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Ich war der jenige der das Ding ersteigert hat und könnte mich jetzt schwarz ärgern.
Ich denke die Fotos sprechen Bände.
NIchts zu machen mit dem Teil, hat eigentlich nur Schrottwert nach Aussage eines Lackierers.
Was sagt ihr?
Der Verkäufer teilte mir auf Anfrage mit, dass ich hätte wissen müssen, dass feuerverzinken zu Beulen führt und ich bleibe wohl auf dem Teil sitzen.
Frechheit!
Frag mal nen Anwalt. Wenn jemand bei Ebay mehr als 30 Sachen verkauft, ist er juristisch schon ein "Händler". Dadurch ändert sich einiges incl. Rücknahmepflicht!
Wenn er eine Heckklappe ohne Beulen anbietet und das Ding so krumm wie auf den Fotos ist, dann sollte er es zurücknehmen müssen. Insbesondere die Antwort feuerverzinken führe zu Beulen steht ja wohl in krassem Kontrast zu Verkaufsaussage ...
Alternative: Gleich zur Kripo.
Angezeigte Grüße,
oijoijoij
Bei dem Angebot "Beulenfrei" muss er das Ding zurücknehmen!
Das ein Lackierer dabei aufgibt ist gut. Stell dir einfach mal vor du würdest das spachteln wollen.
Da kannst du den Spachtel im Betonmischer anrüren:D
Zudem müsstest du ja anschließend verstärkte Federn einbauen.
Macht doch nen Deal: Er übernimmt die Federn und das Lackieren für nen weiteren Hunni aus deiner Tasche.
looking for a new guardian angel, mine is overstrained - Gruß Alex
1.) weicht die Beschreibung, auch für einen Laien erkennbar, deutlich vom Zustand des Gegenstandes ab.
2.) hat er in seiner Artikelbeschreibung nicht die Gewährleistung für Privatverkäufe ausgeschlossen - diese sollte also greifen.
Ich würde einseitig vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rücküberweisung des Geldes mit Fristsetzung einfordern.
Das ganze vllcht noch mit einem Schreiben vom Anwalt untermauert.
Bei einer so eklatanten Abweichung von zugesicherten Eigenschaften und Realität, ist das schon arglistige Täuschung oder Betrug.
Bei der Polizei könnte man, wie schon erwähnt, damit auch schon was erreichen.
mach Dir von dem Angebot einen Screenshot, bevor es gelöscht wird und drucke es auch aus.
Da steht "ohne Beulen", d.h. der verkaufte Artikel entpricht nicht der Beschreibung, dann kannst Du es sogar reklamieren obwohl er oben die Gewährleistung ausgeschlossen hat, bei arglistiger Täuschung hat dieser Passus soweit ich weiß keine Gültigkeit. Denn wenn er Dir schreibt Du hättest wissen müssen, daß Feuerverzinken zu Beulen führt, gibt er ja schriftlich! zu dass welche drin sind und er es wusste! Es ist nämlich nicht so, dass wer einen solchen Passus reinschreibt von der Wahrheit entbunden ist und deshalb rechtlich unangreifbar machen kann was er will.
Aber wie schon von den anderen geraten, ultmativ die Wandlung des Kaufes fordern und dann zum RA.
Den Prozeß gewinnen wir;)
So wie dein Deckel aussieht hat er das Zinkbad nicht verkraftet. Ich weiß zwar nicht wieviel du für dieses Stück geblecht hast, sich mit dem Verkäufer zu einigen wäre klasse.
Aber mal so unter uns allen hier... ne verzinkte Heckklappe ist zwar ne Sache: ABER, die Oberflächennachbehandlung fürs Lackieren ist ne Schweine Arbeit. Dann lieber Blech wie gehabt und ordentlich vorbehandelt.
danke für euren Beistand.
Anbei mein Schreiben an den Verkäufer basierend auf euren Anregungen und "meinem" Internet- und Wikipedia wissen. Bin ja kein Jurist, aber vielleicht zeigt das Schreiben ja schon Wirkung.
Falls ich jetzt hier gegen die Forum RiLi verstoße, dann bitte das Dokument wieder entfernen.
Ist von mir auch der vorletzte Eintrag zu diesem Thema. Im lezten sag ich euch wies ausgegangen ist. Denn eigentlich wollen wir ja hier über skurile Engländer sprechen.
ich habe die Klappe aus der Gegend um Hannover. Laut Aussage des Verkäufers hat er sie selber verzinken lassen.
Die Klappe wurde ursprünglich mal mit einem RRC angeboten.
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