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    #16
    Mein Lightweight Softtop Bj. 76 mit Oldtimerzulassung hat vorne auf den Außenplätzen Zweipunkt-Statikgurte, einen Mittelplatz gibt es dank 24 V Batterriekiste nicht. Hinten auf den Radkästen hat er zwei Zweiersitzbänke ohne Gurte. Für die H-Zulassung war das ausreichend.

    Gerne würde ich vorne Dreipunkt-Automatikgurte einbauen und hinten Zweipunkt-Statikgurte. Dafür bräuchte ich vorne einen Haltebügel parallel zur Schottwand (gibt es die für Geld?) und hinten wohl auch irgendeine Halterung für die Gurte.

    Was mich wundert: In meiner neuen EG-Zulassungsbescheinigung steht nirgends etwas über die Zahl der Sitzplätze. Oder habe ich etwas übersehen?

    Viele Grüße

    Kieler
    Land-Rover Lightweight Diesel,
    ex Königl. Landmacht der Niederlande

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      #17
      Hallo Kieler,
      ich hab so einen neuen Fahrzeugbrief und Schein noch gar nicht gesehen, aber viel mehr als das Kennzeichen und der Hersteller sollen da ja eh nicht mehr drin stehen... ?(
      Was steht denn bei Dir überhaupt drin? ?(
      Kannst Du den hier nicht mal zeigen? :D
      ölige grüße aus hamburg!

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        #18
        Moin Sailor,


        Anzahl der Sitzplätze: Feld S.1 (rechter Block, 9. Zeile von oben, hinter der ungebremsten Anhängelast).


        Happy rovering - Birger
        Land-Rover Series - serious!

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          #19
          Hallo Birger,

          mit Entsetzen habe ich in Feld S.1 gelesen, daß mein Lightweight nur 2 eingetragene Sitzplätze hat. Das sind wohl Fahrer- und Beifahrerplatz. Hinten auf den Radkästen hat er aber noch zwei Doppelsitzbänke, also weitere 4 Plätze. Bekommt man die beim TÜV einfach eingetragen?

          Viele Grüße

          Sailor
          Land-Rover Lightweight Diesel,
          ex Königl. Landmacht der Niederlande

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            #20
            Moin Sailor,

            Schnappe Dir den TÜV-Prüfer Deines Vertrauens und bespreche mit ihm Dein Problem. Das gibt da soviele Punkte zu bedenken/besprechen, da mußt Du den direkten Kontakt suchen.
            Werde Dir über Deine Wunschkonstellation klar (Zulassungsart PKW/LKW, Anzahl der gewünschten Sitzplätze, Aufwand Gurte), lege Dir Argumente bereit (damit sind keine 100-€ Scheine gemeint) und kontakte ihn.

            Viel Erfolg!


            Happy rovering - Birger
            Land-Rover Series - serious!

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              #21
              Original von sailor
              Hallo Birger,

              mit Entsetzen habe ich in Feld S.1 gelesen, daß mein Lightweight nur 2 eingetragene Sitzplätze hat. Das sind wohl Fahrer- und Beifahrerplatz. Hinten auf den Radkästen hat er aber noch zwei Doppelsitzbänke, also weitere 4 Plätze. Bekommt man die beim TÜV einfach eingetragen?

              Viele Grüße

              Sailor
              aber beeil dich, ab 1.1.07 werden die nicht mehr eingetragen!
              Bei ner h-zulassung ist die anzahl der sitzplätze egal.
              ölige grüße aus hamburg!

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                #22
                @ bert:

                Wieso ist bei einer H-Zulassung die Anzahl der Sitzplätze egal? Ich habe doch eine H-Zulassung und im neuen "Fahrzeugschein" steht unter Position S.1 (= Sitzplätze) die Zahl 2. Oder muß ich mich nicht danach richten und kann soviele Leute mitnehmen wie ich möchte?

                Viele Grüße

                Sailor
                Land-Rover Lightweight Diesel,
                ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                  #23
                  Moin Sailor,


                  Unter bestimmten Bedingungen kann man in einem älteren Fahrzeug mehr Leute mitnehmen als Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind. Auf die Details sind wir hier schon vor einigen Monaten einmal eingegangen.
                  Um allerdings überflüssigen Diskussionen mit den Blauen/Grünen aus dem Wege zu gehen würde ich umgehend alle Sitzplätze eintragen lassen welche Du unter der Berücksichtigung der von Dir gewünschten Fahrzeugart (PKW / LKW / WoMo / Zugmaschine / Kleinbus usw.) benötigst.


                  Happy rovering - Birger
                  Land-Rover Series - serious!

