Ich fahre einen alten 110er SW, der irgendwann einmal zum Wohnmobil zugelassen wurde. Die Inneneinrichtung (bis auf das Bett im Aufstelldach) war schon vom Vorbesitzer entfernt worden, der Wagen ist also bis jetzt hinten komplett leer (ich muss irgendwann mal die Inneneirichtung neu bauen).
Nun war ich vor einer Weile beim TÜV. Zusätzlich zu einigen anderen Kleinigkeiten (die ich inzwischen behoben habe), bemängelte er daß im Fahrzeugschein sechs Sitzplätze eingetragen waren, aber nur Sitzgurte auf den beiden Vordersitzen installiert waren (hinten waren gar keine Sitze drin). Er möchte Sitzgurte für ALLE eingetragenen Sitze sehen.
Nun gut, für die zweite Reihe habe ich jetzt eine 2/3 Sitzbank organisiert und in die dort existierenden Sitzgurtaufnahmen zwei Sitzgurte eingebaut.
Soweit, so gut. Aber auf dem rechten Radkasten, wo anscheinend zuvor eine Zweiersitzbank eingebaut war (die Löcher dafür sind vorhanden) finden sich keine Spuren wo vorher irgendwelche Sitzgurte befestigt waren.
Sie hat weder die verstärkten Rippen mit Sitzgurtaufnahme unter dem Radkasten (wie bei 110ern vor S/N MA951239, woruner auch meiner fällt), noch irgendwelche Löcher, die auf eine Befestigung mittels des am Rahmen verschraubten Stahlrohrbügels der späteren Modelle hindeuten.
Es sieht so aus als ob dort nie Sitzgurte installiert waren.
Weiss irgendjemand hier wann für die Längssitze eine Sitzgurtpflicht eingeführt wurde und ob für ältere Wagen eine Nachrüstpflicht bestand?
Ich überlege, ob ich nicht in den Radkasten ein stabiles Vierkantrohr aus Stahl einsetze, in das ich Löcher zur Befestigung der Sitzgurte bohre, und dieses vorne und hinten mit dem Rahmen verschraube.
Gruss,
Jan
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