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LKW - Zulassungsbedingungen

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    LKW - Zulassungsbedingungen

    Hallo @all,

    da ich mir die Frage der LKW-Zulassung gestellt hatte, habe ich mal nachgefragt.
    Einige hatten die gleiche Frage. Vieleicht hilft es ja jemandem weiter.

    Beachtet bitte, dass dies hier die Forderungen des Finanzamtes Oranienburg sind und diese in anderen Bundesländern abweichen können. ....warum auch immer.

    Dies ist die Originalantwort des FA - Oranienburg


    ----- Forwarded message -----
    Von: <poststelle.fa-oranienburg@fa.brandenburg.de>
    Betreff: Ihre Mail vom 27.12.2011
    Datum: Di., Jan. 3, 2012 14:27


    Sehr geehrter Herr Mein Name ;),
    damit das Fahrzeug als LKW besteuert wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    -das äußere Erscheinungsbild darf nicht dem eines PKW entsprechen
    -die Ladefläche muss optisch deutlich größer sein, als die Personenbeförderungsfläche
    -die hintere Sitzbank muss dauerhaft ausgebaut sein, inklusive der Verplombung der Gurt- und Haltevorrichtungen, ein Rückbau darf nicht mehr möglich sein
    -eine Trennwand hinter der Sitzbank ist notwendig (ca. 30-40 cm Höhe), sodass rollende Gegenstände nicht in den Fahrerraum gelangen können
    -in der Regel verbleiben max. 3 Sitzplätze in der Fahrerkabine
    Dieser Umbau muss von einem Sachverständigen abgenommen und mit Gutachten bestätigt werden.

    MfG

    Sieht fast so aus, als würden sie es gar nicht wollen ^^ :D

    Gruß Thomas

    form follows function... <°))))>(

    #2
    AW: LKW - Zulassungsbedingungen

    "optisch deutlich größer", wie auch immer man das interpretieren will.
    Was ich als optisch deutlich größer empfinde, müssen sie noch lange nicht so wahrnehmen.
    Auf jedenfall haben sie dazugelernt und halten sich ein weiteres Türchen für die Ablehnung offen.

    Gruß Toro
    "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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      #3
      AW: LKW - Zulassungsbedingungen

      Am ersten Punkt kanns beim Defender schon locker scheitern, jeder siehts wie er will.

      Gruß

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        #4
        AW: LKW - Zulassungsbedingungen

        Mein Arbeitskollege hat einen Nissan Navara 1 1/2 Kabiner Pick-Up.
        Der hatte bei unserem Finanzamt größte Probleme das Fahrzeug als LKW durch zu bekommen.
        Die Ladefläche mußte zwingen um den Faktor 1,.. ( ich glaube 1,5) größer sein wie der Fahrgastraum.
        Und zwischen den Radhäusern mußte ein Maß von... sein.
        Der hat dann Bilder mit Maßband gemacht und mit voller Beladung und an das Finanzamt geschickt.
        Dann mußte er noch mit dem Auto dahin, dann zum TÜV und mit nem Wisch vom TÜV wieder zum Finanzamt.
        Und irgendwann war er dann damit durch.
        Aber die Voraussetzngen für LKW-Besteuerungen sind wohl nicht nur von Bundesland zu Bundesland verschieden, sondern auch zum Teil von Finanzamt zu Finanzamt.

        Hauptsache es gibt Geld in die Staatskasse!
        Hauptsache der Defender ist grün / weiß.

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          #5
          AW: LKW - Zulassungsbedingungen

          Zitat von triumphdrago
          Aber die Voraussetzngen für LKW-Besteuerungen sind wohl nicht nur von Bundesland zu Bundesland verschieden, sondern auch zum Teil von Finanzamt zu Finanzamt.
          Richtig, alles Ermessensache. Und darauf sind die Jungs auch noch stolz. Wo leben wir?!? (sorry!)
          Weil das Zündschloss links sitzt!
          landyblog.de

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            #6
            AW: LKW - Zulassungsbedingungen

            Lustiges Spielchen. Wenn die Auffassung dieser Kollegen rechtlichen Bestand hätte, dann wären die Defender ab MJ11 ja nicht als LKW zulassungsfähig, sind es aber zu 100%. Nimm dir doch einfach einen Kollegen mit einem baugleichen MJ11 oder MJ12 und fahrt mit den beiden Fahrzeugen persönlich vor. Ich bin mal gespannt was die Kollegen dann sagen ... Allerdings nur mal am Rande: eine LKW Zulassung heisst nicht zwingend auch Gewichtsbesteuerung ...

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              #7
              AW: LKW - Zulassungsbedingungen

              Zitat von orto Beitrag anzeigen
              [FONT=&quot][FONT=Verdana]
              ... Dieser Umbau muss von einem Sachverständigen abgenommen und mit Gutachten bestätigt werden.
              Na da würde ich mir aber vorher vom Finanzamt was schriftlich holen, daß wenn du dann mit Brief und Siegel vom Sachverständigen kommst, daß sie es dann auch als LKW versteuern. Die Finanzämter sind nämlch nicht an das gebunden, was in den Papieren steht, geht sie deshalb eigentlich auch nix an.
              Und wenn sie es anerkennen, wenns in den Papieren steht, dann klapperst du so lange TÜVs ab, bis dir einer deine Karre so einträgt.
              Who needs luxury?

