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Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

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    #46
    AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

    Hallo SirLandy

    - Länge der Ladefläche mindestens 51% der Gesamtfahrzeuglänge

    Das ist mir neu

    Wo steht das so ?

    Gruß Ralf.
    Nachher ist man immer Schlauer......

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      #47
      AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

      In den Begutachtungsrichtlinien, nach denen sich die Finanzbeamten zu richten haben.

      Mein Disco I ist im übrigen inzwischen auch ein LKW (steuerrechtlich, zugelassen als PKW). Gemacht hab ich dafür fast gar nichts, außer 3 Sitzplätze streichen lassen. Das wars. Ganz einfach, ohne fluchen, brandschatzen, Klageerhebung oder Schlägerei. Nur VORHER beim Finanzamt vorgesprochen, was man denn machen könnte.
      Zuletzt geändert von SirLandy; 27.11.2011, 17:32.

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        #48
        AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

        Sir Landy, Glückwunsch!

        Hast ein gutes Finanzamt vor Ort;)



        pays

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          #49
          AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

          Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen

          - Länge der Ladefläche mindestens 51% der Gesamtfahrzeuglänge
          Da steht "Nutzfläche",das gab auch schon reichlich Stoff für Diskusionen.
          Und wie bringt man einen 90er auf 3,5t?
          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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            #50
            AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

            Ladefläche ist quasi alles ohne die Radkästen...alles was flach ist sozusagen :D

            Durch andere Federn und Stoßdämpfer, wie auch sonst.

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              #51
              AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

              Die Frage ist nicht,was die Ladefläche ist,
              sondern was die Nutzfläche des Fahrzeugs ausmacht.

              Und wo gibts 3,5t Auflastungsfedern mit Gutachten ?
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #52
                AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                Die Nutzfläche = die Ladefläche.

                Komplettfahrwerke zur Auflastung mit Gutachten gibts beim Taubi, bei mir,...

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                  #53
                  AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                  Falsch geraten.
                  Nutzfläche=Ladefläche+Personentransportfläche

                  "Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs."

                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #54
                    AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                    Wenn Du es weißt/glaubst es zu wissen, warum fragst Du dann? Besserwisserei?

                    In den Begutachtungsrichtlinien (für Hessen) heißt es ausdrücklich:

                    "Die Länge der zur Güterbeförderung genutzten Fläche (Nutzfläche) sollte mindestens 51% der Gesamtfahrzeuglänge über alles (vgl. ZB I Ziff.18) betragen. Durch die Karosserieform bedingte Unterbrechungen (Staufächer, Radkästen, Trittstufen) sind nicht zu berücksichtigen. Die Erfordernis ausreichender Nutzfläche gilt insbesondere für Fahrzeuge, die dem äußeren Erscheinungsbild nach keine Kleintransportfahrzeuge/Leicht-LKW im ursprünglichen Sinn sind".

                    Wenn man bei Euch die Transportgüter im Fußraum verstaut, mag das natürlich anders sein

                    Dann hilf Du mal weiter, wie die Jungs hier zu einer LKW-Zulassung kommen...

                    Kommentar


                      #55
                      AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                      Und wenn du jetzt noch eine Quellenangabe dazuschreiben würdest,
                      hätte der Thread 10 Antworten weniger haben können.

                      Übrigens würde es sich wirklich lohnen,gegen diese Kriterien zu klagen,
                      da sie gegen das KFZ-Steuergestz verstoßen.
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                        #56
                        AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                        @SirLandy
                        Das Avatar-Bild ist natürlich nicht aktuell! Das Finanzamt hat natürlich aktuelle Bilder vom Softtop ohne Fenster. Alle anderen von dir aufgeführten Punkte treffen -bis auf die Nutzlast- bei mir zu.

                        Und was soll ich denn ansonsten noch vorher beim Amt anfragen, wenn eh schon alles umgebaut ist? Mehr geht halt nicht....außer u.U. die Nutzlast.

                        Gruß
                        Bernd

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                          #57
                          AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                          Ratschläge wie "klag dagegen" sind blödsinnig und ohne jegliche Aussicht auf Erfolg; das BFG hat schon lange ausgeurteilt dass für die letztendliche Entscheidung, ob PKW oder LKW, das "Gesamtbild" ausschlaggebend ist. Und das kann sich jeder Finanzbeamte so auslegen wie er will.

                          Bis auf steigende Kosten für Rechtschutzversicherungen bringt das genau gar nichts. Obendrein würde es mich sehr wundern, wenn eine Versicherung für so eine Klage Deckungszusage gibt - es sind ja schon hunderte Referenzurteile ergangen.

                          Aber wie Paysagiste schon sagte: einige sind arg beratungsresistent

                          Macht Euch mal eins klar: es geht entweder "mit" eurem Finanzamt - oder gar nicht.
                          Wenn ich so ewas lese, dann geht mir die Kappe hoch. Ein Finanzbeamter kann nicht machen was er will. Er ist an die Gesetze, Richtlinien und Durchführungverordnungen gebunden. Und wenn er meint etwas nach seinem Gutdünken auslegen zu müssen und man ist als Steuerprflichtiger damit nicht einverstanden, dann klage ich notfalls dagegen.



                          Macht Euch mal eins klar: es geht entweder "mit" eurem Finanzamt - oder gar nicht.
                          So ein " Schwachsinn ". Wenn ich anderer Ansicht über bestimmte Sachverhalte bin als das FA, dann gehe ich in Rechtsbehelfsverfahren.
                          Notfalls klage ich vor dem FG. Und wenn der Disco als LKW anzusehen ist, dann hat das nicht Lieschen Müller vom Finanzamt zu entscheiden.

