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    #16
    RE: Aber paß auf...

    Da steht dann im Schein:"Mit Trittstufe XXHD."
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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      #17
      RE: Aber paß auf...

      Sieht für mich aus wie ein Ausruf an jede Polizeistreife:

      (((((((HALT MICH AN!!! ))))))

      Ist vielleicht doch etwas gewagt diese Konstruktion...

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        #18
        RE: Aber paß auf...

        Also dann will ich mal wieder etwas Hell ins Dunkel bringen.
        Gemäß §22 StVO heißt es:
        (1) Die Ladung einschließlich Gerät zur Ladunssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsungen oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der technik zu beachten.
        (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55m und nicht höher als 4m sein.
        (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5m hinausragen, ... Ragt das äußere Ende der Ladung mehr als 1m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen...
        (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40cm über die Fahrzeugleuchten, bei KFZ über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§17 Abs.1 StVO), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40cm von ihrem Rand und höchstens 1,5m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne stangen oder Phähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen
        Gemäß §17 StVO heißt es:
        (1) ... Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

        Das gilt natürlich auch für das amtliche Kennzeichen

        Aber ansonsten unterliegen die sogenannten Anbaugeräte nicht der Zulassungs- und Betriebserlaubnis gem. §§18 und 19Abs. 2StVZO. Da sie auswechselbares (nicht fest verbunden im Sinne von Verschraubung und Vernietung) Zubehör sind, ist bei ihrem Anbau keine erneute Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erforderlich, dain der regel lediglich eine kurze Benutzung vorliegt.
        Jedoch muß das Anbaugerät einige, wie oben angegebenen, Beschaffenheitspunkte erfüllen.

        Fazit:
        Eine Eintragung im Fahrzeugschein ist nicht erforderlich. Eine TÜV-Prüfung jedoch kann Ärger vermeiden mit Polizei / Versicherung und nervenden Bürgern des Anti-Offroader-Regiments.
        Viel Spaß noch...

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          #19
          Hallo Leute,
          das Thema ist doch schon fast ein Jahr alt. Mich wundert, dass Grosso sich noch nicht selber dazu geäußert hat, aber vielleicht ist er ja auch aufgrund der Konstruktion verhaftet worden? :D
          Ansonsten wäre es sicherlich hilfreich wenn er mal kurz Laut gibt, ob er mit dem Ding rumfährt, anghalten worden ist, oder was der TÜV sagt?

          Gruß,
          Dennis

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            #20
            RE: Aber paß auf...

            Original von Outdoorman
            Da sie auswechselbares (nicht fest verbunden im Sinne von Verschraubung und Vernietung) Zubehör sind,
            Da kann man sich auch drüber streiten.
            Wann ist etwas nicht fest verbunden,im Sinne von Verschraubung?
            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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              #21
              Wie ist es denn mit so nem Ding im Ausland? Also immer vorrausgesetzt ich hab Begrenzungsleuchten und noch mal Rückleuchten und Kennzeichen hinten dran. Wie ist da die Lage in Ö, F, I und CH?
              Who needs luxury?

              Kommentar


                #22
                RE: Aber paß auf...

                Da kann man sich auch drüber streiten.
                Wann ist etwas nicht fest verbunden,im Sinne von Verschraubung?
                mein TÜV sagte: "nicht fest verbunden ist alles, was ohne Werkzeug entfernt werden kann". Also Flügelmuttern, Feder-Splinte, Rändelschrauben...
                folge unserem Rennteam auf FB: "Wood Force Racing"

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                  #23
                  Original von landyxt
                  Wie ist es denn mit so nem Ding im Ausland? Also immer vorrausgesetzt ich hab Begrenzungsleuchten und noch mal Rückleuchten und Kennzeichen hinten dran. Wie ist da die Lage in Ö, F, I und CH?
                  da muss man meistens zusätzlich die entsprechenden Warntafeln anbringen. Ich fahr da schon seit über 10 Jahren mit rum und hatte nie Stress.
                  folge unserem Rennteam auf FB: "Wood Force Racing"

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                    #24
                    hast du bei dir was prüfen lassen?
                    Who needs luxury?

                    Kommentar


                      #25
                      Original von landyxt
                      hast du bei dir was prüfen lassen?
                      ja, das ganze Auto (HU) :D

                      Eintragung für den Träger war nicht nötig.
                      folge unserem Rennteam auf FB: "Wood Force Racing"

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                        #26
                        RE: Aber paß auf...

                        [quote]Original von Ydrah


                        mein TÜV sagte: "nicht fest verbunden ist alles, was ohne Werkzeug entfernt werden kann". Also Flügelmuttern, Feder-Splinte, Rändelschrauben...
                        So hab ich das auch immer gesehen.
                        Andersrum glaub ich dem TÜV nur noch,was er mir auf einem amtl.Blatt zeigen kann.
                        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                          #27
                          RE: Aber paß auf...

                          @Ydra:hast du auch mal ein Bild,wie der Träger an dem LR hängt,kann ich mir grad nicht vorstellen.und wo gibts den Grundträger?
                          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                            #28
                            RE: Aber paß auf...

                            Original von Caruso
                            @Ydra:hast du auch mal ein Bild,wie der Träger an dem LR hängt,kann ich mir grad nicht vorstellen.und wo gibts den Grundträger?
                            schau mal hier ganz unten. Bessere Bilder habe ich gerade nicht. Auf dem Kleinen Bild ist eine Husaberg 501 und eine KTM EXC 450 geladen.
                            folge unserem Rennteam auf FB: "Wood Force Racing"

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                              #29
                              RE: Aber paß auf...

                              Die bilder kannte ich.
                              Ich dachte eher so halbschräg von der Seite,daß man sieht,wie der Träger von der Aufnahme gehalten wird.
                              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                                #30
                                AW: husaberg hinten aufm landy

                                hi @ all,
                                sorry dass ich so lange nichts geschrieben habe.
                                ich bin mittlerweile 3 mal fuer jeweils eine woche mit dem traeger am gardasee gewesen.
                                probleme gabs hierbei keine. de platform eignet ich auch hervorragend als werkbank, abstellfaleche fur den wasserkannister, stuhl und trittstufe.

                                natuerlich habe ich fur italien noch so eine rot-weisse tafel hinten drann.

                                gruesse grosso

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