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Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

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    #31
    AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

    Zitat von marsulandy Beitrag anzeigen
    Moin

    Auf den Fotos sieht man sehr schlecht das es Bleche sind
    Könnten auch Scheiben mit Folie sein.

    Ruf da noch mal an, vereinbare einen Besichtigungstermin.
    Fahr hin, zeige denen dein Auto und alles wird gut :)

    Gruß Ralf.
    Hallo Riemus

    Glaube so ähnlich wurde das schon mal Gesagt ;)

    Aber, wenn er nicht hinfahren will.....

    Gruß Ralf.
    Nachher ist man immer Schlauer......

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      #32
      AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

      Hallo HennRR,

      lies bitte die Rechtsbehelfsbelehrung auf Deiner Einspruchsentscheidung durch. Wenn es eine gibt, wird sie nicht sagen lege Einspruch ein, sondern Klage vor dem Finangericht ist möglich....

      Das ist ein Riesenunterschied. Bei einer negativen Einspruchentscheidung braucht auch keiner mehr zum Finanzamt zur Vorführung zu fahren. Der Drops ist gelutscht ( beim Finanzamt. )

      Grüße aus Schwerin

      Thomas
      D A S ist kein Jeep.

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        #33
        AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

        Hallo Thomas

        Wenn die Ablehnung noch keine X Wochen her ist, kann es durchaus noch Sinn machen da vorbeizufahren.

        Hatte ähnliches mit meinem PickUp.
        Sollte nach PKW besteuert werden.
        Einspruch mit Fotos wurde abgelehnt.
        Ich vorgefahren, den Wagen vorher ordentlich eingesaut, Pflanzkübel auf die Ladefläche, Aufkleber Gartenbau auf die Seiten geklebt.
        Und siehe da, es war wieder ein LKW ;)

        Kann klappen, muss aber nicht :(

        Gruß Ralf.
        Nachher ist man immer Schlauer......

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          #34
          AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

          es bitte die Rechtsbehelfsbelehrung auf Deiner Einspruchsentscheidung durch. Wenn es eine gibt, wird sie nicht sagen lege Einspruch ein, sondern Klage vor dem Finangericht ist möglich....

          Das ist ein Riesenunterschied. Bei einer negativen Einspruchentscheidung braucht auch keiner mehr zum Finanzamt zur Vorführung zu fahren. Der Drops ist gelutscht ( beim Finanzamt. )

          Man muss hier absolut differenzieren:

          Eine Ablehnung des Einspruchs ist grundsätzlich noch keine Einspruchsentscheidung.

          Wenn es nur eine ablehnende Stellungnahme des FA ist, mit dem Hinweis auf geringe Erfolgsaussichten und der Aufforderung den Rechtsbehelf zurückzunehmen, kann man dagegen nochmals angehen und schreiben, da man sich noch im Rechtsbehelfsverfahren befindet.

          Liegt aber eine Einspruchsentscheidung vor, dann gibt es nur noch den Klageweg vor dem FG.

          Ganz wichtig dabei ist, dass man die Fristen einhält.

          Also schau genau nach, was man dir geschickt hat !!!!!
          Grüße aus dem Bergischen Land.

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            #35
            AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

            Presönlich vorgefahren (mit verblechten Scheiben), der Finanzbeamte geguckt, abgenickt und nun zahl ich seit Jahren nur LkW-Steuer.




            Wie oft soll dir diese Vorgehensweise noch gepostet werden?

            Bist du immun gegenüber Hilfestellungen unsererseits, oder was geht in dir vor?



            pays
            Zuletzt geändert von Paysagiste; 24.11.2011, 18:33.

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              #36
              AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

              Wie oft soll dir diese Vorgehensweise noch gepostet werden?

              Bist du immun gegenüber Hilfestellungen unsererseits, oder was geht in dir vor?



              Wie schon bummellandy geschrieben hat.

              Bei einer negativen Einspruchentscheidung braucht auch keiner mehr zum Finanzamt zur Vorführung zu fahren. Der Drops ist gelutscht ( beim Finanzamt. )

              Presönlich vorgefahren (mit verblechten Scheiben), der Finanzbeamte geguckt, abgenickt und nun zahl ich seit Jahren nur LkW-Steuer
              Das geht aber nur noch, wenn man sich noch im Rechtsbehelfverfahren befindet.

              Liegt eine Einspruchsentscheidung vor -rien ne va plus.

              Da kannste 1000mal zu FA fahren, da geht nichts mehr ausser einer Klage vor dem Finanzgericht.
              Grüße aus dem Bergischen Land.

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                #37
                AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                Hallo Badboy,

                wieso vermute ich gerade das wir beruflich ähnliches tun??

