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Blaulicht auf der Feuerwehr....

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    Blaulicht auf der Feuerwehr....

    In naher Zukunft möchte ich Tirolino noch ein wenig mehr der Originalität näher bringen....
    Es ist also angedacht, drei blaue Randaleleuchten zu beschaffen und diese Gesetzeskonform zu montieren.
    So soll er dann wieder ausschauen:




    inselblech.de

    Nun dachte ich mir folgendes, frag erst einmal nach, bevor irgendwelche Leute auf seltsamme Gedanken kommen bzw. geweckt werden.
    Nebenbei werde ich mich auch einmal in diversen Oldtimerforen kundig machen, die Freds hier (1 , 2) habe ich gelesen, newtonmeter kenne ich.
    Natürlich muss ich mal herausfinden wo ich konkrete Aussagen für NRW finde, meinen GTÜ Prüfer werde ich auch damit belästigen.
    Anscheinend ist es wohl so, dass man sich da nicht einig ist oder unter Umständen vielleicht nicht dringend mit beschäftigen möchte.

    Kann mir jemand weiterhelfen, evtl. sogar mit Schriftlichem?
    Nu ersma en Teechen....I like it a little brit different.
    Denis

    #2
    AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

    Moin Denis,

    ich kann Dir bei Deinen Fragen absolut überhaupt gar nicht weiterhelfen, dafür habe ich aber eine an Dich: Was ist das für ein Reserveradträger oben auf dem Tropendach der Serie? Wie und wo ist der befestigt? Weisst Du ob es den irgendwo zu kaufen gibt oder muss man da selbst bauen?

    Danke und Gruss,
    Kilian
    Freiheit wäre geiler!

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      #3
      AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

      Hi,
      bei unserer Rosenbauer S2a waren die Blaulichter einfach nur abgeklebt, aber funktionsfähig, nanünana tat's auch. Hat zig mal NRW TÜv so geschafft.
      Da die Klebfolie blöd aussah, haben wir die abgeknibbelt, das hat den TÜV auch nicht mal interessiert.
      Wenn Du ganz sicher gehen willst montiere alles, schließe es mit Sicherung an und lass Dieselbe für den HU Termin weg.
      Dann ist es nur Deko und keiner kann meckern.
      Du darfst Dich damit nur nicht in Funktion und auf öffentlichen Straßen erwischen lassen, das ist dann glaube ich Amtsanmaßung und gibt Ärger.

      Ich muss mal die Papiere suchen, ob da was drinsteht, wenn es dir weiterhilft.

      Viele Grüße
      Frank
      If voting would change anything, they wouldn't let us vote.
      Quoting Mark Twain

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        #4
        AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

        moin,

        ich habe folgenden text in meiner zulassung: "Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) gem. §52 Absatz 3 Nr. 2 und Warneintichtung (Einsatzhorn) gem. §55 Absatz 3 StVZO dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden. Ausnahmegenehmigung gemäß §70 V. §19 Absatz 2a StZVO nach Absprache mit dem Verkehrsministerium NRW erteilt. Auflage - Rundumleuchten müssen abgedeckt sein"
        der §70 ist hier von bedeutung - dieser erlaubt es tatsächlich unmögliches möglich zu machen... so die behörde möchte! es ist ein kann/könnte/eventuell §.
        bei mir ist also alles auf das fahrzeug eingetragen und dieses eintragung hat bestand - auch bei halterwechsel. ich habe aber auch schon von personenbezogenen freigaben gehört.
        wenn du aussicht auf erfolg haben möchtest, schreibe das verkehrsministerium mit einer bebilderten dokumentaion des zu erhaltenden kulturgutes an...
        ... bevor das hier nen roman wird, schicke mir eine PN wenn du möchtest, ich melde mich dann bei dir.
        fahre nicht mit entfernter sicherung (!!!) und aufmontierten leuchten! mag sein, dass es bei einigen gut geht... - kann aber bis zur beschlagnahmung des fahrzeuges gehen (natürlich nicht durch den TÜV).

        grüße willys43 - dirk
        43er Willys MB (Vater)
        65er SIIa 109 Station (Sohn)

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          #5
          AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

          Also meines Wissens ist das bei einem Fahrzeug mit H- Kennzeichen kein Problem.
          Da es eine Feuerwehr war , gehören die Leuchten dazu, wie die rote Farbe.

