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Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

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    #16
    AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

    Na, wenn an dem Mehr an Steuer-Euros liegt, dass Du ihn Dir nicht leisten kannst, wäre er doch letztlich sowieso zu teuer gewesen.


    Das hat mit nicht leisten können nichts zu tun.
    Es ist eine Frage des wollens.

    Und ich bin nicht bereit, für ein Spaßmobil und nichts anderes wäre der Defender für mich derartige Fixkosten zu bezahlen, bevor ich auch nur einen Meter damit gefahren bin, denn in der Versicherung würde es lt. meinen Versicherungsvertreter auch ordentlich rappeln.

    Ich habe daher an einen Gebrauchten aus dem Jahr 2009/2010 gedacht, der noch als PKW in der Steuer und Versicherung gilt.

    Sorry, aber diese Preise, die dort verlangt werden sind einfach utopisch.

    Also fahre ich meinen DIIa schön weiter. Im übrigen ist der auch wesentlich bequemer ;) und auch dazu noch viel seltener.
    Grüße aus dem Bergischen Land.

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      #17
      AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

      Eine Frage des Wollens? Aha ... Na dann. Ich spare mir einen Kommentar.

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        #18
        AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

        Auf Wunsch des Themenstarters hierher verschoben.
        Schöne Grüße
        Mathias (blacklandy)


        Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom.
        (Albert Einstein)

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          #19
          AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

          Eine Frage des Wollens? Aha ... Na dann. Ich spare mir einen Kommentar.

          Sind wir uns doch einig.
          Grüße aus dem Bergischen Land.

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            #20
            AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

            Danke für euer aller Bemühen,
            aber wie soll ich denn jetzt vorgehen, was habt ihr für Tips/Ideen?
            Soll ich einfach persönlich, beim freundlichen Mitarbeiter, mit ner Kiste Bier vorfahren und hoffen, dass er sich umstimmen lässt :( ?

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              #21
              AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

              1) Also den Einspruch auf keinen Fall zurücknehmen.

              2) Auf diesen Passus beziehen


              § 6 Prüfung von Unterlagen


              (KraftStDV)

              Zur Aufklärung von Zweifeln oder Unstimmigkeiten kann sich die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde das Fahrzeug vorführen und den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein sowie den Steuerbescheid vorlegen lassen.

              3) Sollte dieses nicht fruchten, eine Einspruchsentscheidung verlangen.

              4) Dann unverzüglich Klage beim FG erheben
              Grüße aus dem Bergischen Land.

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                #22
                AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                Termin zur persönlichen Vorführung vereinbaren bzw. einfach hinfahren.
                Dann falls sich das nicht klärt Anwalt und Gericht. So lief das damals bei uns.

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                  #23
                  AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                  Hallo!

                  Zitat von HennaRR Beitrag anzeigen
                  aber wie soll ich denn jetzt vorgehen, was habt ihr für Tips/Ideen?
                  Soll ich einfach persönlich, beim freundlichen Mitarbeiter, mit ner Kiste Bier vorfahren und hoffen, dass er sich umstimmen lässt :( ?
                  Wie schon mehrfach angesprochen, ist das direkte Gespräch mit den Leuten vom Finanzamt sicher der beste Weg, da Missverständnisse direkt vor Ort geklärt werden können. Die Vorstellung des Fahrzeugs beim zuständigen Finanzamt ist (zumindest bei uns hier) ohnehin obligatorisch und somit schadet es sicher nicht, sich einen Termin geben zu lassen und sich auf den Weg zu machen.

                  Wichtig ist, sich im Vorfeld (vom Finanzamt) Informationen darüber zu holen, welche Kriterien das Fahrzeug für eine LKW-Zulassung erfüllen muss. In meinem Fall waren dies:

                  1. Befestigungspunkte der hinteren Sitze + Gurte verschweißt (bestätigt der TÜV)
                  2. Zulässiges Gesamtgewicht > 2,8 to
                  3. Länge der Ladefläche > Fahrerbereich (gemessen von Kante Bremspedal bis Hinterkante Fahrersitz)
                  4. Fest eingebaute Trennwand zwischen Fahrerbereich und Ladefläche
                  5. Hintere Seitenscheiben gegen Bleche ausgetauscht (geschlossener Kasten)

                  Die ganze Prozedur und meine Erfahrungen sind hier beschrieben:





                  Gruß Lothar
                  ...man muss auch einmal auf Entbehrungen verzichten können!

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                    #24
                    AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                    Also mal Butter bei die Fische, um die CO2 Betsuerung nach PKW Maßstäben kommen alle Geländefahrzeuge/Defender/Disco mittelfristig nicht herum, ob nun wie im momentanen Gesetzeswerk am 1.1.2012 oder Prinzip Hoffnung erst 2014. Die Zulassung LKW hat nur Nachteile, also lasst die Finger davon.

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                      #25
                      AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                      Zitat von traveller Beitrag anzeigen
                      Hallo!




                      Wichtig ist, sich im Vorfeld (vom Finanzamt) Informationen darüber zu holen, welche Kriterien das Fahrzeug für eine LKW-Zulassung erfüllen muss. In meinem Fall waren dies:
                      ..........
                      2. Zulässiges Gesamtgewicht > 2,8 to
                      Die ganze Prozedur und meine Erfahrungen sind hier beschrieben:
                      ...........

