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LKW - Zulassungsbedingungen

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    #16
    AW: LKW - Zulassungsbedingungen

    Zitat von orto Beitrag anzeigen
    Hallo @all,
    ...
    die Forderungen des Finanzamtes

    ...

    damit das Fahrzeug als LKW besteuert wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    -das äußere Erscheinungsbild darf nicht dem eines PKW entsprechen
    -die Ladefläche muss optisch deutlich größer sein, als die Personenbeförderungsfläche
    -die hintere Sitzbank muss dauerhaft ausgebaut sein, inklusive der Verplombung der Gurt- und Haltevorrichtungen, ein Rückbau darf nicht mehr möglich sein
    -eine Trennwand hinter der Sitzbank ist notwendig (ca. 30-40 cm Höhe), sodass rollende Gegenstände nicht in den Fahrerraum gelangen können
    -in der Regel verbleiben max. 3 Sitzplätze in der Fahrerkabine
    Dieser Umbau muss von einem Sachverständigen abgenommen und mit Gutachten bestätigt werden.
    ...
    ...
    Gruß Thomas

    So sieht das dann aus (die hinteren Fenster sind noch verblecht, das Hundegitter ist freiwillig), wenn der 110er DEF Td5 mit vorher 9 Personensitzen plötzlich nur noch 3 Sitze hat und die Ladefläche deutlich grösser als die Fläche zur Beförderung von Fahrer und Beifahrer ist.




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      #17
      AW: LKW - Zulassungsbedingungen

      im fall du das noch nicht gelesen hast:

      BFH – II R 6/08: Die Abgrenzung zwischen Lkw und Pkw ist nach der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeugs vorzunehmen.

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        #18
        AW: LKW - Zulassungsbedingungen

        Die Finanzgerichtsentscheidung aus 2010 betrifft den 110er DEF Td5 nicht. Der hat eine Tonnage von 2,95 to , größer 2,8 to.

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          #19
          AW: LKW - Zulassungsbedingungen

          Zitat von el Toro Beitrag anzeigen
          Damit ein Fahrzeug als LKW besteuert (richtigerweise gewichtsbesteuert) wird, muss es nicht zwangsläufig als LKW zugelassen sein.

          Richtig !

          Steuerlich optimal ist, das FA zu überzeugen, dass der zuerst als LKW, danach zum Wohnmobil modifizierte Defender z.B. wegen fehlender Stehhöhe weiterhin überwiegend den Charakter eines LKW hat, also weiter gewichtsbesteuert werden muss.

          Gegenüber der Haftpflichtversicherung kann das Wohnmobil-Fahrzeugpapier vorgewiesen werden, was die Versicherungsprämie minimiert.

          D.

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            #20
            AW: LKW - Zulassungsbedingungen

            @el Toro,

            ich hatte nach den Bedingungen für eine LKW Zulassung gefragt.
            Das Wort "gewichtsbesteuert" lese ich hier das erste Mal.

            ...ich will eigentlich gar nicht mehr wissen in welche Richtung da die Willkür wieder geht....

            Alles in allem fällt für mich die LKW-Zulassung mit der Verblechung der hinteren Fenster flach.

            Davon mal abgesehen, dass mir der Grund dafür völlig abgeht, will mein Zwerg auch rausschauen können. ;)


            Gruß Thomas
            form follows function... <°))))>(

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              #21
              AW: LKW - Zulassungsbedingungen

              Hallo Thomas,
              warum möchtest du das die Zulassungsstelle deine Papiere,
              (also die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2), von PKW auf LKW ändert?
              "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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                #22
                AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                Ich habe (leider) noch keinen Defender.
                Bevor ich mir einen zulege möchte ich möglichst alle Möglichkeiten aufgezeigt haben.
                Da die Kisten im Bezug auf das was man dafür tatsächlich bekommt völlig überteuert sind möchte ich auch keine Möglichkeit auslassen evtl. irgendwo Geld zu sparen.

                Es gätte ja sein können, dass dem FA beispielsweise gereicht hätte, wenn der Laderaum von der Fahrgastzelle räumlich getrennt wird. Wäre für mich ideal gewesen, da ich die Rückbank brauche.

                Wie sieht das eigentlich bei Transportern aus? Es gibt ja auch Transporter mit Doppelkabinen. Die haben dann auch keine monströse (optisch größere) Ladefläche. Die gibts von VW und Fiat ...Ducato glaub ich.

                Thomas
                form follows function... <°))))>(

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                  #23
                  AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                  Und nochmals ganz deutlich für alle, die diesen Thread finden: die Besteuerung (altPKW, CO2 oder Gewicht = Freiheit unter der Flagge der deutschen Finanzbehörden) und die Zulassung (M1G, N1G = inzwischen umgesetztes EU Recht der Strassenverkehrsbehörden) sind völlig unabhängige Vorgänge, was auch höchstrichtwerlich bestätigt wurde!