          Guten Rutsch

          Bernd

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            #6
            AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

            Zitat von effess Beitrag anzeigen
            ....
            Du darfst Dich damit nur nicht in Funktion und auf öffentlichen Straßen erwischen lassen, das ist dann glaube ich Amtsanmaßung und gibt Ärger.
            ....
            Das reine fahren mit nicht zulässigen Sondersignalanlagen ist eine Ordnungswidrigkeit, der findige Polizist macht da aber auch schnell eine Amtsanmaßung draus. Also der Grad dazwischen ist recht schmal.

            Rundumleuchten die für den Erhalt der Originaloptik da sind, müssen generell abgedeckt werden, wenn man mit dem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist. Abgedeckte Rundumleuchten gelten sogar als nicht vorhanden, somit müssen sie auch nicht eingetragen werden.

            Optimal ist es sicher so wie es bei Willys43 ist.

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              #7
              AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

              Zitat von dasnachttier Beitrag anzeigen
              Moin Denis,

              ich kann Dir bei Deinen Fragen absolut überhaupt gar nicht weiterhelfen, dafür habe ich aber eine an Dich: Was ist das für ein Reserveradträger oben auf dem Tropendach der Serie? Wie und wo ist der befestigt? Weisst Du ob es den irgendwo zu kaufen gibt oder muss man da selbst bauen?

              Danke und Gruss,
              Kilian
              Hallo Kilian,

              auf den Fotos sieht man ihn so wie er 2005 verkauft wurde. Er hat noch die Blaulichter und Original-Bereifung, die aktuellen Räder wollte ich nicht aufs Dach wuchten. Der Halter ist auch nicht mehr vorhanden.
              Nu ersma en Teechen....I like it a little brit different.
              Denis

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                #8
                AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                @all,
                Tatsächlich weiß ich mittlerweile mehr, nämlich garnichts.
                Das ist wohl so ein typischer "hier scheiden sich die Geister" Fall, wie ich auch schon vorher dachte.
                Den einen reicht das ausser Funktion setzen und abdecken - ohne Eintragung.
                Die anderen wollen alles, ausser Funktion, abdecken, eintragen, tüv.
                Selbst innerhalb eines Bundeslandes gibt es in der Ausführung Unterschiede - je nachdem wen man fragt.
                Im Netz gestaltet sich die Suche meist auch als sinnfrei, hier wird einfach zu viel Halbwissen breitgetreten. Leider habe ich bisher nichts konkretes zu NRW gefunden. Ausserdem eilts ja nicht so....
                Wie gesagt, bevor ich wen scheu mache, will ich erst einmal "Wissen".
                Abdecken werde ich die Teile in jedem Fall, denn auch wenn unsere Rennleitung von der freundlichen Sorte ist und selten winkt, muss man es ja nicht provozieren. Ausserdem hält man sich ja auch schon mal ausserhalb auf.

                Zitat von effess Beitrag anzeigen
                Hi,
                bei unserer Rosenbauer S2a waren die Blaulichter einfach nur abgeklebt, aber funktionsfähig, nanünana tat's auch. Hat zig mal NRW TÜv so geschafft.
                Da die Klebfolie blöd aussah, haben wir die abgeknibbelt, das hat den TÜV auch nicht mal interessiert.
                Wenn Du ganz sicher gehen willst montiere alles, schließe es mit Sicherung an und lass Dieselbe für den HU Termin weg.
                Dann ist es nur Deko und keiner kann meckern.
                Du darfst Dich damit nur nicht in Funktion und auf öffentlichen Straßen erwischen lassen, das ist dann glaube ich Amtsanmaßung und gibt Ärger.

                Ich muss mal die Papiere suchen, ob da was drinsteht, wenn es dir weiterhilft.

                Viele Grüße
                Frank
                Ich weiß auch nicht ob sich der tüv für so etwas zu interessieren braucht. Ist ja schließlich ne Feuerwehr und die haben entsprechende Ausrüstungen. Leider kann ich ja nicht hingehen und sagen das ich ihn so gekauft habe.
                Persönlich kenne ich auch niemanden der damit Erfahrung hat, ausser Euch jetzt. ;)
                Papiere wären evtl. nicht schlecht.....
                Als Abdeckung kommen blaue Pudelmützen drauf...."die Tiroler sind lustig"....
                Mal sehen was mein Prüfer dazu sagt, muss ja im Januar eh zur HU.
                Wie, ich darf die Dinger nicht "im öffentlichen Verkehr benutzen"? 8o
                :D

