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AW: LKW - Zulassungsbedingungen
Zitat von orto Beitrag anzeigen
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ungültige Mailadresse bitte beim Admin melden
- 15.02.2009
- 385
- 02894
- Land Rover Serie 3 88" | Land Rover Oneten, 2,5d exmod | Land Rover Discovery 2 `99er, Ex BGS
- privat
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AW: LKW - Zulassungsbedingungen
Zitat von el Toro Beitrag anzeigenDamit ein Fahrzeug als LKW besteuert (richtigerweise gewichtsbesteuert) wird, muss es nicht zwangsläufig als LKW zugelassen sein.
Richtig !
Steuerlich optimal ist, das FA zu überzeugen, dass der zuerst als LKW, danach zum Wohnmobil modifizierte Defender z.B. wegen fehlender Stehhöhe weiterhin überwiegend den Charakter eines LKW hat, also weiter gewichtsbesteuert werden muss.
Gegenüber der Haftpflichtversicherung kann das Wohnmobil-Fahrzeugpapier vorgewiesen werden, was die Versicherungsprämie minimiert.
D.
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AW: LKW - Zulassungsbedingungen
@el Toro,
ich hatte nach den Bedingungen für eine LKW Zulassung gefragt.
Das Wort "gewichtsbesteuert" lese ich hier das erste Mal.
...ich will eigentlich gar nicht mehr wissen in welche Richtung da die Willkür wieder geht....
Alles in allem fällt für mich die LKW-Zulassung mit der Verblechung der hinteren Fenster flach.
Davon mal abgesehen, dass mir der Grund dafür völlig abgeht, will mein Zwerg auch rausschauen können. ;)
Gruß Thomasform follows function... <°))))>(
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AW: LKW - Zulassungsbedingungen
Ich habe (leider) noch keinen Defender.
Bevor ich mir einen zulege möchte ich möglichst alle Möglichkeiten aufgezeigt haben.
Da die Kisten im Bezug auf das was man dafür tatsächlich bekommt völlig überteuert sind möchte ich auch keine Möglichkeit auslassen evtl. irgendwo Geld zu sparen.
Es gätte ja sein können, dass dem FA beispielsweise gereicht hätte, wenn der Laderaum von der Fahrgastzelle räumlich getrennt wird. Wäre für mich ideal gewesen, da ich die Rückbank brauche.
Wie sieht das eigentlich bei Transportern aus? Es gibt ja auch Transporter mit Doppelkabinen. Die haben dann auch keine monströse (optisch größere) Ladefläche. Die gibts von VW und Fiat ...Ducato glaub ich.
Thomasform follows function... <°))))>(
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derDoc
AW: LKW - Zulassungsbedingungen
Und nochmals ganz deutlich für alle, die diesen Thread finden: die Besteuerung (altPKW, CO2 oder Gewicht = Freiheit unter der Flagge der deutschen Finanzbehörden) und die Zulassung (M1G, N1G = inzwischen umgesetztes EU Recht der Strassenverkehrsbehörden) sind völlig unabhängige Vorgänge, was auch höchstrichtwerlich bestätigt wurde!
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Mitglied
- 16.12.2006
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- 83564
- Freelander1 TD4+Disco 2 V 8 nix weiß blau, Ninety grün und oben weiß
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AW: LKW - Zulassungsbedingungen
Zitat von Nikolay Beitrag anzeigenDas stimmt! Meiner ist Gewichtsbesteuert und als PKW zugelassen und versichert...alles rechtens und ohne Schmu. Ich habe mich auch vorher erkundigt was die Voraussetzungen sind...und ich muss sagen, im Gesetzesbuch darüber steht wirklich das es reine Ermessensache des zuständigen Finanzbeamten ist was als LKW durchgeht und was nicht. Und einen Anhänger als LKW !ZUGELASSENER! Defender / Serie am WE ziehen darf man dennoch, da gibt es deutliche Ausnahmen und das Verbot bezieht sich auch auf den gewerblichen Güterverkehr...kein Polizist wird euch damit anhalten oder etwas sagen denk ich....die haben besseres zu tun.
Danke das ich als Ausländer mit Defi90 und Einachsanhänger, 1300kg Sonntags auf einer Rasstätte in Niedersachsen 12 Stunden stehen durfte und obendrein noch 30.-Euro "Standgebühr" bezahlen mu0te wegen fahren Sonntags mit LKW mit Anhänger, alles rein Privat
Hätte ich Dein Schreibsel gehabt, hätte sich auch nix geändert denn es ist eine ganz kleine Ausnahme von Bundesland zu Bundesland verschieden wer was wann fahren darf und nicht, frag mal die die sich einen Doppelkabiener mit Ladefläche zugelegt haben und den als LKW zugelassen haben um Ihre Reitpferde von Turnier zu Turnier zu ziehen, die habe dann auch am Sonntag gekotzt weil sie nicht fahren durften, am Sonntag haben die Blauen kein Feindbild alla groß LKW, dann nehmen sie die das nicht wissen, denn Unwissendheit schützt vor Strafe nicht.Gruß aus dem schönen Jämtland:D
Dieter
Er muss nicht immer grün sein, aber unten grün und oben weiß
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AW: LKW - Zulassungsbedingungen
Zitat von Paysagiste Beitrag anzeigen@ orto: hast du noch nicht die Wohnmobilvariante zu Ende gedacht? Bei einem 110er wenig Aufwand.
D.
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derDoc
AW: LKW - Zulassungsbedingungen
Zitat von Dieter Bernhardt Beitrag anzeigenDanke das ich als Ausländer mit Defi90 und Einachsanhänger, 1300kg Sonntags auf einer Rasstätte in Niedersachsen 12 Stunden stehen durfte und obendrein noch 30.-Euro "Standgebühr" bezahlen mu0te wegen fahren Sonntags mit LKW mit Anhänger, alles rein Privat
Hätte ich Dein Schreibsel gehabt, hätte sich auch nix geändert denn es ist eine ganz kleine Ausnahme von Bundesland zu Bundesland verschieden wer was wann fahren darf und nicht, frag mal die die sich einen Doppelkabiener mit Ladefläche zugelegt haben und den als LKW zugelassen haben um Ihre Reitpferde von Turnier zu Turnier zu ziehen, die habe dann auch am Sonntag gekotzt weil sie nicht fahren durften, am Sonntag haben die Blauen kein Feindbild alla groß LKW, dann nehmen sie die das nicht wissen, denn Unwissendheit schützt vor Strafe nicht.
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