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                    #24
                    AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                    danke Doc!
                    "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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                      #25
                      AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                      @ orto: hast du noch nicht die Wohnmobilvariante zu Ende gedacht? Bei einem 110er wenig Aufwand.

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                        #26
                        AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                        Hallo Paysagiste :)

                        Wenig aufwand ?
                        Was ist mit der geforderten Stehhöhe ?

                        Je nach Modell und PS/KW wäre eine Zulassung als Zugmaschine interessant ;)

                        Gruß Ralf.
                        Nachher ist man immer Schlauer......

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                          #27
                          AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                          Zitat von Nikolay Beitrag anzeigen
                          Das stimmt! Meiner ist Gewichtsbesteuert und als PKW zugelassen und versichert...alles rechtens und ohne Schmu. Ich habe mich auch vorher erkundigt was die Voraussetzungen sind...und ich muss sagen, im Gesetzesbuch darüber steht wirklich das es reine Ermessensache des zuständigen Finanzbeamten ist was als LKW durchgeht und was nicht. Und einen Anhänger als LKW !ZUGELASSENER! Defender / Serie am WE ziehen darf man dennoch, da gibt es deutliche Ausnahmen und das Verbot bezieht sich auch auf den gewerblichen Güterverkehr...kein Polizist wird euch damit anhalten oder etwas sagen denk ich....die haben besseres zu tun.

                          Danke das ich als Ausländer mit Defi90 und Einachsanhänger, 1300kg Sonntags auf einer Rasstätte in Niedersachsen 12 Stunden stehen durfte und obendrein noch 30.-Euro "Standgebühr" bezahlen mu0te wegen fahren Sonntags mit LKW mit Anhänger, alles rein Privat

                          Hätte ich Dein Schreibsel gehabt, hätte sich auch nix geändert denn es ist eine ganz kleine Ausnahme von Bundesland zu Bundesland verschieden wer was wann fahren darf und nicht, frag mal die die sich einen Doppelkabiener mit Ladefläche zugelegt haben und den als LKW zugelassen haben um Ihre Reitpferde von Turnier zu Turnier zu ziehen, die habe dann auch am Sonntag gekotzt weil sie nicht fahren durften, am Sonntag haben die Blauen kein Feindbild alla groß LKW, dann nehmen sie die das nicht wissen, denn Unwissendheit schützt vor Strafe nicht.
                          Gruß aus dem schönen Jämtland:D

                          Dieter

                          Er muss nicht immer grün sein, aber unten grün und oben weiß

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                            #28
                            AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                            Zitat von Paysagiste Beitrag anzeigen
                            @ orto: hast du noch nicht die Wohnmobilvariante zu Ende gedacht? Bei einem 110er wenig Aufwand.
                            Die Wohnmobilvariante ging seit jehher bei den bayer. FAs nur mit Stehhöhe. So etwa bis 2005 war die Stehhöhe dem TÜV gleichgültig. Seit etwa 2005 wird auch dort nicht nur nach Wasser und Gas, Staubehältnis, Sitz- und Schlafmöglichkeit - und nach Stehhöhe gefragt.

                            D.

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                              #29
                              AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                              Bei wieviel TÜVs hast du wegen dem WoMo gefragt?
                              Who needs luxury?

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                                #30
                                AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                                Zitat von Dieter Bernhardt Beitrag anzeigen
                                Danke das ich als Ausländer mit Defi90 und Einachsanhänger, 1300kg Sonntags auf einer Rasstätte in Niedersachsen 12 Stunden stehen durfte und obendrein noch 30.-Euro "Standgebühr" bezahlen mu0te wegen fahren Sonntags mit LKW mit Anhänger, alles rein Privat

                                Hätte ich Dein Schreibsel gehabt, hätte sich auch nix geändert denn es ist eine ganz kleine Ausnahme von Bundesland zu Bundesland verschieden wer was wann fahren darf und nicht, frag mal die die sich einen Doppelkabiener mit Ladefläche zugelegt haben und den als LKW zugelassen haben um Ihre Reitpferde von Turnier zu Turnier zu ziehen, die habe dann auch am Sonntag gekotzt weil sie nicht fahren durften, am Sonntag haben die Blauen kein Feindbild alla groß LKW, dann nehmen sie die das nicht wissen, denn Unwissendheit schützt vor Strafe nicht.
                                Sei froh, als Inländer bekommst du dafür auch noch gleich einen Punkt um den Hals gehängt.

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