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Blaulicht auf der Feuerwehr....

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    #16
    AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

    Zitat von heppsen Beitrag anzeigen
    Moin,

    kannst Du die Aussage mit einer Quelle belegen oder ist das hörensagen?

    Gruß
    heppsen
    moin heppsen,

    die ersten infos habe ich mir im netz in verschiedenen foren geholt, dann bin ich zur zulassungsstelle und habe mit dem dortigen leiter gesprochen (zufällig war/ist er auch der "spezialist" zu zulassungsfragen rund um das h-kennzeichen). bestätigt (was die ordnungswidrigkeiten/straftat betrifft) wurde es mir von einem (mir bekannten - nicht befreundeten) polizisten.
    schriftlich habe ich nix außer meinen eintragungen im brief.

    hier der ausnahme §: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_70.php

    zu dem "normalen" recht: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

    und da steht halt sinngemäß "niemand außer behörden". und das sehr eindeutig. es steht nix von "funktioniert ja nicht" oder "keine birne drinn..."
    daher rate ich davon ab, damit zu locker umzugehen.


    grüße willys43 - dirk
    43er Willys MB (Vater)
    65er SIIa 109 Station (Sohn)

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      #17
      AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

      Moin,
      mir ging es primär auf die Aussage mit der Ordnungswidrigkeit und der Summe von 1000 Euro.
      Das kann ich nicht finden....?
      Der Rest ist klar. Ich frage, weil ich mich mit dem "Problem" beim BGS Wagen ja auch befassen muss.


      Gruß
      heppsen

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        #18
        AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

        sorry,

        das müsste genau heißen: min. 15 bis zu 1000€

        beispiel 1: du hast es "nur" und der polizist ist gnädig... 15 €

        beispiel 2: du fährst mal eben die kinder auf dem letzten drücker zur schule... mit discolicht. na dann wirds teurer.

        laut aussage polizist: es gibt da "spielraum" und "auslegung"
        dazu habe ich nix schriftlich - das gibt dir wohl auch keiner

        grüße willys43 - dirk
        43er Willys MB (Vater)
        65er SIIa 109 Station (Sohn)

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          #19
          AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

          Naja, er letzte Drücker und der BGS Wagen passen eh nicht zusammen... :-)

          Ich bin in jungen Jahren mal die Autoroute du Soleil mit einem Dodge Monaco in Mount Prospect Police Farben mit amtlicher Lightbar auf dem Dach nach Cannes gedonnert.
          Und das meilenweit mit eingeschalteter "Verkehrswarnanlage"!

          Ach waren das schöne Zeiten. Der Sprit war billig, die Mädels jung, die Sonne schien und wir haben uns um die Folgen unseres Handelns frühestens dann Gedanken gemacht, wenn man uns erwischt hatte....

          Frohes Neues!

          Gruß
          Heppsen

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            #20
            AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

            Ein frohes neues Jahr euch allen! Erst mal....;)

            Wegen der evtl. Knollen mache ich mir weniger Gedanken, die Lalüs werde ich mit Sicherheit abdecken müssen. Ausser irgendein Eintrag oder Papierchen ermöglicht das Gegentum.
            Vielleicht sollte ich erwähnen, dass ich nie den Wunsch hatte irgendwelchen Rettungskräften "anzugehören", ist mir zu aufregend. Das ich nun eine Feuerwehr fahre ist Zufall, wobei ich zugebe das es ein sehr Netter ist.

            Mal abwarten und weiterschauen, das neue Jahr hat gerade erst begonnen....
            Nu ersma en Teechen....I like it a little brit different.
            Denis

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              #21
              AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

              Frohes Neues!

              Das ewige Thema Blaulicht und Co.

              STVO sagt, blaues Licht ALLEINE ist zum Absichern von Gefahrenstellen oder (AChtung jetzt kommt der Behördenteil) bei Kolonnenfahrt mit mehr als 3 KFZ möglich. Heist bei Gefahrenstelle wie gelbe Rundumkennleuchte.
              Darf also JEDER.
              WEnn Zweiklangtonfolge ( in welcher Form auch immer) ZUSAMMEN mit BLAUEM BLINKLICHT, dann ist das ein Signal (SOnderrecht mit WEgerecht) welches nur BOS oder damit beauftragte BENUTZEN ( nicht Haben) dürfen.

