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lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
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AW: lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
Zitat von huber Beitrag anzeigenja, 2cm grösser? wie wird denn des gemessen? zu mir hat es am telefon vorher geheissen 5cm grösser soll die ladefläche sein , verdammt!
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AW: lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
Schon komisch ! Ich habe das gleiche Modell ( 90er ,300TDI, Bj.98 ) .
Ich zahle 813 Euro Steuern. Und ca. 400 Versicherung.
Ich werde auch nicht versuchen, ihn als LKW zuzulassen, da ich immmernoch meine Kinder hinten mitnehme.
Und mogeln lohnt sich nicht !
Trotzdem finde ich es hammerhart , was uns der Staat da abknöpft ! :o
Gruß Vogtlandy
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AW: lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
Was ich aber überhaupt nicht aufm Schirm bekomme.... wieso zahlt hier jemand für seinen 300tdi 813,-, ein anderer 713,- und ich 683,- Steuern? Muß ich das verstehen?
Gruß
Bernd
edit: Hab gerade gesehen, dass der Steuersatz für Euro1 ab 01.04.2011 von 713,- auf 683,- gesenkt wurde.Zuletzt geändert von wbd; 11.11.2011, 14:57.
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derDoc
AW: lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
Zitat von gerd69 Beitrag anzeigenAlso mich juckt das herzlich wenig. Gilt als LKW unter 1 to Nutzlast, somit weder Durchfahrts- noch Sonntagsfahrverbot außer im Hängerbetrieb, wobei da auch wieder die Ausnahme zu Sport- und Freizeitzwecken gilt. Da ich meinen nicht gewerblich angemeldet habe, was sollen dann also die gelegentlichen Fahrten Sonntags mit Hänger anderes sein? Und mal ehrlich, wie oft ist man Sonntags mit´m Hänger unterwegs?
Von daher hab´ ich mit meiner LKW-Zulassung keinerlei Nachteile - eher das Gegenteil!
Gruß Gerd
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AW: lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
...grünes Kennzeichen haben und/oder in der Zulassung als Wohnwagen bzw Sportanhänger gekennzeichnet sind...
Hab´ ich noch nirgends gelesen / gehört, laß mich aber durch entsprechenden Quellenverweis gern eines besseren belehren. Will ja durch Vater Staat nicht als Schwerverbrecher behandelt werden :D
Gruß GerdLand Rover Series: the real search-engine
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AW: lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
Da musst du mal einfach richtich lesen tun,
das steht in der vielzitierten aber nicht einheitlich
umgesetzten Ausnahmegenehmigung der Verkehrsminister:
"1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t
geführt werden."
Sportholzfäller und Freizeitumzugshelfer kucken da in die Röhre.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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siggi109
AW: lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
@Caruso
......und wer zu geizig ist für einen anhänger steuern und versicherung zu
zahlen,soll auch nicht an sonn - und feiertagen fahren.......... :D
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derDoc
AW: lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
Zitat von gerd69 Beitrag anzeigen...grünes Kennzeichen haben und/oder in der Zulassung als Wohnwagen bzw Sportanhänger gekennzeichnet sind...
Hab´ ich noch nirgends gelesen / gehört, laß mich aber durch entsprechenden Quellenverweis gern eines besseren belehren. Will ja durch Vater Staat nicht als Schwerverbrecher behandelt werden :D
Gruß Gerd
die Länder haben inzwischen Durchführungsverordnungen erlassen und die Definition "zu Sport- und Freizeitzwecken" wurde inzwischen konkretisiert um den Bahnsheriffs das Leben zu erleichtern -> grünes Kennzeichen oder Wohnwagen. Der oben fett gekennzeichnete Part ist ein wörtliches Zitat aus der Aussage meiner zuständigen Zulassungsbehörde - bevor ich mich genötigt sah einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für einen Kastenanhänger zu stellen, weil der explizit (mit Angabe Kennzeichen und Kopie Zulassungsbescheinigung) als nicht unter die allgemeine Befreiung fallen beschieden wurde. Ich warte immer noch auf den Bescheid oder die schriftliche Aussage, dass ein Kastenanhänger hinter einem LKW Defender nicht ausnahmegenehmigungsfähig ist - in dem Fall mache ich wohl eine größere Welle ...
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derDoc
AW: lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
Zitat von siggi109 Beitrag anzeigen@Caruso
......und wer zu geizig ist für einen anhänger steuern und versicherung zu
zahlen,soll auch nicht an sonn - und feiertagen fahren.......... :D
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AW: lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
Ich hab mich jemandem Unterhalten, Landkreis HE, der hat einfach 2cm Schaumstoff unter die Die dicke Stofffussmatte gelegt. Und schon sind es wieder 2 cm die der PErsonenraum kleiner wird. Derjenige musste auch nach der LKW genemigung zum Vorführen zum FA. Man könnte es ja zurückrüsten und nen unangemdeten kurzfistigen Termin für eine erneute wiedervorführung bekommen.
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AW: lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
Zitat von Caruso Beitrag anzeigenDa musst du mal einfach richtich lesen tun,
das steht in der vielzitierten aber nicht einheitlich
umgesetzten Ausnahmegenehmigung der Verkehrsminister:
"1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t
geführt werden."
Würde das, wenn´s tatsächlich so is, irgendwo mal gerne schwarz auf weiß lesen.
Gruß GerdLand Rover Series: the real search-engine
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AW: lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
Zitat von Caruso Beitrag anzeigenSportholzfäller und Freizeitumzugshelfer kucken da in die Röhre.
Herzlich willkommen in unserer schönen bunten Welt des Schwachsinns.
Am Rad drehende Grüße
GerdLand Rover Series: the real search-engine
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derDoc
AW: lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
Wir sollten mal einen Sammelthread öffne um ein bisschen Orientierung in der Schwachsinn rund um das Sonn- und Feiertagsverbot zu bekommen. Das ganze ist so komplex geworden, dass wohl keiner mehr den Überblick hat - könnte fast ein eigenes Unterforum füllen, weil jedes Bundesland und jeder Regierungskreis da sein eigenes unabgestimmtes Süppchen kocht. Einzig allgemeines inzwischen ist tatsächlich der Nachweis über grünes Kennzeichen oder Wohnwagen. Ich hatte gestern auf einer Polizeiveranstaltung interessante Gespräche mit einem Chef von den Bahnscheriffs und der hat bestätigt, dass auch die Polizisten da nur noch das Kotzen kriegen. Zitat: "Wie sollen die Ordnungskräfte bei einer Kontrolle denn den Sport- und Freizeiteinsatz nachgewiesen bekommen?" Definitiv ist alles was nicht grünes Kennzeichen hat in der Gefahr von einem Scheriff von der Bahn genommen zu werden.Zuletzt geändert von Gast; 12.11.2011, 12:21.
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AW: lkw zulassung und versicherung, was ändert sich?
Würd´ ich mir auch wünschen, weiß aber nicht, ob uns das so wirklich weiter hilft weil, wie man sieht, jeder so seine eigene Auslegung der Begriffe hat und solange das nicht einstimmig durch die Bundesländer abgesegnet und eindeutig schwarz auf weiß geregelt ist, auch so bleiben wird. Solange sind das alles nur Erfahrungswerte, die uns nicht wirklich weiter bringen. Eigentlich traurig, das man sich in diesem unserem Land solche Gedanken um solche "Kleinigkeiten" machen muß.Land Rover Series: the real search-engine
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