                Zitat von Willys43 Beitrag anzeigen
                moin,

                ich habe folgenden text in meiner zulassung: "Kennleuchten für blaues Blinklicht ...
                ... bevor das hier nen roman wird, schicke mir eine PN wenn du möchtest, ich melde mich dann bei dir.
                fahre nicht mit entfernter sicherung (!!!) und aufmontierten leuchten! mag sein, dass es bei einigen gut geht... - kann aber bis zur beschlagnahmung des fahrzeuges gehen (natürlich nicht durch den TÜV).

                grüße willys43 - dirk
                Ich schicke Dir eine pn, ist wohl am Einfachsten. Noch habe ich ja keine und der Freundliche wird sich auch erst im nächsten Jahr melden.
                Auf Behördengänge habe ich natürlich nur als letzte Konsequenz Lust, aber wenn es dann nicht anders geht nerv ich eben......
                Nu ersma en Teechen....I like it a little brit different.
                Denis

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                  #9
                  AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                  @Denis: Danke für die Antwort. Für mich wäre sowas halt eine dankbare Lösung. Ich will das Reserverad von der Hecktüre weg haben, ist einfach viel bequemer ohne, wenn man die Tür häufiger auf und zu macht. Außerdem verdeckt das Rad bei mir die Halterung für die AHK :( Bei meiner Serie3 hatte ich es vorne auf der Haube, aber selbst mit Muldenhaube sieht man schon einiges weniger - und eine Muldenhaube habe ich nicht, nur eine normale mit Halter.

                  Mal sehen, vielleicht finde ich ja irgendwann eine brauchbare Lösung, das Bild hat auf jedenfall schonmal eine weitere Möglichkeit aufgezeigt :)

                  Guten Rutsch!
                  Kilian
                  Freiheit wäre geiler!

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                    #10
                    AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                    Österreich ist zwar nicht Deutschland - zumindest nicht mehr :-)

                    Aber hier in Ösiland hat es für die Feuerwehr einen Bescheid der Landesregierung gegeben (liegt mir als Zweitbesitzer im Original vor :-), in dem drin steht, dass die Dinge auch im Zulassungsschein eingetragen werden müssen.

                    Da stehen die Blaulichter und das Folgetonhorn (sogar mit der musikalischen Bezeichnung "g-c" :-) als "zusätzliche Warneinrichtungen" drinnen, und dass sie nur bei Einsatzfahrten verwendet werden dürfen.

                    Auch steht drinnen, dass die Bewilligung dieser Anlagen mit dem Verkauf oder anderer Verwendung des Fahrzeuges erlischt.

                    Hier muss man die Blaulichter abdecken, wenn das Fahrzeug kein Einsatzfahrzeug mehr ist. Da gibt es so kunstlederne Verhüterli. Bei Oldtimer-Treffen kann man die ja runtergeben.

                    Ich habe aber auch schon mal einen ausrangierten Feuerwehr-Ford-Transit gesehen, der die Lampen drauf und nicht abgedeckt hatte. Vielleicht muss man da an den falschen Ordnungshüter geraten, dass es Probleme gibt ...

                    Gruß, Dietmar

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                      #11
                      AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                      Hi,

                      @dirk: danke für die Infos, es war mit einfach nicht bewusst, was es bei uns Regelungen der StVZO diesbezüglich so gibt.

                      @alle
                      Der Rosenbauer läuft seit mehr als 10 Jahren im Rheinland tw. mit abgedeckten Blaulichtern, aber einschließlich funktionierender Sirene, ohne daß bisher irgendein TÜV, GTÜ oder sonstwer etwas daran auszusetzen hatte.
                      In den Papieren ist rein garnichts dazu eingetragen.
                      Ein bekannter Polizist wollte sogar mal alles in Funktion sehen und hat anscheinend keine Probleme damit.

                      Nach den hier beschriebenen Regeln darf die Polizei mir den Wagen aber stillsetzen?

                      Alles sehr seltsam, da es doch wirklich jedem klar sein muss, daß eine 40 Jahre alte Serien-Feuerwehr nicht "echt" im Einsatz sein kann und nur aus Freude an der Historie im Orgiginalzustand gefahren wird.

                      Mal schauen, was der TÜV bei der Neuzulassung der S1 Feuerwehr, natürlich mit funktionierenden Blaulicht und Sirene sagt.


