Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Mach sie dran und freu Dich.
Habe meine am TD5 11 Jahre gefahren ohne das ein einziges Mal der TÜV oder die Polizei danach gefragt hätte.
Mein neuer TD4 hat sie auch wieder.
Hi RheinLandy,
soweit ich weiß, sind die Lampenschutzgitter im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig und es gibt auch keine ABE. Es muss wohl jeder für sich selbst entscheiden, wie er damit umgeht...
ich muss zugeben: ich frage mich immer: wofür?
Ok, ich unterstelle: viele montieren die aus kosmetischen Gründen ...
(überlege ja selber, dass ich den Plastegrill gegen was aus dem Hause NAKATANENGA 4x4-EQUIPMENT
austausche. (Jaaaa, vermutlich tue ich das! (;-))
Dem echten Nutzwert der Scheinwerfergitter möchte ich die Tatsache gegenüberstellen, dass man für die Teile oft unnütz Schrauben in die Karosserie kloppen muss. Ich habe mich ja letztens umgesehen, um einen guten Gebrauchten zu bekommen: viele Defender hatten diese Teile montiert ... und hatten um die Montageschrauben Korroditis. :/
Wenn Du durch die Pampa toben und durchs Unterholz "brechen" willst, haben die sicher ihre Berechtigung. Dass der Kram von den Bekappten beanstandet wird ... zur Not wirst Du sie ja mit Bordmitteln auch sofort entfernen können.
Ich persönlich fände allerdings eine vernünftige Ausleuchtung sinnvoller und würde mir überlegen, ob eine Neuverkabelung der Scheinwerfer sinnvoller wäre - der Def hat ja eine bekannte Schwäche in der Lichtverkabelung resp. im Lichtschalter, der mit einem Umrüstsatz ... behandelt werden kann.
m2c
Carl Martin
Das Blumenpflücken während der Fahrt ist verboten!
Die Ausleuchtung wird durch die Gitter nur wenig bis garnicht behindert.
Im Gelände, im Wald, wenn man dort arbeiten muss, sind sie unverzichtbar.
Auch ein unvorsichtiger Arbeiter, der mal mit nem Brett, nem Schüppenstiel etc. vor dem Auto werkelt, richtet keinen Schaden an.
Der Druck, wenn was dagegenkommt, wird schön auf eine breite Fläche verteilt und verhindert, das gleich der ganze KF verformt wird.
Ich bin mal gegen eine Tanne gefahren, da war die originale Stossstange bis zum Reifen umgefaltet. Der KF noch heile, die Lampen auch !!
Der Kühler sollte aber auch durch einen Grill aus Metall geschützt werden. Das Plastikteil ist nur Zierde und schützt den Kühler, Venti überhaupt nicht.
Ich persönlich fände allerdings eine vernünftige Ausleuchtung sinnvoller und würde mir überlegen, ob eine Neuverkabelung der Scheinwerfer sinnvoller wäre - der Def hat ja eine bekannte Schwäche in der Lichtverkabelung resp. im Lichtschalter, der mit einem Umrüstsatz ... behandelt werden kann.
m2c
Carl Martin
Komplett anderes Thema.
Mach sie dran und habe Bordwerkzeug dabei um sie sofort entfernen zu können und gut ist
ich habe doch gar nicht behauptet das Du eine schlechte Idee von dir gegeben hast. Es war halt nur am Thema vorbei. Du hast Recht mit den Bordmitteln und Du hast Recht mit der Neuverkabelung usw. der original Lampen. Um Letzteres ging es halt nur bei der Frage von RheinLandy nicht. Nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben
Gruß aus dem Taunus
Zwei Dinge, 1. Veränderungen an der Lichtanlage brauchen eine ABE und Lampengitter kriegen keine ABE mehr und 2. baut man einen Unfall und die Lichtanlage war da auch nur irgendwie beteiligt riskiert man den kompletten Versichrungsschutz. Jeder wie er mag.
grundsätzlich scheinen Lampenschutzgitter nicht verboten. Beim Disco 4 kann man sie sogar auf der HP als Designelement nachordern, auch wenn das Aussehen vom klassischen Design abweicht.
Die Geister scheinen sich hier zu scheiden.
Landrover (Schwalbach) selber sagt dazu:
"Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass der Einsatz von Lampenschutzgittern ausschließlich im Geländeeinsatz gestattet ist und im Rahmen der Stvzo nicht zulässig ist. Ein entsprechendes Gutachten existiert daher nicht mehr für diese Baugruppe."
Nakatanenga sagt dazu das die Gitter in der Homologation (allgemeine Strassenzulassung für das Fzg) eingetragen ist und somit alles in Ordnung ist.
Jetzt kann ich mir wohl selber überlegen wie ich damit umgehe. Erstaunlich das es in Good old Germany keine klare Regelung dazu gibt. Hier ist doch sonst alles geregelt.
Hallo RheinLandy !
Ich habe die Lampenschutzgitter auch dran.
Am besten aber Eintragen lassen ( Die Gitter kennt jeder gute Prüfer auch ohne ABE und Teilegutachten ) Ich könnte Dir hier sofort einen TÜV Prüfer nennen. Sollte aber in Deiner Nähe auch machbar sein , einfach mal umhören.
Viele Grüße Dirk
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar