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und hier nochmal kompakt die neue Regelungen. Guter Erhaltungs- und Pflegezustand kann/ darf interprätationsfähig sein. War es aber auch bisher schon. Die Note 2 gemäß Richtlinien als "harte" Grenze zu definieren wie es die, materieunkundige, Presse macht ist der falsche Ansatz.
Auch hier gilt wie bei allen amtlichen Handlungen an unseren Schätzchen. Die Wahl des Sachverständigen wird maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis haben. Ansonsten jkönnte ich mit der Prinzessin im Februar auch gleich zu Hause bleiben. Die hat Beulen.
Ich denke wir müssen uns da weniger Sorgen machen. So man denn den "richtigen" Prüfer findet, allerdings gibt es da anscheinenend immer mehr von. Nämlich die, die eher eine gut erhaltene und originale Patina für gut befinden als den frisch gelackten Eiscafeparker.
Natürlich sollten unsere Liebsten trotzdem die Flüssigkeiten einigermaßen bei sich behalten können und alles wie gewünscht funktionieren.
Mein Prüfer war ganz klar ein Vertreter der sehr viel von Originalität hält. Er hat mich schon schief angesehen (mit einem Lächeln) als ich erzählte das ich mir wegen der bescheidenen Türdichtungen Gedanken mache. "Na gut" sagt er, "reinregnen soll es dann doch nicht".
Für mich ein Grund mehr bei ihm auch die HU zu machen.
Nu ersma en Teechen....I like it a little brit different.
Denis
großes ziel der politik ist die flut der oldtimer zulassungen zu begrenzen.
die autos umgehen nahe zu alles an gesetzgebung.
umweltzone, abgasrichtlinien, besteuerung ...
Was ich aber immer noch nicht eindeutig erkennen kann...
Gilt die Neuregelung nur für die Erteilung neuer H-Kennzeichen oder wird bei einem bereits bestehenden H die Einstufung jetzt bei jedem TÜV-Besuch erneut geprüft?
Viele Grüße
Roland
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