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Bei jedem Gebrauchtwagen kann der Händler die GW-Garantie hinten dranhängen, die verlängert dann die Neuwagen-Garantie um ein Jahr. WENN er mit der LR-First-Class-Garantie arbeitet. Bei freien GW-Versicherern kann es da unterschiedlich sein.
NAch BGB siehts so aus, daß der gewerbliche Verkäufer einer gebrauchten Sache ab Kauf für 1 Jahr grundsätzlich erst einmal das Gewährleistungsrisiko trägt.
Dies ist seine persönliche Haftung , sie gilt unabhängig von einer noch andauernden Garantie des Herstellers. Der Verkäufer kann sich also nicht aus der Haftung mir der Begründung herausreden, es gelte nur die restliche Garantiezeit des Herstellers von 6 Monaten. Hatte die gleiche Situation beim Kauf meines RR, aber Verkäufer durfte für die Dauer von 1 Jahr alle Mängel beheben.....und tat dies auch anstandslos, obwohl die Herstellergarantie schon vorher abgelaufen war.
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