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HILFE......teuer die KFZ-Steuer ab April 2005

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    HILFE......teuer die KFZ-Steuer ab April 2005

    So,

    jetzt isses soweit, ab April gibt es wohl die Hubraumbesteuerung für alles was iom Moment als 2,8to plus auf Deutschlands Strassen rollt.

    Das heißt mein 2 1/4Liter Diesel kostet schlappe 870 Euros anstatt 133Euros pro Jahr. Fällt einem dazu eine Lösung ein, hat jemand Durchblick mit Sonderregelungen, Tricks, Tips escape routes?

    manfred
    mit besten Grüßen
    Manfred

    #2
    RE: HILFE......teuer die KFZ-Steuer ab April 2005

    Hallo,

    wos geht Oltimerzulassung.

    Mit besten Grüßen
    Michael

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      #3
      RE: HILFE......teuer die KFZ-Steuer ab April 2005

      MGO,


      ist den beschlossen das rückwirkend geändert wird oder nur Neuzulassungen ?


      Gruß


      schrauber

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        #4
        RE: HILFE......teuer die KFZ-Steuer ab April 2005

        Hallo,

        das kann glaub ich nich keiner sagen.

        Mit besten Grüßen
        Michael

        Kommentar


          #5
          RE: HILFE......teuer die KFZ-Steuer ab April 2005

          Hello,

          Ausschließlich Neuzulassungen würde mnich sehr wundern. Wenn der besagte Paragraph abgeschafft wurde heißt das für mich, das alle Kisten mit 2,8to plus ab einem Stichtag nach Hubraum beteuert, kein Schreibfehler, werden.

          Oldtimer geht erst ab 30 Jahre fürs Finanzamt, da fehlt mir noch ein Jahr.

          Manfred
          mit besten Grüßen
          Manfred

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            #6
            RE: HILFE......teuer die KFZ-Steuer ab April 2005

            Hallo Manfred,
            ist deiner nächstes Jahr nicht dann schon 30?

            Mit besten Grüßen
            Michael

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              #7
              Das ist uebel, was da jetzt kommt, insbes. fuer Euch Station-Fahrer.

              @mgo
              Ein Jahr bis zum H? Komm... das ist es Dir wert. Oder Du legst den Wagen ein Jahr still und quaelst Dich mit einem ollen Golf... wolltest Du nicht sowieso Deinen Landy noch mal lackieren? ;)

              H-Kennzeichen ist ein guter Weg, sofern der Wagen nicht deutlich zu jung ist. Die einzige Alternative, die ich derzeit sehe, ist Lkw-Zulassung. Dann ist aber die Versicherung deutlich teurer. Meinen '82er wollten die Versicherungen als Oldie respektive Youngtimer (noch) nicht haben. Prinzipiell laesst sich das auch beim Station machen, aber dann muss der Wagen nachhaltig baulich veraendert werden. Faellt natuerlich aus bei Station-Fahrern, die die 2. Sitzreihe brauchen.
              Und bei den kurzen Landys scheinen die Finanzaemter ja verstaerkt nachzuhaken, ob das wirklich einem Lkw ist. Auch ein Bloedsinn ...

              Uebrigens ist das (mit der Kombinationszulassung) m.W. nie ein Paragraph gewesen, sondern hatte den Charakter einer Verordnung, nachdem jemand vor Gericht entsprechend geklagt und Recht bekommen hatte. Deswegen ist es ja jetzt so einfach, eben ein neues Gesetzt, und es trifft natuerlich auch die, die schon fahren.

              Die Sache mit dem roten Kennzeichen (07). Bzgl. der Zulassung hoere ich zum ersten Mal von einer Kilometerbegrenzung. Versicherung? Klar, aber doch nicht Zulassungs- oder Steuerbehoerde.
              Und ich hab da irgendwas in Erinnerung, dass auch Fahrten zur Erweckung eine Kaufanreizes (oder so aehnlich) erlaubt waeren. Na ... in dem Sinne sind wir doch immer unterwegs :)) (der wird nicht verkauft! entweder verschenkt in treue Haende oder vererbt X( ) Oder eben fortwaehrende Probefahrt ... nach allabendlichem Gebastel :]

              Gruss
              Volker

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                #8
                Hi Volker,

                ich nehme so was sportlich, irgendeine Lücke gint es immer. Stillegen werde ich die Kiste bestimmt nicht.

                Manfred
                mit besten Grüßen
                Manfred

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                  #9
                  hier ein beitrag aus meinem T3 Bus forum....