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                #8
                AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                Davon dass er als LKW zugelassen sein muss, steht in dem Forderungskatalog aus Beitrag 1 aber nichts.

                Aufgrund der Antwort des FA schliesse ich, dass der Themenstarter nach den Kriterien zur Gewichtsbesteuerung gefragt hat.

                Bitte nicht Lkw-Zulassung und Gewichtsbesteuerung durcheinanderbringen!
                "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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                  #9
                  AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                  @el Toro: in meinem Blickfeld fängt der Urpost so an:
                  Hallo @all,

                  da ich mir die Frage der LKW-Zulassung gestellt hatte, habe ich mal nachgefragt.

                  Von der Frage Gewichtsbesteuerung oder nicht, steht da nix.

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                    #10
                    AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                    richtig, weil der Themenstarter schon im Urpost Gewichtsbesteuerung mit LKW-Zulassung durcheinanderwürfelt ;),
                    deshalb mein zweiter Satz:
                    Zitat von el Toro Beitrag anzeigen
                    Aufgrund der Antwort des FA schliesse ich, dass der Themenstarter nach den Kriterien zur Gewichtsbesteuerung gefragt hat.
                    Vielleicht kann der Themenstarter klarstellen, wonach er sich denn nun beim Finanzamt erkundigt hat.

                    Gruß Toro
                    "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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                      #11
                      AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                      Habe auch so meine Erfahrungen mit dem FA gemacht....


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                        #12
                        AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                        Warum sind denn bloß immer so viele Leute hinter der Lkw-Besteuerung her?

                        Als Lkw darf man
                        - nur mit max. mit 3 Leuten insgesamt (Fahrer + 2 Mitfahrer) im Landrover fahren,
                        - fällt unter das Anhängerfahrverbot an Sonn- und Feiertagen und
                        - zahlt im Regelfall auch noch die hohe Lkw-Versicherung.

                        Der letzte Punkt hebt den Kostenvorteil der niedrigeren Lkw-Steuer wieder auf. Daher ist die Lkw-Zulassung im Endeffekt doch nicht einmal wirtschaftich.

                        Anders sieht es nur aus, wenn jemand den Landrover wirklich als Lkw nutzt, weil er z. B. Selbständig ist.

                        Zitat von orto Beitrag anzeigen
                        [FONT=&quot]

                        Sehr geehrter Herr Mein Name ;),
                        damit das Fahrzeug als LKW besteuert wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
                        -das äußere Erscheinungsbild darf nicht dem eines PKW entsprechen
                        ... Gruß Thomas
                        Es gibt Leute, die sehen jeden Defender alleine schon aufgrund der Größe und des Dieselmotors als Lkw an, auch den fünftürigen Station Wagon. Deswegen würde ich darüber mit einer älteren MitarbeiterIN des Finanzamtes sprechen :-).

                        Gehört für das Finanzamt dazu auch die Verblechung der hinteren Scheiben??? Ein hellerer Laderaum wäre mir wegen der Arbeitssicherheit lieber ...

                        Viele Grüße

                        Sailor
                        Zuletzt geändert von sailor; 04.01.2012, 17:56.
                        Land-Rover Lightweight Diesel,
                        ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                          #13
                          AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                          Damit ein Fahrzeug als LKW besteuert (richtigerweise gewichtsbesteuert) wird, muss es nicht zwangsläufig als LKW zugelassen sein.
                          "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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                            #14
                            AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                            Das stimmt! Meiner ist Gewichtsbesteuert und als PKW zugelassen und versichert...alles rechtens und ohne Schmu. Ich habe mich auch vorher erkundigt was die Voraussetzungen sind...und ich muss sagen, im Gesetzesbuch darüber steht wirklich das es reine Ermessensache des zuständigen Finanzbeamten ist was als LKW durchgeht und was nicht. Und einen Anhänger als LKW !ZUGELASSENER! Defender / Serie am WE ziehen darf man dennoch, da gibt es deutliche Ausnahmen und das Verbot bezieht sich auch auf den gewerblichen Güterverkehr...kein Polizist wird euch damit anhalten oder etwas sagen denk ich....die haben besseres zu tun.

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                              #15
                              AW: LKW - Zulassungsbedingungen

                              "Meiner ist Gewichtsbesteuert und als PKW zugelassen und versichert...alles rechtens und ohne Schmu",
                              ist bei mir genauso.

                              "Und einen Anhänger als LKW !ZUGELASSENER! Defender / Serie am WE ziehen darf man dennoch, da gibt es deutliche Ausnahmen ",
                              so deutlich sind die Ausnahmen nicht, zumal von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber das wurde an anderer Stelle schon ausführlich diskutiert.

                              "das Verbot bezieht sich auch auf den gewerblichen Güterverkehr",
                              das stimmt nicht. Es bezieht sich ganz klar auf "Anhänger hinter LKW". (unabhängig vom Zweck der Fahrt.)

                              Ausnahmen: die Suchfunktion mit Stichwort Sonntagsfahrverbot ergibt 70 Threads ;)

                              Gruß Toro
                              "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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