wie Ihr ja sicher gehört habt ist es jetzt ja wohl amtlich mit der Steuer... Sprich der Steuervorteil für KFZ über 2,8 t Gesamtgewicht entfällt ab nächstes Jahr April!
Hat vielleicht jemand eine Ahnung wie das nun genau auszulegen ist ??? Eigentlich glaub ich heißt mein Def 110 in der Zulassung "Kombinationskraftwagen", da er über den 2,8?? t liegt und mehr als 7 Sitzplätze hat.
Kann man sich eventuell doch noch dagegen wehren? Schließlich gehört er ja nun auch nicht wirklich zu den vermeintlichen Edelkarossen.. und wird in meinem Fall zum überwiegenden Teil als Betriebsauto genutzt. Oder muss man dann als letzte Alternative die LKW-Zulassung anstreben, sprich Sitze raus und so weiter...? Wäre zwar o.k. für mich, da wir keine Kinder haben und die Hunde würden sich über den vergrößerten Laderaum bestimmt freuen, aber ist halt blöde weil man so einen gute Teilung im Auto hat... Werkzeug u.ä. hinter die Sitze der ersten Reihe, Krimskrams-Kartons auf die Rücksitzbank und hinten die Hunde. So konnte man im Ernstfall schnell mal alles was mit Arbeit zu tun hat rausschmeißen und hatte ein ganz normales Auto, wo auch mal mehrere Personen mitfahren können, schade wenn´s bald nicht mehr so wäre.
Bin für alle Infos dankbar,
Grüße Didi
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