              Gentlemensagreement für ALLE ist Mütze über Blaulicht, Sicherung der Tonfolge raus!!!!!

              Mehr will der Kesselprüfer und oder der gemeine Polizist nicht haben.
              Ich habe sogar mal hier ein Motorrad mit TOnfolge ohne Blaulicht gefahren, wurde angehalten und habe die Polizei gefragt warum......
              Nach der Frage wo den das im Gestzestext der STVO steht kamen dicke Backen. Da musste aber Bibelfest sein und viel Zeit haben. Nicht zu empfehlen, echt nicht. Weil dann die Jungs anfangen zu suchen, wsw bei meiner BMW sinnloswar, aber bei einem markierendem Landy meist von Erfolg gekröhnt ist.....

              Soviel zu Wegerecht, sonderrecht, Tonfolge und Blaues Licht!!!!

              Hoffe die Verwirrung damit ein wenig erhellt zu haben.

              BTW, bei H.Fahrzeugen ist dieses ohne Funktion zur ERhaltung der Originalität nicht untersagt:D

              Blaue Grüße

              Bernd

              PS.: nichtmal der Schriftzug POLIZEI ist geschützt.
              Die Pattex Bruderschaft

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                #22
                AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                Vielleicht eine interessante Infomöglichkeit für Dich:

                Ausführlicher Artikel zu Blaulicht auf historischen Fahrzeugen findest du unter newtonmeter.de


                Fazit der Geschichte:
                Zitat: " Für Blaulichter, die nicht angeschlossen sind, gibt die StVZO nichts her. Daher sind sie vollkommen uninterresant. Das ganze Gerede vom TÜV, von der Eintragungspflicht, die Ausnahmegenehmigung - alles Unfug. Um ganz sicher zu gehen, dass das auch auf jeder Polizeikontrolle so verstanden wird, könne ich aber kostenlos (!!!) die alte Ausnahmegenehmigung in eine neue umgeändert bekommen, müsse dann aber vom TÜV die sichere Stillegung bescheinigt bekommen. Das war mir durchaus recht! Stillegung heißt hier übrigens, dass technisch sichergestellt ist, dass die Blaulichter nicht in Betrieb genommen werden können. Empfohlen wurde mir, die gesamte Verkabelung zu entfernen, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es auch einfacher geht." Zitat Ende

                Schlußendlich: Ein Blaulicht ist nur ein Blaulicht, wenn eine Birne drinnen ist. Andernfalls ist es nur ein Marmeldenbecher ....


                Gruß
                olaf
                Slowest Landy Restauration on Earth

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                  #23
                  AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                  Zitat von Milchbubi Beitrag anzeigen
                  ....
                  STVO sagt, blaues Licht ALLEINE ist zum Absichern von Gefahrenstellen oder (AChtung jetzt kommt der Behördenteil) bei Kolonnenfahrt mit mehr als 3 KFZ möglich. Heist bei Gefahrenstelle wie gelbe Rundumkennleuchte.
                  Darf also JEDER.

                  ....
                  Und in §52 Absatz 3 StVZO steht genau welche Fahrzeuge mit blauem Blinklicht (Rundumlicht) ausgerüstet sein dürfen, nämlich NICHT jeder.


                  Zitat von Milchbubi Beitrag anzeigen
                  ....

                  PS.: nichtmal der Schriftzug POLIZEI ist geschützt.
                  Das stimmt, ich habe schon Filmpolizeifahrzeuge überführt, die bis auf die polizeilichen Hoheitszeichen und das amtliche Kennzeichen genau wie ein echter Streifenwagen aussehen. Das ist erlaubt, es muss aber auch hier der Blaulichtbalken wieder abgedeckt sein.
                  Zuletzt geändert von Carsten; 02.01.2012, 13:28.

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                    #24
                    AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                    ...Nach der Frage wo den das im Gestzestext der STVO steht kamen dicke Backen....