                      Also, was mich jetzt interessieren würde....wieviel ZGG hat der 90er Defender ST denn gewöhnlich?? Meiner hat nur 2,5t! Und das war ja anscheinend bei mir der "Haupthaken" an der Sache.

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                        #26
                        AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                        Hallo!

                        Zitat von wbd Beitrag anzeigen
                        ...wieviel ZGG hat der 90er Defender ST denn gewöhnlich?? Meiner hat nur 2,5t!
                        Meiner auch!

                        Aber die Tatsache, dass auch das geringere Gewicht ausreichend ist, fiel offenbar in den Ermessensspielraum der Finanzbehörde. Und der ist ziemlich groß! ;)

                        Ich habe in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Geländewagen eingehend betrachtet, die als LKW zugelassen waren. Die Unterschiede an diesen Fahrzeugen offenbaren die höchst unterschiedliche Weise der Finanzämter, mit der Sache umzugehen.

                        Irgendwann einmal sprach "mein" zuständiger Finanzbeamter von einem eindeutigen Nutzfahrzeug-Charakter, den der Defender aufweisen müsse. Auf dieser Basis ist es m.E. nachvollziehbar, dass Sitze oder Scheiben im hinteren Bereich des Fahrzeugs fehlen müssen und eine Ladefläche vorhanden sein muss. Auch die Trennwand zum Fahrerbereich hin macht schon aus Gründen der Transportsicherung Sinn.

                        Ob jedoch das Fahrzeuggewicht oder auch Abmessungen der Ladefläche tatsächlich auf den besagten Charakter Einfluss nehmen, halte ich für fragwürdig. Und dies muss der Finanzbeamte offenbar ähnlich gesehen haben...:)

                        Auch bei meiner Ladefläche ist aber alles korrekt - sie ist zwei Zentimeter länger als der Fahrerbereich!

                        Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal davon berichten, dass ich mit dem Finanzamt sicher auch dadurch gute Erfahrungen gemacht habe, dass ich rechtzeitig den Kontakt gesucht und die Vorgehensweise mit den Leuten dort besprochen habe.
                        Gruß Lothar
                        ...man muss auch einmal auf Entbehrungen verzichten können!

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                          #27
                          AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                          Nur zur Klarstellung:

                          Hast Du schon eine Einspruchsentscheidung des Finanzamtes oder nur ein Schreiben in dem sie Dir ankündigen den Einspruch ablehnen zu wollen.

                          Grüße aus Schwerin

                          Thomas
                          D A S ist kein Jeep.

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                            #28
                            AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                            Zitat von derDoc Beitrag anzeigen
                            Also mal Butter bei die Fische, um die CO2 Betsuerung nach PKW Maßstäben kommen alle Geländefahrzeuge/Defender/Disco mittelfristig nicht herum, ob nun wie im momentanen Gesetzeswerk am 1.1.2012 oder Prinzip Hoffnung erst 2014. Die Zulassung LKW hat nur Nachteile, also lasst die Finger davon.
                            Verstehe jetzt nicht ganz die Aufregung. Nach unten stehenden Berechnungen kommt der Defender mit CO2-LKW Besteuerung immer noch günstiger als mit PKW Besteuerung

                            LKW Steuer

                            Bei LKW über 3,5 t Gesamt wird zur Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer ebenfalls das Emissionsverhalten zugrunde gelegt. Dieses wird verbindlich von den Verkehrsbehörden registriert, die es dann in den Fahrzeugpapieren festschreibt. Die Steuer bei LKW bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht beträgt für jede angefangene 200 Kilogramm 11,25 Euro bei einem Gewicht bis zu 2 t, darüber bis 3 t 12,02 Euro. Bis zum Höchstgewicht von 3,5 t zahlt man 12,78 Euro.
                            Land Rover Series: the real search-engine

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                              #29
                              AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                              @bummellandy:

                              Habe vor einer Woche den Kraftfahrzeugsteuerbescheid in Höhe von 850€ erhalten.
                              Daraufhin habe ich mit dem Freundlichen telefoniert und wir sind zum Entschluss gekommen, dass ich Einspruch einlegen soll und Ihm Fotos zusende.
                              Habe ich getan.
                              Drei Tage später hatte ich erneut ein Schreiben im Briefkasten:,,Einspruch abgeleht, dein Disco ist kein Lkw"
                              Jetzt muss ich mich bis zum 2.12.2011 entscheiden, ob ich erneut Einspruch einlege oder es akzeptiere.
                              Da mein Disco allerdings sämtliche Kriterien erfüllt die er mir in verschiedensten § aufgelistet hat, verstehe ich nicht, wo das Problem liegt.

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                                #30
                                AW: Probleme mit Finanzamt, Disco als Lkw zulassen

                                Ein Problem könnte darin liegen, dass auf den Fotos die Scheiben auch foliert, nicht zugeschweist sein könnten.
                                Also auf zum Telefon, Termin vereinbart und den Maßstab nicht vergessen!!

                                Alles andere ist doch Kaffeesatzlesen...

                                Wenn es dann immer noch nicht klappt mit der LKW-Versteuerung, dann kann man immer noch zum Anwalt.

                                Gruß

                                Riemus

                                PS: Einspruch würd ich auf jeden Fall einlegen!
                                hell was full - so I´m back!

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