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Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

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    Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

    Hallo,
    jetzt bin ich etwas verwirrt. Eigentlich soll es ja ganz einfach sein, einen Landy aus der Schweiz (Drittland) nach Deutschland (EU) einzuführen. 19% Einfuhrzoll ist mir klar. Aber dann tauchen da immer noch die 10% Einfuhrzoll auf, die man entweder zahlen kann oder mittels einer "Warenverkehrsbescheinigung EUR.1" umgehen, die besagt, daß die Ware (hier also der Landy) in der EU produziert wurde. Dafür braucht man dann wieder eine "Lieferantenbescheinigung" des Herstellers, der genau dies bescheinigt.
    Soweit noch alles klar: Nur..., wer ist der zuständige Ansprechpartner? Bekommt man diese Lieferantenbescheinigung bei Land Rover Deutschland?

    Und wer stellt dann die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 aus? Der Schweizer Zoll? Oder der deutsche Zoll?

    Oder verstehe ich das grundsätzlich etwas falsch?

    Ich sehe mich schon an der Grenze stehen und diskutieren..... :o

    Danke für erhellende Infos,

    Markus
    www.swisscrosslandy.de

    #2
    AW: Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

    Hallo zurück,

    zwar habe ich keinen Tipp, kann aber berichten, wie es bei mir funktioniert hat. Ich habe mir vom Verkäufer auf dem Kaufvertrag bestätigen lassen, das es sich um einen PRÄFERENZBEGÜNSTIGTEN ARTIKEL handelt, da das Fzg. in England hergestellt wurde. Das Fahrzeug habe ich mit einer Spedition bringen lassen, die dann den Schweizer Zoll irgendwie (?) umgangen haben. Der deutsche Zoll hat zwar etwas geknurrt, aber es akzeptiert.

    Noch ein wichtiger Hinweis: Bei einem Kaufpreis von unter 6000€ genügt eine entsprechende Erklärung auf der Rechnung, die man sich bei der Schweizer Zollbehörde mit Dienstsiegel bestätigen lassen sollte. Das erspart lästige Knurrgeräusche.

    Viele Grüße

    JensG

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      #3
      AW: Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

      Für das umgekehrte ( von D nach CH ) kann ich soviel sagen, dass Ich jeweils einen Spediteur den Papierkram machen lasse mit einer Zolldurchgangsbescheinigung und Wahrenursprungsbescheinigung ( war eine Schweizer Carrosserie für nen Rolls Royce ) , Das heisst, der Spediteuer hat alles mit dem Zoll geklärt und ein Zeitfenster am geplanten Zoll abgemacht. Meistens vor 12:00 Uhr. Dann rolle ich mit der Fuhre an den Zoll, wie abgemacht, zeige die Papiere, bin in 20 min. durch geh nach hause und bekomm dann die Rechnung mit Zoll Gebühren etc. Kostet zwar was aber es klappt schnell und gut und bei der Zulassung hast du dann auch alle richtigen Formulare wie Stammnummer etc.
      Bei '35er Chevy Chassis musste ich noch pro angefange 100 Kg Gewicht 12 - 15.- CHF bezahlen, ich müsste aber die Papiere ausgraben.
      Was du bestimmt brauchst, ist den CH-Fahrzeuausweis und eine leserliche Chassisnummer, Kaufvertrag der auf den ZOLLWERT lautet, die 38 Kasten Bier musst du nicht angeben. Beachte dass Du , soweit ich weiss, maximal 10'000 CHF einführen darfst. den rest in die Socken:D Zollfrei bis 6'000 EURO, darüber mit EUR 1 Bescheinigung. wenn du mir deine direkte E-mail-adresse gibst, mail ich die relevante Zollpapiere, gruss Philipp
      Lies dir das mal durch und frag nach :

      So, heute ist mein 993turbo endgültig in Deutschland angekommen, sprich er hat eine deutsche Zulassung! :bet: Ich hatte ja schon in dem Thread, wo ich das Auto gesucht hatte, angekündigt, daß ich sobald alles in trockenen Tüchern ist, einen alles umfassenden und detallierten Erfahrungsbericht ers...




      hoffe das hilft erst mal weiter, gruss aus der Schweiz Philipp
      Zuletzt geändert von oldbanger71; 29.11.2011, 22:17.
      whatever is rightly done, however humble, is noble

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        #4
        AW: Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

        weiss nicht wie löschen des zweiten textes.
        whatever is rightly done, however humble, is noble

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          #5
          AW: Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

          Hallo Markus

          Schön das Du die Schweiz als "Drittland" und nicht als Drittweltland bezeichnest.;)
          Klär mal die Vorschriften in Bezug auf die €-Beträge ab, vielleicht kannst Du den Landy als Restaurierungsobjekt einführen (ich kenne aber den Fahrzeugzustand nicht). Der Verkäufer macht Dir sicherlich auch Quittungen über Teilbeträge;););)
          Viel Glück
          Walter

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            #6
            AW: Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

            Hallo Markus,

            Ja ja, so etwas hatte ich auch mal mit einem 61 Serie 2a.
            Der Zoll wollte eine Bestätigung vom Hersteller, das das Auto von ihnen kommt, die so genannte "Lieferantenbescheinigung". Land Rover konnte diese natürlich nicht machen, so musste ich dem Zöllner eine Betätigung vom Hersteller haben, dass sie keine Bescheinigung machen konnten, Land Rover Deutschland hat das freundlicherweise wirklich gemacht und gefaxt! Erst dann, mit der Bestätigung zu keiner Bescheinigung, konnte der nette Zöllner seinen Bürostuhl verlassen und selber einen "Augenschein" nehmen. Dieser schlich dann frierend ums Auto und sagte "ja ja, ein Land Rover, ja ja". So kam ich dann an meine Zollpapiere und nötigen Stempel!
            Am besten einfach an die Zollstelle fahren und sich durchfragen ....

            Mit ein bisschen viel Zeit und einer Portion Ruhe hat das was sehr sehr unterhaltendes ;-)

            Allein der Satz "Ich hätte da was zum verzollen" löst bei den Zöllnern schon grösste Verwunderung aus!!!

            Geniesse es!

            Was du brauchst ist eine übliche Kaufquittung. -> MWST

            Gut ist auch ein Papier (ideal der alte Fahrzeugausweis) auf dem das Gewicht vom Fahrzeug ersichtlich ist. -> Zoll

            Ich hab auch schon am Zoll an der Grenze einen "Passierschein" verlangt, der mir dann das verzollen am Heimatort in einer festgesetzten Frist ermöglicht.

            Ein Gruss von der Insel

            Christopher aus Luzern

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              #7
              AW: Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

              Du bekommst eine entsprechende textliche Vorformulierung für die besagte Bescheinigung auch beim Zoll, zb. in Thayingen.
              Mit dieser bestätigt dein Schweizer Vertragspartner unterschriftlich das Herkunftsland aus der EU, hier GB.
              Dieser kann Händler oder Privatmann sein. Der dt.Zoll akzeptiert dies.
              Herr Land aus Rover muß nicht bemüht werden.
              Zuletzt geändert von Panzermayer; 30.11.2011, 14:48.
              Good Bye and Good Luck !

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                #8
                AW: Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

                Der Kaufvertrag soll folgenden zusätzlichen Passus beinhalten:

                Der Ausführer der Ware , auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt das diese Ware soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EU Ursprungsware ist.
                Unterschrift
                ( Schweizer Verkäufer)
                Good Bye and Good Luck !

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                  #9
                  AW: Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

                  Hab ja jetzt ne Menge Infos bekommen und werde nach meiner geplanten Abenteuerreise ins Alpenländle meine Erfahrungen hier posten,
                  fürs Erste besten Dank,
                  Gruß, Markus
                  www.swisscrosslandy.de

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                    #10
                    AW: Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

                    Hallo MS,
                    die Sache ist ja schon etwas älter. Was hat sich getan oder hast du nichts importiert? Wäre auch für mich interessant. Oder weiss sonst wer etwas über die Gebühren und evtl. Schlupflöcher beim Import nach Deutschland?
                    Danke und Gruss, Walter

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                      #11
                      Hallo Walter,

                      das ging im Nachhinein einfach, wobei ich aus Zeitgründen doch nicht selbst gefahren bin. Er wurde ordnungsgemäß verzollt eingeführt. Wie hoch die Gebühren waren, kann ich nicht mehr genau sagen, habe sie aber auch nicht als traumatisch in Erinnerung.

                      Grüße, Markus
                      www.swisscrosslandy.de

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                        #12
                        AW: Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

                        Hallo Walter,

                        habe meine Serie 2a auch aus der Schweiz.
                        Es fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 20 % auf den Kaufpreis an, da die Ware aus einem Nicht-EU-Land eingeführt wird.
                        Leider ist es unerheblich, dass das Fahrzeug ursprünglich aus einem EU-Staat stammt.

                        Die Abwicklung am Zollamt ist relativ einfach - ich habe da einen "Fußacher" an der Hand, der das regelmäßig macht und gute Kontakte hat.
                        Bei Interesse PN.

                        Gruß Gerhard

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                          #13
                          AW: Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

                          Hi,
                          als ich vor etlichen Jahren einen Schweizer gekauft habe, durfte ich nach Wiederfahrbarmachung mit dem Wagen zum nächsten Zollamt vorfahren. Damals gab´s noch Kurzzeitkennzeichen für Autos ohne TÜV. Heute bräuchts für die Aktion schon wieder einen Hänger ;-(. Der Zoller hat das Auto dann grob angesehen, meine Fotos vom Zustand vor den Reparaturen und den Kaufvertrag betrachtet und dann beschlossen, dass der im Vertrag genannte Preis dem damaligen Wert des Autos entspricht. Darauf wurde dann die Zollgebühr berechnet. Weiß nicht mehr wie viel das war - aber ich habs eher als marginal in Erinnerung.
                          Christian

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                            #14
                            AW: Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

                            Hallo Walter,
                            Oldtimer Versteuerung möglich wenn das Fahrzeug 30 Jahre alt ist bei 7 Prozent. Transportkosten fliesen in den zu besteuernden Betrag mit 19 Prozent ein.
                            Abhängig ist der zu zahlende Betrag dann von den Gesamtbetrag aus Kaufpreis und Transportkosten.
                            Wenn du einen geringen Kaufbertag in deinem Vertrag stehen hast sparst du dir Bares....er sollte aber schon realistisch einzuordnen sein. Die Zöllnern vergleichen mit Internetangeboten und somit ist der Spielraum von deinen Argumenten abhängig. Restauratinsbedürftig!!! Nicht fahrbereit!!!usw...
                            Du brauchst einen Speditionskaufmann der einen Verzollungsantrag im Zollsystem (Atlas) beantragt. Achtung dabei muß er auf die richtige Warennummer achten. Ansonsten Verzollung mit 19 Prozent! Frag mal woher ich das weiß...
                            Überführung direkt nach Deutschland am besten über HZAmt Kreutzlingen.
                            durch die Irrtümer in meinen Antrag war die Sache dann etwas Zeitaufwändiger beim Deutschen Zoll. Bei den Schweizern bekommst du eine Laufkarte, in diese müssen nur Hersteller, Gewicht und letzter Besitzer eingetragen werden. Dann ist der Schweizer Teil vorbei.
                            Viel Glück!
                            Gruß Thomas

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                              #15
                              AW: Landy aus der Schweiz nach Deutschland - Zollbestimmungen

                              Überführungskosten/Transportkosten müssen gleich in den Antrag für den Zoll mit eingetragen werden. Wobei gilt das jeder mit den Kosten eines gewerblichen Transports veranlagt wird. Bei mir reichten Gesamtkosten von 300,-€ aus. 220,-€ in Deutschland und 80,-€ in der Schweiz.
                              Gruß

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