Es ist also angedacht, drei blaue Randaleleuchten zu beschaffen und diese Gesetzeskonform zu montieren.
So soll er dann wieder ausschauen:
inselblech.de
Nun dachte ich mir folgendes, frag erst einmal nach, bevor irgendwelche Leute auf seltsamme Gedanken kommen bzw. geweckt werden.
Nebenbei werde ich mich auch einmal in diversen Oldtimerforen kundig machen, die Freds hier (1 , 2) habe ich gelesen, newtonmeter kenne ich.
Natürlich muss ich mal herausfinden wo ich konkrete Aussagen für NRW finde, meinen GTÜ Prüfer werde ich auch damit belästigen.
Anscheinend ist es wohl so, dass man sich da nicht einig ist oder unter Umständen vielleicht nicht dringend mit beschäftigen möchte.
Kann mir jemand weiterhelfen, evtl. sogar mit Schriftlichem?
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