                  "Offroader zahlen mehr Steuer"

                  Bisherige Sonderregelung wird ab April abgeschafft

                  Besitzer von schweren Geländewagen und großen Vans mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen müssen ab April 2005 erheblich mehr Steuern bezahlen. Betroffen sind laut ADAC vor allem die beliebten Sports Utility Vehicles (SUV) VW Touareg, Mercedes ML, Porsche Cayenne, Nissan Patrol, Mitsubishi Pajero, Toyota Land Cruiser und Land Rover Discovery und Defender sowie zusätzlich aufgelastete Fahrzeuge anderer Hersteller wie beispielsweise VW Bus T4 oder Volvo XC 90.

                  Besitzer dieser Fahrzeuge konnten bisher eine Steuerentlastung bis zu 80 Prozent erzielen, wenn sie für ihre Autos die deutlich günstigere Möglichkeit der Gewichtsbesteuerung - wie sonst nur bei LKW üblich - nutzten. Diese Sonderregelung wurde nun vom Bundesrat abgeschafft. Künftig werden besonders schwere Pkw nach Hubraum besteuert. Hier können ohne weiteres Mehrkosten von 1000 Euro pro Jahr anfallen.

                  Der ADAC weist darauf hin, dass diese Neuregelung auch Fahrzeuge betrifft, die tatsächlich von Handwerks- sowie Land- und Forstwirtschaftsbetrieben als Nutzfahrzeuge verwendet werden. Diese sollten nach Möglichkeit aufgrund der ohnehin wirtschaftlich angespannten Lage dieser Betriebe von dieser Neuregelung ausgenommen werden.

                  Wohnmobile über 2, 8 Tonnen bleiben von dieser Neuregelung unberührt. Sie werden weiterhin nach Gewicht besteuert."


                  :(

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                    #10
                    Hallo Leute,

                    ich glaub jetzt haben wir es schriftlich. Mal schaun wie ich meinem TÜV mann verklickere das der blacklandy Off Road Truck nen Wohnmobil ist.



                    Gruß


                    schrauber

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                      #11
                      ....tisch ,bett, stauraum,kochgelegenheit (fest inst.)


                      versuchs.... :D

                      als ich heute nach einem getriebe für meinen renault rapid gesucht habe , wurde so ein FZG auch als WoMo angeboten....



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                        #12
                        Hab ich mich verlesen oder haben die den Disco, Defender und die Land Cruiser in einem Zug mit SUV genannt? Ich fass es ja wohl nicht.
                        Beim WoMo musst du noch beachten, dass du noch einen zweiten Ausgang brauchst. Ansonsten ist ne Zulassung als "Bürofahrzeug" noch recht interessant: Sitzplatz, Schreibtisch davor und nen Platz wo Akten hinpacken kann (einfach nen Aktenordner irgendwo anschrauben).

                        Grüße Daniel
                        Grüße Daniel

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                          #13
                          Hi Leute,

                          ich habe mal spasseshalber bei unserem Finanzamt angerufen.
                          Laut Aussage des Beamten ist denen noch KEINE Änderung mitgeteilt worden.


                          Gruß


                          schrauber

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                            #14
                            das gesetz muß ja auch noch von den landesregierungen umgesetzt werden.....

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                              #15
                              Moin Moin erstmal,
                              bin neu hier aber gefällt mir recht gut hier.
                              Nun zum Thema, dass sich die Besteuerung ändern wird, ist ja kein Geheimnis mehr und betrifft natürlich jeden Geländewagen, es sei denn, und nun kommt wieder die Kombinationszulassung ins Spiel, man hat noch einen Fahrzeugschein, in dem der Wagen als Kombi eingetragen ist. Dies war früher üblich und wurde erst geändert, als viele damit anfingen normale PKW-Kombis auch als LKW zuzulassen. Wenn man noch einen alten KFZ-Schein besitzt in dem der eigene Wagen als Kombi eingetragen hat kann man auch heute , abhängig von der Lust und Laune der TÜV-Beamten, seinen Wagen wieder zurückschreiben lassen als Kombi. Andere Möglichkeit ist beim TÜV vorbei zu fahren und denen Glaubhaft machen, dass der Wagen nicht nur zum Personen Transport genutzt wird sondern eben auch für Lasten. Wenn man diese Hürde genommen hat kann man den Wagen wieder übers Gewicht besteuern lassen. Die Verordnung mit den Kombinationsfahrzeugen wird auch weiter Bestand haben, da z.B. Förster oder andere Betriebe ihren Geländewagen als Kombinationsfahrzeug zulassen werden und deshalb noch unter die Gewichtsbesteuerung fallen. Angenehmer Nebeneffekt, man braucht auch keine Auflastung mehr, das ist ja bei einem Kombinationsfahrzeug vollkommen egal.

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