Die Besitzer schwerer Geländewagen können nach einer Entscheidung des Düsseldorfer Finanzgerichts auf ihr altes Steuerprivileg hoffen.
Das Gericht beschloss im Eilverfahren, dass ein Land Rover Defender weiterhin wesentlich niedriger wie ein Lastwagen nach Gewicht besteuert werden muss und nicht als Personenwagen nach Hubraum und Schadstoffausstoß (Az.: 8 V 2091/06 A (Verk)).
Der Gesetzgeber hatte das Steuerschlupfloch zum 1. Mai 2005 durch Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung geschlossen. Das Gericht befand nun, der Wagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen sei nach EU-Recht kein Pkw. Die Einstufung als Pkw im Fahrzeugbrief sei dabei nicht maßgeblich. Eine Gerichtssprecherin wies am Montag (28.8.) in Düsseldorf darauf hin, dass es in dieser Frage sich widersprechende Entscheidungen mehrerer Finanzgerichte gebe.
Bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren und einer möglichen Revision am Bundesfinanzhof darf das Finanzamt dem Besitzer des tonnenschweren Gefährts nur die erheblich niedrigere Lkw-Steuer berechnen. Die Besteuerung nach Hubraum und Emissionen hatte die Kfz- Steuer für diese 212.000 Wagen starke Fahrzeuggruppe teilweise verfünffacht. Die Bundesländer hatten sich Steuer-Mehreinnahmen von 37 Millionen Euro erhofft.
Quelle Auto-Motor-und-Sport.de
Kommentar