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Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

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    Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

    Hallo alle zusammen,


    habe mir vor einíger Zeit einen Discovery1 zugelegt. Der Vorbesitzer hatte ihn als Lkw zugelassen. Beim Ummelden im Straßenverkehrsamt habe ich die gute Frau freundlich darauf hingewiesen, dass sie ihn als Lkw deklarieren soll:,, Das ist kein Problem, so ist es ja auch im Fahrzeugschein eingetragen" waren Ihre Worte.
    Letzte Woche ist mir der Steuerbescheid ins Haus geflattert.
    850€, ich hab gedacht ich seh nicht richtg.
    Habe sofort mit dem Finanzamt telefoniert und dem freundlichen Mitarbeiter die Situation geschildert, Ihn gefragt unter was der Disco Fahrzeugbauartig hinterlegt ist.
    ,,Geschlossener Kastenwagen" waren seine Worte vorauf hin ich freundlichst erwiderte wo denn jetzt die Problematik liege?
    ,,Ja, äähhhmm, häää wo war denn der Wagen vorher angemeldet"
    ,,Nícht hier"
    ,,Ja, nicht alle Finanzämter sehen das gleich, schicken sie mir mal Fotos"


    Daraufhin habe ich Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und diese Fotos angehangen zugesendet.
    Heute hatte ich wieder Post vom FA
    ,,Einspruch abgelehnt, wir können den Wagen steuerlichnicht als Lkw sehen, die Karosserie ist unverändert geblieben. Auch wenn die Rücksitzbänke und Laderaumabtrennung vorhanden ist, bleibt es ein Pkw.
    Es müssen die hinteren Fenster zusätzlich mit Blechen versehen werden welche nicht nur in die Gummis eingesetzt sind sonder auch zB verschweißt werden"
    genau das trifft doch in meinem Fall zu
    Bleche sind verschraubt, vernietet und verklebt...

    Was soll ich tun, habt Ihr ähnliche Probleme erlebt?
    Angehängte Dateien

    #2
    AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

    Tja, was soll man da sagen. Da die Finanzämter höchstrichterlich bestätigt nicht an die Angaben in den Zulassungspapieren gebunden sind, es Bestandsschutz nur für unveränderte Halter gibt und die Besteuerung demnächst sowieso für alle Fahrzeuge "harmonisiert" wird, dürfte das so nicht zu beanstanden sein. Der Umstand ist lange bekannt und da wirst du wohl nichts dran ändern können.

    Was bauart- und bestimmungsgemäß PKW oder LKW ist, ist einer nicht geringen Willkür des Sachbearbeiters unterworfen. Zur Zeit findet zudem eine holocaustähnliche "umwelt"politische Jagd auf Geländewagen statt und die Finanzbehörden als Erfüllungsgehilfen staatlichen Gewaltmonopols haben Weisung stärker zu agieren.
    Zuletzt geändert von Gast; 23.11.2011, 02:13.

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      #3
      AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

      Hier seht´s eindeutig.




      2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
      • Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N(tief)1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
      Bleibt Dir letztendlich nur die Klage vor dem Finanzgericht.

      Wir haben damals eine Klage beim FG Köln geführt PKW/LKW bezogen auf einen Mitsubishi Pickup, den ein Geschäftsfüher eines Bau Unternehmens gefahren hat. Da ging es um die Versteuerung als Sachbezug ( 1%-Regelung ).

      Ein Mitsubishi-Pickup ist nach dem Urteil des Richters als PKW einzustufen.

      Trotzdem würde ich Klage erheben. Ein Versuch ist es allemal wert.
      Zuletzt geändert von BadBoy; 23.11.2011, 06:58.
      Grüße aus dem Bergischen Land.

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        #4
        AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

        Moin

        Auf den Fotos sieht man sehr schlecht das es Bleche sind
        Könnten auch Scheiben mit Folie sein.

        Ruf da noch mal an, vereinbare einen Besichtigungstermin.
        Fahr hin, zeige denen dein Auto und alles wird gut :)

        Gruß Ralf.
        Nachher ist man immer Schlauer......

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          #5
          AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

          Sprich doch noch eimal persönlich vor. Bei mir sahen damals an meinem US-Van die ersetzten Scheben so ähnlich aus wie bei Dir. Das Foto reichte denen damals nicht, aber nach der Vorführung des Fahrzeugs auf dem Hof des Finanzamtes war alles Tutti.