                Grüße aus Schwerin

                Thomas
                D A S ist kein Jeep.

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                  #38
                  AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                  Es gibt was Neues:
                  War heute Morgen beim FA.
                  Mein Bearbeiter war noch in einer Konferenz, an der Tür hin ein Schild mit Hinweis auf Vertretung ins Nachbarbüro.
                  Habe dem Sachbearbeiter meine Schreiben und Fotos vorgelegt, dieser sagt,, Das ist doch eindeutig, wenn du das alles so gemacht hast, ist das nen Lkw, ich kann da leider jetzt nichts machen, das ist nicht mein Fall, musste noch 10min warten.
                  10 min später kam mein Sachbearbeiter, sind wir direkt runter auf den Hof.
                  Unten angekommen, wollte er direkt die !!!SCHWEIßNÄHTE!!! sehen.
                  Ich sach,,wenn ich schweißnähte gezögen hätte, würde sich die gesamte Karosserie verziehen, ich hab die Bleche mit Schweißpunkten befestigt und den Rest mit Kit abgedichtet"
                  ,,Was ist denn mit den Dichtgummis"
                  ,,Sind nur ein sauberer optischer Abschluss, kann ich gerne entfernen"
                  ,,Dann muss die Ladefläche größer sein als der Fahrerraum"
                  *Er betonte ausdrücklich ín m² abzüglich der Radkästen und dass er mit größer auch nicht genau 51% meint so wie es bei mir aussehen würde*
                  ,,Gut sag ich, Abtrennung kann ich noch 15cm nach vorne versetzen"
                  Dann wollte er das zulässige Gesamtgewicht wissen, das Eigengewicht und das es mindestens 30-40% vom Fahrzeuggewicht sein muss.
                  Er hat mit der Zulassungsstelle telefoniert und sagt zu mir (haltet euch Fest)
                  ,,Ja, ehrlich gesagt, mir passt das hier alles allgemein nicht, ich meld mich morgen wie ich mich entschieden habe"

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                    #39
                    AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                    Ja, ehrlich gesagt, mir passt das hier alles allgemein nicht, ich meld mich morgen wie ich mich entschieden habe"

                    Ob ihm dass passt oder nicht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann hat er das gefälligst so hinzunehmen.

                    Wo kommen wir denn hin, wenn jeder Sachbearbeiter beim FA entscheidet, ob ihm das nun passt oder nicht.

                    Wie gesagt, sollte er negativ entscheiden, Einspruchsentscheidung anfordern , Klage einreichen.

                    Hallo Badboy,

                    wieso vermute ich gerade das wir beruflich ähnliches tun??

                    Grüße aus Schwerin

                    Thomas

                    Also ich vermute mal, dass wir beide gegen Herrn Schäuble arbeiten und auch noch die gleichen Vornamen haben.:D
                    Grüße aus dem Bergischen Land.

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                      #40
                      AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                      Zitat von BadBoy Beitrag anzeigen
                      Ob ihm dass passt oder nicht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann hat er das gefälligst so hinzunehmen.

                      Wo kommen wir denn hin, wenn jeder Sachbearbeiter beim FA entscheidet, ob ihm das nun passt oder nicht.

                      Aber wo bitteschön stehen denn diese Voraussetzungen?
                      In meinem Einspruchantwortschreiben ist die Rede von "...objektive Beschaffenheit des Fahrzeugs unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu bewerten." Und dann werden die typischen Punkte wie keine Sitze und so aufgezählt incl. Motorisierung, Gestaltung der Karosserie und Nutzlast. Und zig Urteile die ergeben haben, daß Geländewagen keine LKW sind.

                      Da hier ja Leute vom Fach sind...befinde ich mich denn noch im Rechtsbehelfverfahren oder ist die zweiseitige Erklärung vom Sachbearbeiter, warum ich keinen LKW besitze, eine Einspruchsentscheidung? Ich soll bis zum 01.12. mitteilen, ob ich den Einspruch zurücknehme oder aufrechterhalte, ggf. weitere Stellungnahme abgeben. Demzufolge kann das ja keine Entscheidung sein!? Aber was soll sich warum ändern, die Fakten des Autos sind ja bekannt? War das quasi eine Vorwarnung nach dem Motto "das wird eh nichts". Aber wenn ja, warum? Warum nicht gleich eine Entscheidung? Ich blick da irgendwie nicht durch und bin mir noch unsicher, wie ich mich verhalten soll.

                      Gruß
                      Bernd
                      Zuletzt geändert von wbd; 25.11.2011, 14:38.

