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Blaulicht auf der Feuerwehr....

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    #31
    AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

    :D:D:D:D:D ich fürchte ich kann mich an die Fuhre sehr gut errinnern.....:D:D:D:D:D

    Gruß
    heppsen

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      #32
      AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

      Naja und Blaulichter an, um im Parkverbot stehend die Süße vom Bahnhof abzuholen, ist genau der Grund warum den meisten Blau- und Weißkitteln der Kuli klemmt, wenn es um die Zulassung davon auf zivilen Fahrzeugen geht.

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        #33
        AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

        Carsten ist mit Sicherheit nur versehentlich beim Aussteigen an den falschen Schalter gekommen.... ich kenne den Wagen und den Mann. Der macht sowas nicht vorsätzlich. Das sollte der Warnblinker werden. Gaaanz bestimmt.

        Gruß
        heppsen

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          #34
          AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

          Genau Guido - das sehe ich auch so. Wenn Blaulichter dann nur auf privatem Grundstück bei Oldtimertreffen. Durch solche Aktionen wird es auch verständlich dass es immer schwieriger wird..... Sorry - aber ich seh das so!

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            #35
            AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

            Zitat von heppsen Beitrag anzeigen
            Carsten ist mit Sicherheit nur versehentlich beim Aussteigen an den falschen Schalter gekommen.... ich kenne den Wagen und den Mann. Der macht sowas nicht vorsätzlich. Das sollte der Warnblinker werden. Gaaanz bestimmt.
            Weißt ja selber wieviele bunte Schalterchen das Teil hatte. Vom Tacho bis zu Beifahrertür rüber alles mit Schalter und Lämpchen aller Farben und Zusatzsicherungen vollgepflastert.

            Wie war noch gleich das britische Wort für Warnblinker - ich meine beacons war´s, oder sollte ich mich da geirrt haben?

            Carsten

            P.S.: Mit Hoheitszeichen wurde und wird wohl immer und zu jeder Zeit auch ein gewisser Teil Unfug getrieben. Das dem Kittel wie so schön gesagt der Kuli klemmt liegt m.E. nicht an den Unfug - sondern in der gesamtgesellschftlichen Entwicklung zur Vollkaskogesellschaft - die EU beschleunigt das Ende jedweder Einzelentscheidung weiterhin. Das ist aber ein weites Thema und es ist wohl kaum hilfreich es hier in einem LR Forum weiter zu erläutern.

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              #36
              AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

              "Jemand könnte denken, es ist die Feuerwehr."
              (Er meint, jemand könnte denken, mein Feuerwehr-Auto sei von der Feuerwehr.)
              -> newtonmeter.de/blaulicht/index.html


              Im Ernst, desterwegen abdecken......

              Davon abgesehen, da fährt einer mit der "0-1" rum.......

              :D
              Zuletzt geändert von Dionysos; 09.01.2012, 21:52.
              Nu ersma en Teechen....I like it a little brit different.
              Denis

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                #37
                AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                Bevors vergessen wird, die GTÜ sagt "is nich" . Hätte ich ja gern mit dem HU Termin verbunden.....
                Nu ersma en Teechen....I like it a little brit different.
                Denis

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                  #38
                  AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                  Frag den GTÜ Mann mal warum.....

                  Gruß
                  heppsen

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                    #39
                    AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                    Weil es nach dem was er in den "Gesetzen" gefunden hat, kein Privatier damit fahren darf. Werde ihn wohl nächste Woche sehen und auch nähere Unterlagen bekommen.
                    Nu ersma en Teechen....I like it a little brit different.
                    Denis

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                      #40
                      Blaulicht auf der Feuerwehr / EC Richtlinie 48

                      Hallo,

                      das Thema ist ja nun schon etwas älter, aber ich habe mich gerade erst damit beschäftigt. Bei einer sehr ausgiebigen Recherche im Internet bin ich darauf gestossen, dass hier durch eine geltende europäische Richtlinie rechtliche Klarheit geschaffen sein könnte: Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs und Lichtsignaleinrichtungen / Absatz 5.22 sagt: Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie eine Genehmigungszeichen trägt als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch das einfache Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann.