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                    #24
                    Original von Birger
                    Moin Sailor,


                    Unter bestimmten Bedingungen kann man in einem älteren Fahrzeug mehr Leute mitnehmen als Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind. Auf die Details sind wir hier schon vor einigen Monaten einmal eingegangen.
                    Um allerdings überflüssigen Diskussionen mit den Blauen/Grünen aus dem Wege zu gehen würde ich umgehend alle Sitzplätze eintragen lassen welche Du unter der Berücksichtigung der von Dir gewünschten Fahrzeugart (PKW / LKW / WoMo / Zugmaschine / Kleinbus usw.) benötigst.


                    Happy rovering - Birger
                    Der §21 der STVO hat sich diese Jahr geändert:
                    § 21

                    Personenbeförderung

                    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

                    1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

                    2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder

                    3. in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen.

                    (1a) ...

                    (1b) ....

                    (2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

                    (3) ...
                    ich wurde sagen es geht lieder nicht mehr :(

                    Detlef
                    Gruß Detlef

                    _______________________________________________

                    STAMMTICH HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN

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                      #25
                      na okay, ist richtig, ich meinte nur, daß es keine auswirkungen auf die steuer oder versicherung hat.
                      du zahlst ja für ne h-zulassung pauschal, egal ob lkw mit zwei oder pkw mit sieben, neun oder zwölf sitzplätzen. 8)
                      eintragen würd ichs schon lassen.
                      ölige grüße aus hamburg!

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                        #26
                        Moinsen,

                        letzten sommer, als mein Landy noch vor der "rolling"-Restauration noch rollte hab# ich mich auch schon immer gefragt, wie das mit der Passagierbeförderung eigentlich ist. zugelassen ist meiner als 7-Sitzer - 3 vorne und vier hinten quer zur Fahrtrichtung.

                        Quer zur Fahrtrichtung, ohne Gurte ist bei ausreichendem Seitenhalt ok! (gilt heute auch noch für viele Wohnmobile über 2,8t) - dafür gibts bei mir die niedrige Trennwand. )-Sitze wollte der TÜV genau mit diesem Argument nicht mitmachen - O-Ton: " da muss sich der hinten Sitzende ja an zwei Personen abstützen bevor die feste Trennwand kommt.

                        Aber sind wir doch mal vor der ganzen Diskussion um das Erlaubtsein ehrlich: Im Sommer offen - hinten auf den Bänken - ohne Gurte? Da hört das Auto doch in der Nierengegend auf. Auf Feldwegen ist ein rumalbernder Freund dann doch auch mal weg, oder?

                        Und vor allem Vorne: In der Mitte wird bei heutigen Landies und auch früher oftmals gar kein Sitzplatz zugelassen, auch wenn dort Polster liegen! Das ist auch, wenn nicht schon immer in einem Oldie eingebaut alles vom Wohlwollen des TÜV-Prüfers abhängig. Und außen machen doch Dreipunftgurte erst recht sehr viel Sinn!!! Besonders wenn man noch das coole alte SII-Lenkrad mit den silberenen Speichen und dem Bakelit-Ring hat - da möchte ich wirklich nie mit dem vollen Schwung draufknallen!!!!!

                        Ja, ich weis: einige bauen ja keine Unfälle - aber da knallen ja auch mal Idioten hinten drauf, ne!


                        Also: soviel Gurt wie möglich! Das coolste Auto der Welt muss einem ja nicht weh tun!


                        Liebe Grüße!

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                          #27
                          Jetzt habe ich es geschafft: Der ältere und mir sonst als recht kritisch bekannte TÜV-Ingenieur hat sein O.K. für die beiden Sitzbänke auf den hinteren Radkästen gegeben. Zusammen mit Fahrer- und Beifahrer darf mein Landrover 88 Lightweight nun 6 Personen befördern.

                          Ging alles viel problemloser als gedacht. Er hat nur kurz über den Beifahrersitz nach hinten geschaut und gefragt: "Wieviele Sitzplätze möchten Sie denn eingetragen haben?" Gurte für die Radkastenbänke hat er nicht verlangt (vielleicht wegen der H-Zulassung). Ich war sehr erfreut und habe die Papiere bei der Zulassungsstelle gleich ändern lassen. Das TÜV-Gutachten hat rund 40 Euro und die Änderung der Papiere gut 10 Euro gekostet.

                          Unabhängig davon möchte ich die Statik-Beckengurte auf den vorderen Plätzen gerne durch Automatik-Dreipunktgurte ersetzen. Doch der parallel zur Trennwand laufende Befestigungsbügel für die Gurte ist nicht so einfach zu bekommen.

                          Viele Grüße

                          Sailor
                          Land-Rover Lightweight Diesel,
                          ex Königl. Landmacht der Niederlande

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