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                        #41
                        AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                        Auch wenn ich mich wiederhole,
                        bei meinem 1er gings glatt
                        und OHNE Vorführung.
                        Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
                        :);)

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                          #42
                          AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                          D
                          a hier ja Leute vom Fach sind...befinde ich mich denn noch im Rechtsbehelfverfahren oder ist die zweiseitige Erklärung vom Sachbearbeiter, warum ich keinen LKW besitze, eine Einspruchsentscheidung? Ich soll bis zum 01.12. mitteilen, ob ich den Einspruch zurücknehme oder aufrechterhalte, ggf. weitere Stellungnahme abgeben. Demzufolge kann das ja keine Entscheidung sein!? Aber was soll sich warum ändern, die Fakten des Autos sind ja bekannt? War das quasi eine Vorwarnung nach dem Motto "das wird eh nichts". Aber wenn ja, warum? Warum nicht gleich eine Entscheidung? Ich blick da irgendwie nicht durch und bin mir noch unsicher, wie ich mich verhalten soll.
                          Also, du befindest dich noch im Rechtsbehelfsverfahren. Also keine Panik.

                          Auf keinen Fall den Einspruch zurücknehmen !!!!!!!

                          Dein Sachbearbeiter kennt den Sachverhalt den Disco.
                          Warte seine Entscheidung ab. Nachdem was ich so lese - keine Chance auf LKW-Besteuerung

                          Ich habe auch nichts anderes von den Brüdern erwartet.

                          Lehnt er wiederum ab, dann beantragst du schriftlich, den Erlass einer Einspruchsentscheidung, um vor dem FG klagen zu können.

                          Die Klage kannst du selber schreiben, musst aber bestimmte Formalitäten einhalten und vor allem die Klagefrist nicht vergessen.

                          Hast Du eine Steuerrechtschutzversicherung ?
                          Wenn ja - such dir einen Anwalt für Steuerrecht und hau drauf :D

                          Die Richter können ganz anders entscheiden.
                          Grüße aus dem Bergischen Land.

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                            Hallo HennRR,

                            um Deine Frage zu beantworten: Auf einer Einspruchsentscheidung steht das Wort Einspruchsentscheidung drauf. Es wird eine Rechtsbehelfsbelehrung angefügt. Wenn nicht, dann keine Einspruchsentscheidung sondern nur Schriftverkehr im Rechtsbehelfsverfahren.

                            Grüße aus Schwerin

                            Thomas

                            ( Badboy: exakt)
                            D A S ist kein Jeep.

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                              #44
                              AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                              Danke für die Info!
                              Dann werde ich jetzt nochmal ein Begründungsschreiben aufsetzen, weshalb mein Defender kein PKW ist.

                              Gruß
                              Bernd

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                                @wbd: also ich sehe in Deinem Avatar bspw. keine verblechten Seitenfenster. Da gehts schon los...

                                Lass Deinen 90er auf 3,5to auflasten und schon hast Du ordentlich Nutzlast. Dann noch Fenster verschweißen und ich wüsste kein FA, das Dir den LKW verwehrt.

                                Die Bedingungen für LKW-Umbau sind schon tausendmal beschrieben worden:

                                - "vernünftige" Nutzlast

                                - Bleche in den Seitenscheiben, und zwar geschweißt. Wenn einer kein Alu schweißen kann soll ers halt machen lassen, kleben oder nieten reicht jedenfalls i.d.R. nicht aus

                                - hintere Sitz- und Gurtaufnahmen unbrauchbar machen (verschweißen, u.U. auch Abreißschrauben ausreichend)

                                - Länge der Ladefläche mindestens 51% der Gesamtfahrzeuglänge

                                - bauliche Trennung zwischen Fahrer- und Beifahrersitz zum Laderaum

                                In ALLEN Punkten ist das Finanzamt vollkommen entscheidungsfrei; manche wollen gar keine Trennwand, manche eine halbhohe, manche eine durchgehende ohne Sichtfenster.

                                Ratschläge wie "klag dagegen" sind blödsinnig und ohne jegliche Aussicht auf Erfolg; das BFG hat schon lange ausgeurteilt dass für die letztendliche Entscheidung, ob PKW oder LKW, das "Gesamtbild" ausschlaggebend ist. Und das kann sich jeder Finanzbeamte so auslegen wie er will.

                                Bis auf steigende Kosten für Rechtschutzversicherungen bringt das genau gar nichts. Obendrein würde es mich sehr wundern, wenn eine Versicherung für so eine Klage Deckungszusage gibt - es sind ja schon hunderte Referenzurteile ergangen.

                                Aber wie Paysagiste schon sagte: einige sind arg beratungsresistent

                                Macht Euch mal eins klar: es geht entweder "mit" eurem Finanzamt - oder gar nicht.

                                Die Sache ist doch ganz einfach: VORHER zum FA, fragen was für einen LKW-Umbau notwendig ist, umbauen, hinfahren, fertig.

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