                      Da europäisches Recht nationales Recht übersteuert, gibt es aus meiner Sicht zwei Alternativen:

                      DER MUTIGE :D: klemmt ein Kabel ab, druckt die Richtlinie aus, führt sie im Fahrzeug mit sich, hält sie den Ordnungshütern im Bedarfsfall unter die Nase und ficht die Angelegenheit notfalls bis vor die höchste Gerichtsinstanz durch.

                      DER KLUGE : klemmt ein Kabel ab, druckt die Richtlinie aus, führt sie im Fahrzeug mit sich und deckt die Blaulichter zumindest auf öffentlichen Strassen ab.
                      Die Entdeckung der Langsamkeit

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                        #41
                        AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                        Bei Oldtimern sehe ich das anders und hatte das auch schon so amtlich genehmigt - mit Abdeckung im öffentlichen Verkehrsraum. Oldtimer sind Kulturgüter und wenn wir die alle abschrauben müssen und kastriert rumfahren ist das nicht mehr Originalzustand. Natürlich dürfen sie nicht benutzt werden - deshalb ist die Angst vor Missbrauch groß und wenn ich den Thread so lese ist das auch nicht ganz unberechtigt.

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                          #42
                          AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                          Eine europäische Richtlinie ist kein Recht und übersteuert auch kein nationales Recht. Sie wird, wenn in Kraft und von allen ratifiziert in nationales Redht überführt. Irgendwann....

                          Gruß
                          Heppsen

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                            #43
                            AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                            @heppsen: das ist vollkommen richtig, ich habe mich etwas "unscharf" ausgedrückt. Europäisches Recht "übersteuert" nicht nationales Recht. Bezüglich der angesprochenen ECE Regelungen verhält es sich wie folgt:

                            Zu den von der Europäischen Gemeinschaft angenommenen Regelungen und Änderungen von Regelungen, die dann auch in Deutschland gelten, bedarf es gemäß Artikel 300 Absatz 7 EG-Vertrag vom 2. Oktober 1997 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 (bei neuen Regelungen) und Artikel 1 Absatz 7 (bei bestehenden Regelungen) des Geänderten Übereinkommens von 1958 keines zusätzlichen Rechtsaktes, mit dem diese Regelungen bzw. Änderungen von Regelungen in innerstaatliches, d. h. in deutsches Recht übernommen werden. In diesen Fällen erfolgt eine Bekanntmachung einer deutschsprachigen Fassung im Verkehrsblatt (VkBl.), dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.


                            Regelungen und Änderungen von Regelungen, die nicht von der Europäischen Gemeinschaft aber von Deutschland angenommen wurden, werden auf Grundlage eines Vertragsgesetzes auf dem Verordnungswege in deutsches Recht übernommen und im Bundesgesetzblatt Teil II bekannt gemacht.


                            Im Laufe meiner Recherche habe ich Hinweise darauf gefunden, daß die Richtlinie von Deutschland und und wohl auch Österreich angenommen wurde. Ob sie in ein Verkehrsblatt (VkBl.) übernommen wurde konnte ich bisher nicht herausfinden. Vielleicht möchte an dieser Stelle jemand anderes weitermachen. Es gibt doch bestimmt auch Anwälte die nicht Harley sondern Landy fahren ;-)


                            Hier der Link zum Download der Richtlinie vom BMVBS: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/An....html?nn=58354


                            Noch ein Hinweis: rechtliche Gültigkeit hat nur das Originaldokument, nicht die vom Bundesministerium zum Download angebotene deutsche Übersetzung
                            Die Entdeckung der Langsamkeit

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                              #44
                              AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                              Ich bin damit noch nicht weiter, wollte verschiedene Betreiber von entsprechenden Seiten im Netz anschreiben.
                              Im Moment rangieren die Leuchten eh unter "Spielzeug", da gibt es wichtigeres zu erledigen, nicht nur am Auto. Hab schon überlegt, übergangsweise die aufs Dach zu setzen.....:D
                              Nu ersma en Teechen....I like it a little brit different.
                              Denis

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