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            #6
            AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

            Wie ich schon mal schrieb, hab ich das Problem z.Z. auch. Defender 90 ST, 3 Sitze, keine hinteren Seitenfenster.
            Meinem Einspruch wurde widersprochen:
            "Es ist die objektive Beschaffenheit des Fahrzeugs unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu bewerten.........Motorisierung, Höchstgeschwindigkeit, Größe der Ladefläche, Gestaltung der Karosserie....."
            Mein Schreibtischfuzzi hat wohl folgendes Hauptproblem: "Gesamtmasse 2400kg, Nutzlast 705kg abzgl. 3 Pers. (3x68kg = 204kg) ergibt nur noch 501kg für zusätzliches Ladegut, also weniger als 21% des zuläss. Gesamtgewichts (2400kg). LKW haben eine typische Nutzlast von mind. 40%. Auch die übrigen techn. Daten sprechen gegen eine Einstufung als LKW. Somit lässt sich unter Berücksichtigung aller Merkmale keine objektive Beschaffenheit zur überwiegenden Güterbeförderung feststellen."

            Ende der Durchsage.

            Hat der Heini mit nem kleinen Schriftstück mal eben über 500,- mehr oder weniger in meiner Urlaubskasse entschieden.

            Gruß
            Bernd

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              #7
              AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

              @wbd: das betrifft leider nur die steuerrechtliche Einstufung, nicht die zulassungstechnische - korrekt?

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                #8
                AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                Ja, das ist so.

                Die versicherungstechnische Zulassung interessiert nicht.

                Es gibt aber noch den § 6 KraftStDV:

                Danach kann man wenn Zweifel an der Besteuerung bestehen, dass Fahrzeug der zuständigen Behörde vorführen und den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein sowie den Steuerbescheid vorlegen.

                Interessant ist aber der § 2A Satz 2 :

                Die genannte Fahrzeuge gelten als PKW wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung eingesetzt werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.


                Wie gesagt, notfalls Klage beim FG erheben.
                Grüße aus dem Bergischen Land.

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                  #9
                  AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                  @Doc
                  Korrekt. Laut Papier ist meiner ein LKW.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                    Hallo!

                    Zitat von marsulandy Beitrag anzeigen
                    Ruf da noch mal an, vereinbare einen Besichtigungstermin.
                    Fahr hin, zeige denen dein Auto und alles wird gut
                    Meines Erachtens der einzig vernünftige Weg! :)
                    Gruß Lothar
                    ...man muss auch einmal auf Entbehrungen verzichten können!

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                      So isses, hingehen und persönlich vorstellen. Am Telefon oder per email/Post ist es immer einfach jemanden abzuwimmeln. Wenn der Jemand aber vor einem steht sieht die Welt ganz anders aus und auch die hohen Damen und Herren in Personalabteilungen und auf Ämtern merken das sie auch nur Menschen sind;)

                      Und wenn sie sich immernoch quer stellen sollte man immer nen Spaten zum Spuren verwischen dabei haben;)
                      Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!

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                        #12
                        AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                        Zitat von wbd Beitrag anzeigen
                        @Doc
                        Korrekt. Laut Papier ist meiner ein LKW.
                        Wobei das Zulassungspapier das Finanzamt überhaupt gar nicht interessiert. OK, dann hab ich es verstanden und das ist das übliche böse Erwachen - das spätestens 2014 alle LKW Defender ereilen wird.

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                          #13
                          AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                          Ich hatte diesbezüglich vor einigen Monaten ein Telefonat mit dem BMF, da ich mir einen neuen Defender zulegen wollte.

                          Der zuständige Fachmann im Referat gab mir eindeutig zu verstehen, dass der Defender als PKW gilt.

                          Und somit war er gestorben, der Traum vom Defi.:(
                          Grüße aus dem Bergischen Land.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                            Na, wenn an dem Mehr an Steuer-Euros liegt, dass Du ihn Dir nicht leisten kannst, wäre er doch letztlich sowieso zu teuer gewesen.

                            Klar, kann man jammern, dass die Kiste teurer ist, als sie sein müsste. Aber was soll's. Das ist mit der Spaß wert.

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                              #15
                              AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                              Zitat von BadBoy Beitrag anzeigen
                              dass der Defender als PKW gilt.

                              Und somit war er gestorben, der Traum vom Defi.:(

                              Hallo BadBoy :)

                              Verstehe ich nicht ?
                              Weil in den Papieren LKW steht, das Finanzamt aber PKW berechnet,
                              kaufst du keinen Defender
                              Sprech doch mal mit deiner Versicherung, wenn sie ihn als PKW versichern, sollte der unterschied nicht mehr ganz so groß sein ;)
                              Oder, kauf einen Gebrauchten wo noch PKW im Schein steht :]

                              Gruß Ralf.
                              Nachher ist man immer Schlauer......

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