                      Frohes neues Jahr Euch allen

                      Frank
                      If voting would change anything, they wouldn't let us vote.
                      Quoting Mark Twain

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                        #12
                        AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                        moin,

                        vorweg - ich wollte niemanden angst einjagen! es ist lediglich so, dass man für funktionierende signalanlagen, welche den behörden vorbehalten sind, an privatfahrzeugen richtig ärger bekommen kann - wenn nicht genehmigt! nun hängt das sicher von der laune des jeweiligen ordnungshüters ab, ob er darüber hinwegschaut oder es verfolgt.
                        wenn zweites... dann kann es als eine ordnungswidrigkeit mit bis zu 1000,-€ geldstrafe behandelt werden oder (wenn vielleicht etwas unbedachtes damit im öffentlichen verkehrsraum geschah) als straftat (ja und dann können fahrzeuge natürlich stillgelegt oder auch beschlagnahmt werden).
                        ich hoffe das erklärt es ein wenig (dies ist mein aktueller wissensstand).
                        alles andere wäre spekulation meinerseits und die braucht in einem solchen fall wohl niemand ;).
                        es steht für mich außer frage, dass historische behördenfahrzeuge in ihrer funktion und in ihrem aussehen vollständig erhalten bleiben sollten (außer selbstverständlich waffenteile/ausrüstung...)

                        grüße willys43 - dirk
                        43er Willys MB (Vater)
                        65er SIIa 109 Station (Sohn)

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                          #13
                          AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                          Zitat von effess Beitrag anzeigen
                          ....

                          Alles sehr seltsam, da es doch wirklich jedem klar sein muss, daß eine 40 Jahre alte Serien-Feuerwehr nicht "echt" im Einsatz sein kann und nur aus Freude an der Historie im Orgiginalzustand gefahren wird.

                          ....
                          Dann schau Dich mal um, welch Oldtimer in so mancher Freiwilligen Feuerwehr noch so seinen Dienst tut.

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                            #14
                            AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                            Zitat von Willys43 Beitrag anzeigen
                            moin,

                            vorweg - ich wollte niemanden angst einjagen! es ist lediglich so, dass man für funktionierende signalanlagen, welche den behörden vorbehalten sind, an privatfahrzeugen richtig ärger bekommen kann - wenn nicht genehmigt! nun hängt das sicher von der laune des jeweiligen ordnungshüters ab, ob er darüber hinwegschaut oder es verfolgt.
                            wenn zweites... dann kann es als eine ordnungswidrigkeit mit bis zu 1000,-€ geldstrafe behandelt werden oder (wenn vielleicht etwas unbedachtes damit im öffentlichen verkehrsraum geschah) als straftat (ja und dann können fahrzeuge natürlich stillgelegt oder auch beschlagnahmt werden).
                            ich hoffe das erklärt es ein wenig (dies ist mein aktueller wissensstand).
                            alles andere wäre spekulation meinerseits und die braucht in einem solchen fall wohl niemand ;).
                            es steht für mich außer frage, dass historische behördenfahrzeuge in ihrer funktion und in ihrem aussehen vollständig erhalten bleiben sollten (außer selbstverständlich waffenteile/ausrüstung...)

                            grüße willys43 - dirk

                            Moin,

                            kannst Du die Aussage mit einer Quelle belegen oder ist das hörensagen?

                            Gruß
                            heppsen

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                              #15
                              AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                              Hi Carsten,

                              jep, die alten Deutz kenne ich auch noch, bei uns fährt auch noch ein Opel Blitz rum.
                              Es geht mir im allgemeinen eher darum, ob es seitens der Behörden eine Differenzierung gibt zwischen einem erkennbaren
                              "Zivilisten", der einfach in seinem Willys, alten Polizei oder auch Feuerwehr herumfährt und Freude daran hat und auf der anderen Seite dem Tarnfleckenanzugträger oder Polizeifreak, der sich mit dem passende Fahrzeug in diese Rolle hineinversetzt, und diese eventuell auch ausleben möchte.

                              Dazu gelernt habe ich hier, daß es rein vom Gesetz her keinen Unterschied gibt und rein vom subjektiven Eindruck des Ordnungshüters abhängt.
                              Ich werde dann wohl die Blaulichter verkleiden, da ich auf solch einen Behördenstreß keine Lust habe.
                              Es geht mir nur darum, die Dinger als Stück Zeitgeschichte zu erhalten und auch zu fahren..


                              So, jetzt aber eine guten Rutsch an alle, sind nur noch ein paar Stunden

                              Frank
                              If voting would change anything, they wouldn't let us vote.
                              Quoting Mark Twain

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