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Lampenschutzgitter - in Deutschland nicht zulässig???

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    Lampenschutzgitter - in Deutschland nicht zulässig???

    Hallo,

    wo ich doch jetzt den TD5 gekauft haben, möchte ich schon die ersten Umbauten planen. Lampenschutzgitter im Wolf-Style (die militärischen, schön stabil) wären doch ganz nett. Im Katalog "Ausgewähltes Zubehör" für den TD4 (!) steht zu jedem Lampenschutzgitter allerdings "in Deutschland nicht zulässig". Gilt das auch für den TD5, der ist schließlich aus einem anderen Baujahr = andere Vorschriften? Es fahren doch viele Defender mit Lampenschutzgittern rum. Hat jemand Erfahrung damit, achtet der TÜV darauf?

    Viele Grüße

    Sailor
    Land-Rover Lightweight Diesel,
    ex Königl. Landmacht der Niederlande

    #2
    AW: Lampenschutzgitter - in Deutschland nicht zulässig???

    .... siehe hier:



    oder in vielen anderen Beiträgen, die Du über die Suchfunktion findest .....

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      #3
      AW: Lampenschutzgitter - in Deutschland nicht zulässig???

      bestelln dran baun fertig sagt keiner was hab meine seit 2 jahren und bin ohne probleme durchen tüf. selbst zum schnorchel hat noch keiner was gesagt ich glaub die könn mit dem landy einfach nix anfangen. :-)

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        #4
        AW: Lampenschutzgitter - in Deutschland nicht zulässig???

        Zitat: "... bestelln dran baun fertig sagt keiner was hab meine seit 2 jahren und bin ohne probleme durchen tüv ..."

        O.K., wenn das geht, wird das so gemacht.

        Dem Beitrag, auf den "Hemarwe" hingewiesen hat, entnehme ich, daß die Lampenschutzgitter in der Typengenehmigung für den TD5 enthalten waren, in der Typengenehmigung für den TD4 aber nicht mehr vorkommen. Also sind sie für den TD5 erlaubt, super!

        Viele Grüße

        Sailor
        Land-Rover Lightweight Diesel,
        ex Königl. Landmacht der Niederlande

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          #5
          AW: Lampenschutzgitter - in Deutschland nicht zulässig???

          Was noch zu beweisen wäre.
          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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            #6
            AW: Lampenschutzgitter - in Deutschland nicht zulässig???

            Ja - aber dazu bräuchte man die Typengenehmigung des Defenders.

            Hat jemand eine Ahnung, wo es die gibt oder hat die sogar jemand vorliegen?

            Bekommt man die überhaupt als Privatperson?

            Viele Grüße

            Sailor
            Land-Rover Lightweight Diesel,
            ex Königl. Landmacht der Niederlande

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              #7
              AW: Lampenschutzgitter - in Deutschland nicht zulässig???

              Hallo Sailor
              Ich hab einen TD5 :D mit den besagten Lampengittern.
              Wenn Du sowas nicht über LR Deutschland bekommst dann wende dich vertrauensvoll an Böhm Off Road in Erbach im Odenwald.
              Ansprechpartner Daniel Liebert oder
              wenn wieder gesund Hubertus Galmbacher an beide einen schönen Gruss von mir ;)
              Die können bestimmt weiterhelfen.
              Und lass Dich nicht verrückt machen am TD5 sind die legal
              Ein Espresso geht immer

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                #8
                AW: Lampenschutzgitter - in Deutschland nicht zulässig???

                Dran und gut:D:D
                Landrover Defender 110 SW

                grüsse jossidd









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                  #9
                  AW: Lampenschutzgitter - in Deutschland nicht zulässig???

                  Zitat von Ketzer Beitrag anzeigen
                  ... Und lass Dich nicht verrückt machen, am TD5 sind die (Lampenschutzgitter) legal
                  Das meinte ich doch auch, besten Dank für die Bestätigung :-)

                  Viele Grüße

                  Sailor
                  Land-Rover Lightweight Diesel,
                  ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                    #10
                    AW: Lampenschutzgitter - in Deutschland nicht zulässig???

                    Ich fahre auch schon seit zwei Jahren damit rum, keiner hat je was gesagt. Und die Polizei hat sich mein Auto auch schon angesehen so rein aus Interesse. Tüv hab ich auch schon mal neu machen lassen ohne Problem :) also fein dran mit dem Rummel

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                      #11
                      AW: Lampenschutzgitter - in Deutschland nicht zulässig???

                      Tja, immer eine Sache mit dem TÜV und der Tagesform der Pruefer. Ich habe Sie mir eintragen lassen genau wie u.a. den Schnorchel (dessen Eintragungspflicht in anderen Freds ja auch immer wieder heiss diskutiert wird).

                      Grund dafuer ist einzig und allein die Sicherheit im Falle eines (Un)Falles auf der sicheren Seite zu sein betreffend des Versicherungsschutzes. Wir alle wissen aus welchem Grund wir keine Rammen und Buegel mehr dran haben duerfen und genau für diesen Fall, das mir ein Rechtsverdreher Ansprüche streitig machen möchte und/oder Forderungen auferlegen will stehen die nun drinnen. Sinn und Zweck der Gitter ist natürlich der Schutz des Fahrzeuges vor Beschädigungen, egal ob diese durch fliegende Steine oder kreuzende Passanten hervorgerufen werden (so makaber wie letzteres auch unwahrscheinlich ist). Grund für die Unzulässigkeit hier in DE sicherlich der passive Schutz anderer Verkehrsteilnehmer, auch nachvollziehbar. Was heute vielleicht durchgewunken wird ist morgen dann nach einem Vorfall auf einmal tabu. Insofern ist es ebenso je nach Standpunkt für mich nicht nachvollziehbar das bereits lange montierte Rammen weiterhin am Fahrzeug bleiben duerfen, an neuen Farzeugen der Eintrag jedoch verwährt wird. Diskutieren kann man das endlos ... dies auch nur um hier auch mal nen anderen Standpunkt zu bringen. Just my 2 Cents.

                      Gruss

                      Jan
                      Gruss Jan
                      www.roughnready4x4.de

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                        #12
                        AW: Lampenschutzgitter - in Deutschland nicht zulässig???

                        Jeder wie er will sage ich da nur, aber wenn Du einen auf Sicherheit machst ist das auch ok
                        Landrover Defender 110 SW

                        grüsse jossidd









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