                          Letztendlich entscheidet dann ein Richter, und die entscheiden manchmal ganz anders als der gemeine Finanzbeamte es zu tun pflegt.

                          Dadurch haben wir vielen Mandanten schon eine Menge Geld gespart ( Arbeitszimmer z. B. )
                          Zuletzt geändert von BadBoy; 27.11.2011, 21:01.
                          Grüße aus dem Bergischen Land.

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                            #58
                            AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                            Die Richter haben ja bereits entschieden, und das mehrfach.

                            So hat der BFH ganz klar ausgeurteilt, selbst wenn wir alles andere wie Sitzplätze, Erscheinungsbild etc. außer Acht lassen:

                            wenn nicht mindestens

                            - >2.8to zGG
                            und
                            - min. 800kg Nutzlast

                            dann: grundsätzlich PKW-Steuer. Punkt, aus, fertig. Az. II R 6/08

                            Nur wenn zGG >2,8to und Nutzlast >=800kg, dann erfolgt die steuerrechtliche Einstufung durch den Finanzbeamten "nach der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeugs und den von der Rechtsprechung dazu entwickelten Kriterien".

                            Und das heißt nun, aus diversen Urteilen zitiert:

                            "Als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen sind z.B.
                            - die Zahl der Sitzplätze
                            - die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung
                            - die Größe der Ladefläche
                            - die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten
                            - die Verblechung der Seitenfenster
                            - die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells
                            - die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit
                            - das äußere Erscheinungsbild
                            - bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers."

                            Aber nur zu...vielleicht entscheidet der BFH in Deinem Fall anders

                            @Bernd: dann bring Deinen 90er auf ein zGG von Leermasse + 801kg und Du hast Deine LKW-Zulassung.

                            l vom 28. November 2006 VII R 11/06, BFHE 215, 568, BStBl II 2007, 338). Dies

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                              #59
                              AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                              Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
                              Wenn Du es weißt/glaubst es zu wissen, warum fragst Du dann? Besserwisserei?

                              In den Begutachtungsrichtlinien (für Hessen) heißt es ausdrücklich:

                              "Die Länge der zur Güterbeförderung genutzten Fläche (Nutzfläche) sollte mindestens 51% der Gesamtfahrzeuglänge über alles (vgl. ZB I Ziff.18) betragen. Durch die Karosserieform bedingte Unterbrechungen (Staufächer, Radkästen, Trittstufen) sind nicht zu berücksichtigen. Die Erfordernis ausreichender Nutzfläche gilt insbesondere für Fahrzeuge, die dem äußeren Erscheinungsbild nach keine Kleintransportfahrzeuge/Leicht-LKW im ursprünglichen Sinn sind".

                              Wenn man bei Euch die Transportgüter im Fußraum verstaut, mag das natürlich anders sein

                              Dann hilf Du mal weiter, wie die Jungs hier zu einer LKW-Zulassung kommen...
                              Moin :)

                              Mein Pickup hat eine Länge von 5,31 Meter, die Ladefläche ist "nur" 2,01 Meter.
                              Wurde als LKW (in NRW) anerkannt weil die Fläche für die Personenbeförderung nur 1,65 Meter ist.
                              Wenn deine Aussage richtig ist, hat der Beamte wohl keine Ahnung

                              Gruß Ralf.
                              Nachher ist man immer Schlauer......

                              Kommentar


                                #60
                                AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                                Die Richter haben ja bereits entschieden, und das mehrfach.

                                So hat der BFH ganz klar ausgeurteilt, selbst wenn wir alles andere wie Sitzplätze, Erscheinungsbild etc. außer Acht lassen:

                                wenn nicht mindestens

                                - >2.8to zGG
                                und
                                - min. 800kg Nutzlast

                                dann: grundsätzlich PKW-Steuer. Punkt, aus, fertig. Az. II R 6/08

                                Nur wenn zGG >2,8to und Nutzlast >=800kg, dann erfolgt die steuerrechtliche Einstufung durch den Finanzbeamten "nach der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeugs und den von der Rechtsprechung dazu entwickelten Kriterien".

                                Und das heißt nun, aus diversen Urteilen zitiert:

                                "Als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen sind z.B.
                                - die Zahl der Sitzplätze
                                - die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung
                                - die Größe der Ladefläche
                                - die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten
                                - die Verblechung der Seitenfenster
                                - die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells
                                - die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit
                                - das äußere Erscheinungsbild
                                - bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers."

                                Aber nur zu...vielleicht entscheidet der BFH in Deinem Fall anders


                                Es ist ja wohl logisch, dass ich die Anforderungen, die an die Besteuerung als LKW gestellt werden, erfüllt werden müssen. Ist dies nicht der Fall, dann kann ich mir auch die ganze Arbeit ersparen.

                                Sind diese Anforderungen erfüllt, und ein Finanzbeamter meint er müsse dennoch anders entscheiden, dann kann ich ja nur auf dem Klageweg mein Recht erreichen.

                                Ich kenne mich mit den genauen Kriterien für die LKW-Zulassung nicht aus, ich kenne
                                nur den Art und Vorgehensweise gegen die Finanzverwaltung. Und wenn der Disco diese Anforderungen erfüllen sollte, warum soll man dan die Willkür eines Finanzbeamten akzeptieren ?
                                Zuletzt geändert von BadBoy; 28.11.2011, 07:09.
                                Grüße aus dem Bergischen Land.

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