da ich mir die Frage der LKW-Zulassung gestellt hatte, habe ich mal nachgefragt.
Einige hatten die gleiche Frage. Vieleicht hilft es ja jemandem weiter.
Beachtet bitte, dass dies hier die Forderungen des Finanzamtes Oranienburg sind und diese in anderen Bundesländern abweichen können. ....warum auch immer.
Dies ist die Originalantwort des FA - Oranienburg
----- Forwarded message -----
Von: <poststelle.fa-oranienburg@fa.brandenburg.de>
Betreff: Ihre Mail vom 27.12.2011
Datum: Di., Jan. 3, 2012 14:27
Sehr geehrter Herr Mein Name ;),
damit das Fahrzeug als LKW besteuert wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
-das äußere Erscheinungsbild darf nicht dem eines PKW entsprechen
-die Ladefläche muss optisch deutlich größer sein, als die Personenbeförderungsfläche
-die hintere Sitzbank muss dauerhaft ausgebaut sein, inklusive der Verplombung der Gurt- und Haltevorrichtungen, ein Rückbau darf nicht mehr möglich sein
-eine Trennwand hinter der Sitzbank ist notwendig (ca. 30-40 cm Höhe), sodass rollende Gegenstände nicht in den Fahrerraum gelangen können
-in der Regel verbleiben max. 3 Sitzplätze in der Fahrerkabine
Dieser Umbau muss von einem Sachverständigen abgenommen und mit Gutachten bestätigt werden.
MfG
Sieht fast so aus, als würden sie es gar nicht wollen ^^ :D
Gruß Thomas
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