Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
>Senf<
"ganz normale" Benziner (also keine Umbauten sondern der Serien V8, der Serien 2,5 und der Serien 2,25) kriegen keinen KAT und somit wohl auch keine Plakette
Ich hab aber neulich im Biete Bereich einen umgebauten V8 mit Motor aus dem Range(?) und zugehörigem KAT gesehen - da stellt sich mir aber schon die Frage wie man beides zusammen eingetragen bekommt - also wieder keine Generalaussage....
geh mal im grobe davon aus dass ein Benziner keine Plakette bekommt - auch nicht mit LPG
>Senf aus<
Ich hab letzte Woche den V8-Umbau angezahlt. Gibt Grün ;-)
Wenn der Umbau durch ist schreib ich der Stadtverwaltung Augsburg ein Dankesschreiben, da ich mich derart über den Punkt aufgeregt habe (den ich dann doch nicht bekommen habe) und grundsätzlich ein total ökologisch eingestellter Mensch bin und dadurch wachgerüttelt wurde, um den Diesel motor durch einen modernen Benzin-V8 zu ersetzten...
auch mit gasanlage bleibt der wagen typmässig ein kfz mit otto-motor.
wenn er dann kein motormanagement besitzt (also keinen geregelten kat implementieren kann) ist es essig mit grüner plakette.
das ist z.b. bei allen vergasermotoren der fall....
beim td5 musst du auch auf die schlüsselnummer achten (habe ich jetzt leider nicht im kopf). erst ab einer gewissen schlüsselnummer nutzt die nachrüstung mit dpf zur erteilung der grünen.
da ich meinen td5 beruflich in hannover nutze, kam ich um die "aufrüstung" nicht herum.
hat seinerzeit 1250,00 euro kompl. gekostet (mit einbau). gab dann sowas von 325,00 direkte "förderung" vom fa, sowie einen reduzierten jahressteuerbescheid.
trotz beschränkter lebensdauer des dpf "rechnet" sich das also so innerhalb von 4 jahren.
leistungsmässig habe ich keinen unterschied bemerkt, kann aber auch an mangelnden vergleichsmöglichkeiten liegen.
lediglich wenn der dpf im reinigungsmodus ist, läuft der motor irgendwie unwillig.
grundsätzlich kannst du allerdings jeden diesel "grüntauglich" machen! ist lediglich eine frage des geldes.
google mal nach dem pirelli-abgasbehandlungssystem....
ich habe hier schon des öfteren gezuckt, wenn ich im hinblick darauf einen günstigen tdi gesehen habe.
was mich dann wieder "zurück zucken" lässt, ist der umstand, dass ich hier im forum noch an keiner stelle einen erfahrungsbericht darüber gelesen habe.
ich möchte an dieser stelle jetzt selbst nicht mehr auf den schwachsinn der umweltzonen als solche eingehen.
Klar soweit, was den TD angeht. Aber welche Regel kann ich für Benziner aufstellen wenn ich den Fahrzeugschein nicht habe? Und: Kann man einen Benziner der sonst keine Grüne bekommen, vielleicht über LPG Grün bekommen?
Und: Wenn ich es recht in Erinnerung habe (irgendwo gelesen), dann soll wohl der H-Status entfallen, wenn man LPG verbaut hat.
Klar soweit, was den TD angeht. Aber welche Regel kann ich für Benziner aufstellen wenn ich den Fahrzeugschein nicht habe? Und: Kann man einen Benziner der sonst keine Grüne bekommen, vielleicht über LPG Grün bekommen?
Und: Wenn ich es recht in Erinnerung habe (irgendwo gelesen), dann soll wohl der H-Status entfallen, wenn man LPG verbaut hat.
Nervig das ganze... :-(
zwar werden die abgaswerte im LPG-betrieb besser, da es bisher aber keine Möglichkeit
zum reinen LPG-betrieb gibt bleibt es immer ein benziner und wird in jeder hinsicht so
behandelt. ganz ohne benzin kommt halt LPG nicht aus und bivalent wird immer nach dem
schlechtesten treibstoff geschaut.
