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Ist zwar hier OT , aber ich sag's trotzdem kurz : zum Thema "Spritfresser ohne Ende "
Ich habe meinen Dachträger ( mit E-Rad ) , ca. 40 Kg
und meine Stoßstange + Winde + Bügel , ca 80 Kg
zu restaurationszwecken abgenommen . Sind 120 Kilogramm ! Die habe ich im Spritverbrauch nicht gemerkt !!!
Das geht vielleicht auf 'ner Teststrecke ... aber nicht im Alltag !
Mit Gepäckbrücke,haben meine Autos 1 Liter mehr gebraucht.
Gas ist rechts.
Ob auf diesem Wohnkoffer,der Dachträger überhaupt abnehmbar sein wird,
wurde hir noch garnicht erwähnt.
Ich kenne jemanden,der wurde von einem Richter ausgezählt,
weil die aktuelle Höhe seines Fahrzeugs,nicht aus den Papieren ersichtlich war.
Ich sprach doch von Schadensersatzforderungen Dritter.
Wir sind hier in Deutschland,hier wirst du für alles angepisst.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Versteh ich nicht, also das mit der Höhe (das man in D-Land wegen allem angp!sst wird schon...)
Wenn der Dachträger Ladung ist, dann braucht man den nicht eintragen, oder? Wenn nun jemand vor dem Richter Probleme hat weil die Ladung (der Dachträger) nicht eingetragen war, dann würde das für mich heißen, dass ich bei jeder Änderung der Höhe zum TÜV muss. Wenn ich also Mutti's Blumenstock am Dach tranportiere muss ich den Blumenstock eintragen oder wie?!
Oder der Dachträger ist keine Ladung sondern ein eintragungspflichitges Anbauteil => Höhe muss in den Papieren entsprechend geändert werden. Klärt mich auf...
Ladung verändert leider sehr wohl die Gesammthöhe. Das wird dir dann erklärt,wenn du damit ein paar Leuchten runterreißt.
Hmm... und wenn ich die Höhe im Schein eingetragen habe, dann kann ich die Leuchten also runterreißen? ;):D
Den Fall hatte ich sogar mal, die Stadt hat ein Stahlseil zwischen zwei Laternen gespannt. Ob die damit Leute, die oben im Bus sitzen, köpfen wollten? Vielleicht, aber eigentlich hatten die da sonst ihre Weihnachtslampen dran. Unser Fahrer hat mit der Ladung mal eben die Laternen umgerissen, hat dann Zeugen ran gewunken und mit den Zeugen die umgekippten Laternen inkl. Stahlseil vermessen und Fotografiert. Ein Warnschild stand nicht. Dann habe ich die dicke Rechnung von der Stadt auf den Tisch bekommen, für die Laternen... dann habe ich denen die Fotos geschickt und gesagt das Zeugen vorhanden sind und das von einer Laterne fast ein Radfahrer erschlagen wurde und warum da wohl ein schwarzes Stahlseil in 350 cm Höhe ohne Warnschild hängt, welches mann unmöglich sehen konnte? Nie wieder was gehört... wer wohl zur Verantwortung gezogen wurde? Ein Beamter?
Klar darf die Ladung nach oben über das Fahrzeug stehen, man darf halt die max. zulässige Höhe nicht überschreiten.
Ich kenne jemanden,der wurde von einem Richter ausgezählt, weil die aktuelle Höhe seines Fahrzeugs,nicht aus den Papieren ersichtlich war.
Ich kann mir vorstellen was Du meinst, wenn Du jemandem mit Deinem Auto fahren lässt und der möchte unter einer Brücke durch fahren, was mit dem Maß der Fahrzeughöhe aus den Papieren eigentlich klappen müsste, aber nicht klappt, weil das Fahrzeug (ohne Eintrag) um 20 cm hoch gelegt wurde... dann kann der Fahrer sich an den Halter wenden.
Für die Ladung hat jedoch der Fahrer die volle Verantwortung.
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