die ersten infos habe ich mir im netz in verschiedenen foren geholt, dann bin ich zur zulassungsstelle und habe mit dem dortigen leiter gesprochen (zufällig war/ist er auch der "spezialist" zu zulassungsfragen rund um das h-kennzeichen). bestätigt (was die ordnungswidrigkeiten/straftat betrifft) wurde es mir von einem (mir bekannten - nicht befreundeten) polizisten.
schriftlich habe ich nix außer meinen eintragungen im brief.
hier der ausnahme §: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_70.php
zu dem "normalen" recht: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
und da steht halt sinngemäß "niemand außer behörden". und das sehr eindeutig. es steht nix von "funktioniert ja nicht" oder "keine birne drinn..."
daher rate ich davon ab, damit zu locker umzugehen.
grüße willys43 - dirk
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