BTW, eine schriftliche Anfrage meinerseits bei MB bzgl. des G Modells, welches, wenn der "alte" Defender unter die neuen EU Verordnungen zum Passantenschutz fallen würde, das ja auch für den G gelten müsste, erbrachte als Antowort:
Wenn gewisse Konstruktionsmerkmale nicht verändert werden, fällt ein Auto unter den Bestandsschutz (da keine EU Neuzulassung erforerlich ist) und dann gelten die neuen Regelungen nicht. Der G wird daher auch in Zukunft nicht verändert.
Demnach möchte LR einen neuen Defender haben aber sie sind nicht gezwungen ihn zu verändern. Umweltseitig werden sie ja mit den neuen Regelungen mit den neuen Motoren gerecht.
AWo
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