                    @milchbubi: die waren halt noch nicht so lange im dienst - oder schon zu lange und kannten den papierkram der da mit drannhängt. ;)

                    denn hier steht das (wenn wir uns jetzt vom licht zum ton bewegen... :D)

                    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf verkehrsportal.de; Ein Service der Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin.


                    "Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen"
                    ....
                    "Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist."

                    aber wie gesagt - wenn die frage 1. lautet "was ist rechtlich zulässig" und "welche konsequenzen kann die nichtbeachtung haben" so liest man einfach die §52 und (bei tonfolge) §55 sowie das dazugehörige strafrecht/bußgeldkatalog...

                    wenn die frage 2. lautet: "welche geschichten haben wir erlebt und was hatten wir für ein glück dabei" - nun dann kann hier sicher viel berichtet werden. und diese berichte werden immer ein schmunzeln hervorrufen und schön zu lesen sein...
                    ...es sei denn es kommen worte wie "schadenshöhe", "unfallverursacher" oder "personenschaden" darin vor. dann greift wieder alles unter 1. ...

                    für die interessierten hier der link im zusammenhang (Sonder-/Wegerecht): http://th-h.de/infos/jura/sonderwege...php#sorefolgen und da unter "was gilt bei missbräuchlicher Verwendung der Sondersignale?"

                    und hier geht es um die stilllegung/abmeldung weil... lest selbst. wobei es ja zu einem guten ende kam...

                    vielleicht hilft das eine oder andere argument bei einer privaten zulassung weiter.

                    wobei hier (seite 24, rechte spalte - bezug auf privatfahrzeuge - die ja sowas garnicht haben dürfen... ) auch alles schön erklärt ist: http://www.dpolg.de/upload/pdf/PS03-2011.pdf

                    ... wie auch immer - passiert was, fühlt sich jemand angepisst oder hat euch eh zum fressen gern kommt ihr aus der nummer nicht mehr raus.
                    also: eintragen lassen wenn es funktionieren soll und an die auflagen halten! oder atrappen verwenden - soweit zulässig.

                    grüße willys43 - dirk
                    43er Willys MB (Vater)
                    65er SIIa 109 Station (Sohn)

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                      #25
                      AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                      Also ich hab mal einen feuerwehrbulli überführt. Der war schon halb gebastelt (ich sag nur Bauwagenkoloniedesign) und mehrheitlich mit Grau und Sprüchen nebst AKW nein Danke Aufklebern übergerollt, oben drauf eine Abscheulichkeit von selbtsgesbasteltem GFK Hochdach, kurzum eine Ratte. Nur die Heckkleppa war noch rot und da srand Feuerwehr drauf.

                      Auf einer Nebenstraße stoppte uns eine Streife und sagte, dass wir entweder sofort stillgelegt werden, oder das Feuerwehr auf der Heckklappe abkleben. Wegen Verwechslungsgefahr. Wir guckten den Rattenbus an, wir guckten die Schirmbemützten an, die wohl gerade eine wirklich beschissen Schicht hatten. Mein Kumpel wollte diskutieren, es regnete und ich wollte einfach nur weiter. Also Gaffaband raus und abgeklept, die Streife ist dann trotzdem noch hinter uns hergefahren, bis wir an der Schrauberhalle ankamen. Dann noch Belehrung und schriftliche Aufforderung den Wagen mit dauerhaft unkenntlich gemachter Hecktüre vorzuführen.

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                        #26
                        AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                        Die hatten aber wohl einen Besonders-Bescheidenen-Tag....
                        Ich kenne mich hier in der Szene NRW ja nicht so gut aus, aber da war bestimmt viel "ich durfte heute nicht auf Mutti" dabei, oder so....

                        Ich fahre und parkiere seit Übernahme quer durch unser Bundesland, abgesehen von der Tour nach Kreta. Und ausser einem sehr kurzen Erlebnis mit ital. Zöllnern hat sich noch niemand von der Exekutive negativ geäußert.
                        Die hatten wohl vergessen, dass richtige Autos auch riechen, kurz nach dem Blick ins Gepäckabteil hieß es nur "mama mia, via, via" mit deutlich gerümpften Nasen.
                        ;)
                        Nu ersma en Teechen....I like it a little brit different.
                        Denis

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                          #27
                          AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                          Ich hatte auf unserem Flori auch immer die Blaulichter drauf. Man sagte mir das gehört zum H .istorischen Fahrzeug. Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen hatte ich Mützen drüber. Hat nie jemand gestört.





                          auch die Feuerwehrbeschriftung hat nie Probleme gemacht.

                          viele Grüße aus dem Schwarzwald

                          Captain T

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                            #28
                            AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                            Grias Eich!
                            Erlaubt oder nicht ist mir powidl (ja, wie die Marmelade aus Tschechien),
                            Bin gerade dabei meine SIIa in den Auslieferungszustand zu restaurieren, also bevor sich die Fa. Rosenbauer daran vergangen hat. (vorallem die hervorragende rote Lackierung erwärmt mein Herz:D) Habe deshalb den meisten Feuerwehr Klimbim abzugeben. Wer Interesse hat einfach drauflos!
                            Ah jo, und a guad´s neigs Joa
                            Pfiat Eich Alex
                            Mei Bier is net deppad

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                              #29
                              AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                              Hallo,
                              es tut hier zwar nichts zur Sache,denoch wollte ich mal loswerden,daß ich noch einen Rosenbauer Scheinwerfer hier rumliegen habe.Bei interesse bitte melden

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                                #30
                                AW: Blaulicht auf der Feuerwehr....

                                Legal -insbesondere in Sachen Rechtssicherheit- ist in der Sache mit blauen Lampen für den privaten Sammler sicher kaum was.

                                Ich wollte vor ganz vielen Jahren (>10 hoffe es ist verjährt) einen RB44 Air Crash Resque 1 der britischer Rheinarmee zulassen. Chef Ing. beim TÜV sagte, keine Sondergenehmigung vom zuständigen Verkehrministerim = keine blauen Lampen = keine blauen Lampen = keine Eintragung SoKfz. Feuerwehr. Wollte ich aber.

                                Also quer durchs Strassenverkehrsminsterium telefoniert. Tage später, dem Chef Ing. vom TÜV ausgerichtet was der Onkel vom Strassenverkehrsamt sagte. Dann, ja gut; wenn mein Kollege xy das so sagt, nehme ich ihnen den Kübel als SoKfZ Feuerwehr ab. Die blauen Lampen interessieren mich dann auch nicht, aber ich trage Sie ihnen auch nicht ein.

                                Tage oder Wochen später fand ich beim Abholen meiner Holden leider keinen möglichen Parkplatz vor den Hauptbahnhof einer Landeshauptstadt in Nordeutschland. Also, den Kübel auf der rechten Fahrspur abgestellt, als braver Bürger extra noch den Radweg freigelassen. Blaue Lampen auf dem Dach eingeschaltet (nicht das da noch jemand gegenfährt und zu Schaden kommt). Und ab in den Bahnhof die Perle abholen... -ausdrücklich nicht zur Nachahmung empfohlen-

                                Komm wieder raus, kein Stress, kein Alarm, hat mich fast gewundert. Mag aber wohl auch an der Größe von dem Teil gelegen haben. 9.00er Reifen, alte Ford Transit Doppelkabine, allerdings mit Türunterkante auf Schulterhöhe, hydraulische Winde vorn, Wasserwerfer sprich Schnellangriffsmonitor + Lichtmast auf dem Dach, 1500 L Wassertank, Rover V8 Motor an Chrysler Torquflite Automatikgetriebe, naja, 4x4 selbstredend.

                                Damit hält Dich der Schutzmann eben nicht so schnell an, wenn doch hat man eben echt verloren.

                                Ein befeundeter Rechtsanwalt der früher selber mal mit FW Fahrzeugen rumgefahren ist meint nur, lass Dich halt nicht erwischen ca. 3 Straftatbestände gleichzeitig.

                                Carsten
                                Zuletzt geändert von leyland; 05.01.2012, 23:38.

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