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H-Kennzeichen neue Richtlinie

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    H-Kennzeichen neue Richtlinie

    Für alle, die es noch nicht wussten. Gilt ab Nov. 2011





    Gruss Wolfgang
    I am driving in stealth mode

    #2
    AW: H-Kennzeichen neue Richtlinie

    Danke für die Info.
    bzgl. Gasanlage widersprechen sich da die Amtlichen Mitteilungen und die Telefonauskunft des TÜV (Rheinland).
    Habe jetzt was in der Hand zum Nachhaken. Mal schauen, was draus wird.

    Auf der Insel bekommmt man eine SteuerFREIE Oldtimerzulassung ganz einfach nach 30 Jahren, die MOT ist recht locker und hier muss man ständig mit irgendwelchen Behörden oder deren Außenorganisationen kämpfen.

    Frank
    If voting would change anything, they wouldn't let us vote.
    Quoting Mark Twain

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      #3
      AW: H-Kennzeichen neue Richtlinie

      Hallo Frank,

      Interessant was Du da schreibst :

      bzgl. Gasanlage widersprechen sich da die Amtlichen Mitteilungen und die Telefonauskunft des TÜV (Rheinland).
      Habe jetzt was in der Hand zum Nachhaken. Mal schauen, was draus wird.


      Verrätst Du dem Interessierten Seriefahrer was Du da hast ?

      Ralf
      Der Weg ist das Ziel, und Entdecke Die Gelassenheit.....................Fahr Unimog ..... und Landy III 88er

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        #4
        AW: H-Kennzeichen neue Richtlinie

        Hi Ralf,

        gerne, habe einen S3V8 Station my 79 mit LPG, Billigversion mit Verdampfer, war aber schon seit ca. 2005 drin.
        Das ganze mit neuen Schläuchen versehen, TÜV gemacht, kein H wegen Gasanlage.
        Aufgrund anderer Tröts hier im Forum nochmal beim TÜV Düsseldorf (Rheinland) nachgefragt ob mit zeitgemäßer Gasanlage ein H möglich wäre.
        Aussage: wir haben Anweisung von Oben kein H auszustellen, wenn die Gasanlage nicht maximal innerhalb von 10 Jahren nach Erstinbetriebnahme eingebaut wurde. Der TÜV inschinör war sehr kooperativ und auch nicht glücklich darüber. Er sah auch ein, daß nach minimal 22 Jahren der Tank und Verdampfer schon mal hätte getauscht oder komplett revidiert werden müssen, konnte aber nicht über Seinen Schatten springen.

        Sehr schade bei 3,5l Benziner ohne Kat und demnächst Umweltzone ab 500m vor meiner Arbeitsstätte

        Vielleicht sollte ich mal zum TÜV in den Süden/Osten fahren.

        Viele Grüße
        Frank
        If voting would change anything, they wouldn't let us vote.
        Quoting Mark Twain

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          #5
          AW: H-Kennzeichen neue Richtlinie

          Zitat von effess Beitrag anzeigen
          Danke für die Info.
          bzgl. Gasanlage widersprechen sich da die Amtlichen Mitteilungen und die Telefonauskunft des TÜV (Rheinland).
          Habe jetzt was in der Hand zum Nachhaken. Mal schauen, was draus wird.

          Auf der Insel bekommmt man eine SteuerFREIE Oldtimerzulassung ganz einfach nach 30 Jahren, die MOT ist recht locker und hier muss man ständig mit irgendwelchen Behörden oder deren Außenorganisationen kämpfen.

          Frank
          Bzgl der 30 Jahre und dem Briten-Eiland irrst Du massiv. Es ist so, dass in GB Fahrzeuge bis zu einem gewissen Baujahr steuerfrei sind. Danach eben nicht mehr. Das ist keine fliessende 30 Jahre Grenze wie bei uns. Das ist ein fixes Datum.

          MOT Prüflisten sind inzwischen auch deutlich geändert und unterscheiden sich nur noch marginal von unseren TÜV Prüfungen. Außerdem musst Du in GB jährlich zum MOT.

          Gruß
          heppsen

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            #6
            AW: H-Kennzeichen neue Richtlinie

            unter punkt 3.2.3.1 des 2ten links steht doch zu gasanlagen eindeutig:

            wenn innerhalb der ersten 10 jahre ab zulassung eingebaut o d e r zeitgenössisch nachempfunden.

            ich verstehe gar nicht, wo ein prüfer hier probleme sieht. mindestens in die vergasermotoren liess und lässt sich doch sowieso nur eine venturianlage einbauen.

            das ich wohl mal schläuche und auch den verdampfer erneuern muss versteht sich doch von selbst.
            sonst müsste ich ja auch auf 30 jahre alten reifen fahren.

            aber das ist halt unser "länder-problem". das haben wir seit dem mittelalter nicht in den griff bekommen.

            das ich woh
            DER SACHE GEHEN WIR JETZT AUF DEN GRUND!

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              #7
              AW: H-Kennzeichen neue Richtlinie

              Zitat von heppsen Beitrag anzeigen
              Bzgl der 30 Jahre und dem Briten-Eiland irrst Du massiv. Es ist so, dass in GB Fahrzeuge bis zu einem gewissen Baujahr steuerfrei sind. Danach eben nicht mehr. Das ist keine fliessende 30 Jahre Grenze wie bei uns. Das ist ein fixes Datum.

              MOT Prüflisten sind inzwischen auch deutlich geändert und unterscheiden sich nur noch marginal von unseren TÜV Prüfungen. Außerdem musst Du in GB jährlich zum MOT.

              Gruß
              heppsen
              Hi,
              meine "Erfahrung" als Liebhaber vieler Sachen von der Insel beziehen sich auf Aussagen von Eingeborenen, die klar sagen, daß ab einem bestimmten Alter keine Steuer mehr gezahlt wird. Diese ist auch vorher schon überschaubar, es gibt dort nicht den Stinkerzuschlag wie hier. Dafür ist der Sprit teurer als hier.
              Und nach 2 frisch gemoteten Wagen von der Insel in 2010, die hier jeder TÜVler sofort stillgelegt hätte, habe ich da so meine Zweifel an der Genauigkeit der Prüfung. Nicht, daß ich das gut finde, massive Ölverluste und lockere Vorderachsen sind kein Schönheitsfehler. Natürlich gibt es auch hier HU's, die nicht echt sind, es läuft aber generell schon etwas lockerer auf der Insel.

              Wie sehen denn die Tüvler im Norden oder Süden die H-Sache mit Gas?

              Manchmal etwas behördenmüde Grüße
              Frank
              If voting would change anything, they wouldn't let us vote.
              Quoting Mark Twain

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