Ob ein H mit Gas möglich ist liegt zum einen am Prüfer und zum anderen an der verwendeten
Technik. Venturianlagen gab es auch schon vor 30 Jahren und die Nachrüstung wäre
somit zeitgemäß. ne super moderne sequentielle anlage wäre da was anderes. sollte man
im einzelfall einfach mit dem prüfer des Vertrauens abklären vor dem einbau.
Ich habe neulich einen Bericht gehört, nachdem bisher noch nie (!!!) ein Bußgeld wegen nicht ausreichender Plakette verhängt worden sei.
Begründet wurde es offiziell damit, daß die meisten Fahrzeuge ohne Plakette von den Politessen nur im parkenden Zustand angetroffen werden und dadurch der Tatbestand des Fahrens ohne Plakette nicht nachzuweisen sei.
Tatsächlich ist wohl anzunehmen, daß aufgrund eines Befehls "von oben" bisher keine Bußgelder verhängt werden und der status quo geduldet wird.
Vielleicht sollte man es mit den vorauseilendem Gehorsam in dieser Hinsicht nicht zu eng sehen und die ganze Plakettenscheiße nur als Drohung hinnehmen.
Oder weiß jemand von einem bereits erteilten Bußgeld wegen Plakettenverbrechens?
Beim Parken kann kein Bußgeld verhängt werden, da sich das Fahrzeug im Verkehr befinden muss. Klar gab es schon Tickets, aber zahlen musste noch niemand.
dieses thema (stehender verkehr) wurde hier in hannover auch mal behandelt.
hier wird folgende (eigentlich ja auch logische) regelung vertreten:
wenn der halter nicht nachweisen kann, dass sein fahrzeug an diesen ort in der zone geschleppt wurde, muss zahlen. es ist ja dann gemäss dem grundsatz des schweigens aller vernünftigen zweifel davon auszugehen, dass das fahrzeug mit eigener kraft dort hin gefahren wurde.
wer allerdings cool ist, hat sicherlich einen "freund", der einen dorthin geschleppt hat.;)
analog dazu habe ich auch schon mal ein owi-ticket für die abgelaufene au bekommen, obwohl der wagen "stand".
ich weiss nicht, ob ich hiergegen etwas hätte machen können, mir ist dann nur meine zeit dafür zu schade.
was ich in diesem zusammenhang auch höchst bemerkenswert finde:
keine politische partei wirbt etwa damit, dass sie für die ausweitung oder verschärfung der umweltzonen eintritt!!
diese ganze einführung der umweltzonen ist lediglich eine gegenmaßnahme gegen die möglichen klagen von bürgern gegen die luftverunreinigung.
die klagen sind den bürgern per eu-gesetz möglich, wenn die schadstoffwerte für eine bestimmte zeit überschritten werden.
aussicht auf erfolg hat die klage aber nur da, wo die kommune nichts gegen die drohende luftverunreinigung unternimmt.
ob diese mittel geeignet oder ungeeignet sind, spielt in diesem zusammenhang (offensichtlich) keine rolle!!
nicht mal dann, wenn diese massnahme zu einer höheren belastung mit anderen schadstoffen führt (stw. stickoxide, feinststaub).
es gibt einfach zuviele gegenläufige gutachten...... und keine echte, letzte instanz.
deshalb wird sich in kommunen, in denen der belastungswert zu oft überschritten wird gar nichts ändern können. selbst wenn die verantwortlichen volksvertreter dergleichen auffassung wären wie die meisten von uns
Nichts gegen Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubbelastung, aber unzählige Gutachten zeigen, dass der Autoverkehr, wenn überhaupt, nur marginal an der Belastung beteiligt ist und die Einschränkungen in die persönliche Freiheit durch das Fahrverbot völlig unangemessen sind. Wenn die Kommunen schon Maßnahmen ergreifen wollen, die Feinstaubbelastung zu verringern, dann sollen sie doch bei den großen Verursachern, der Industrie etc., anfangen. So gesehn, sind diese Umweltzonen blinder Aktionismus von Bürokraten, die damit wesentlich zur Politikverdrossenheit der Bürger beitragen.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar