Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

...und doch die alte Steuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ...und doch die alte Steuer

    Hallo an alle,
    heute schonmal bei tagesschau.de geschaut?
    Bei den aktuellen Meldungen gibt´s eine Nachricht zu einer Gerichtsentscheidung zur Gewichtsbesteuerung. Das Finanzgericht Düsseldorf hat das Verfahren der Deutschen Steuerbehörden als nicht EU-konform bestätigt. Im konkreten fall wird die Hubraumbesteuerung ausgesetzt und weiter nach Gewicht besteuert. Ging um einen Defender. Klingt sehr sehr gut.
    Viele Grüße,
    Christian

    #2
    Daumen drücken, das der Bundesfinanzhof dies ebenso sieht - das würde für uns einen erfreulich niedrigeren Steuersatz für unseren Dicken (kommt ca. Okt/Nov. 2006) bedeuten, als wir das eigentlich eingerechnet haben ... dann wäre dann ja noch ein bßchen extra Zubehör drin :D

    Kommentar


      #3
      zu hohe (!) Steuer ...

      Gude,
      so, hier dann auch der Link zum ganzen Urteilstext:



      erst "Finanzgericht" dann "Düsseldorf" dann das Aktentzeichen ´schwupp...ausdrucken und ab zum Anwalt (..der kann halt) ;)
      LG
      Knut

      Kommentar


        #4
        Hier das Aktenzeichen zum eingeben und nachlesen:
        Finanzgericht Düsseldorf
        8 V 2091 / 06 A (Verk)
        Ist sehr viel Juristendeutsch- klingt in einigen klaren Teilen allerdings sehr positiv.
        Viele Grüße,
        Christian

        Kommentar


          #5
          RE: zu hohe (!) Steuer ...

          Ich habe die Hoffnung auch noch nicht aufgegeben!

          Habe im Moment für beide Fahrzeuge (Discovery Td5 und Range Rover V8) Einspruch eingelegt bei Rechtsanwalt Nehm in Düsseldorf.

          Wäre schön wenn die zuviel gezahlte Steuer erstattet würde!!

          Abwarten!

          Kommentar


            #6
            Hat jemand von Euch schon von einem Entscheidungstermin bei der höchsten Instanz gehört? Wäre interessant zu wissen, wie lange man noch hoffen muß / kann!

            Kommentar


              #7
              Wenn nun aber 9 Sitzplätze eingetragen sind??

              Ein 110SW hat allerdings 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz), sind damit die Hoffnungen aller 110SW-Fahrer, die nicht extra 2 Sitze austragen lassen wollen, hinfällig? 8o ;(

              Kommentar


                #8
                RE: Wenn nun aber 9 Sitzplätze eingetragen sind??

                Original von TommyCat
                Ein 110SW hat allerdings 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz), sind damit die Hoffnungen aller 110SW-Fahrer, die nicht extra 2 Sitze austragen lassen wollen, hinfällig? 8o;(
                bei meinem FA reichte die aussage, daß die sitze ausgebaut sind und dies jederzeit nachgetragen werden könnte, zu der aussage, daß auf das ende laufender verfahren gewartet wird.

                Kommentar


                  #9
                  Ich fürchte es wird noch sehr lange dauern!!

                  Die Finanzbehörden sind so gut wie pleite und werden versuchen um jeden Preis die höhere Steuer durchzusetzen!!

                  Bis alle Instanzen durch sind wird wahrscheinlich dauern!

                  Allerdings gibt es nur Geld zurück wenn Einspruch eingelegt ist (bei Erfolg)

                  Kommentar


                    #10
                    kein Urteil !

                    Für alle die sich zu früh freuen...
                    siehe @ proallrad:


                    17.08.2006 Kein Urteil! (Pressemitteilung FG Baden Württemberg)
                    Seit einigen Wochen „geistert“ ein vermeintliches „Urteil“ des Finanzgerichts Baden-Württemberg i. S. Kfz-Steuer durch diverse Fachmagazine, Tageszeitungen und Internetseiten.
                    Bei dieser meist falsch dargestellten gerichtlichen Entscheidung aus Stuttgart handelt es sich jedoch nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschluss zur AdV (Aussetzung der Vollziehung).
                    Dieser Beschluss aus Stuttgart ist zudem keineswegs der einzige Beschluss eines Finanzgerichts. Zuvor und danach haben diverse Gerichte genau so entschieden, angefangen vom Finanzgericht Köln aus November letzten Jahres, über Beschlüsse aus Bremen, Düsseldorf, München, Nürnberg, Sachsen etc.
                    Warum die teilweise viel älteren Beschlüsse mit gleichem Inhalt nicht diese Publizität erreicht haben (obwohl wir bereits mehrfach darauf hingewiesen haben), mag damit zu tun haben, dass bestimmte Meinungsmacher, die unsere Aktivitäten anfangs eher skeptisch bewerteten, wie z.B. der ADAC, den Beschluss aus Stuttgart wohl als würdig empfanden, vermeldet zu werden.
                    Keiner dieser Beschlüsse bringt jedoch bislang eine Lösung.
                    Zum einen beantworten diese Beschlüsse prozessual nur die Frage, ob man derzeit die vom Finanzamt geforderten höheren Steuerbeträge schon bezahlen muss, solange über diese Frage noch gestritten wird.
                    Zum zweiten hat die Finanzverwaltung beschlossen, alle Beschlüsse, die in diesem Sinne für die Steuerzahler ergangen sind, zu ignorieren. Nur Rheinland-Pfalz macht diesbezüglich nicht mit und versendet auch derzeit keine höheren Steuerbescheide.
                    Zum dritten schließlich hat die Verwaltung gegen jeden dieser Beschlüsse ein Rechtsmittel eingelegt und die jeweiligen Verfahren sind mittlerweile beim Bundesfinanzhof, damit der ein „Machtwort spricht“.
                    Nochmals in aller Deutlichkeit:
                    Es gibt bislang keine Urteile der Finanzgerichte - nur Beschlüsse zur AdV. Sollten die Printmedien also weiterhin von einem Urteil aus Baden Württemberg schreiben, so ist dies wohl auf die mangelnde Fähigkeit zurückzuführen, die Überschrift einer gerichtlichen Entscheidung bzw. Pressemitteilung zu lesen und richtig darzustellen.
                    Aufgrund der Beschlüsse zur AdV verzögert sich i. Ü. eine grundlegende Endscheidung erheblich, da die Finanzgerichte keine Terminzuteilungen in den Hauptverfahren vornehmen, solange nicht der BFH über die AdV Beschlüsse entschieden hat. Voraussichtlich wird eine solche Entscheidung in München im September/Anfang Oktober anstehen.


                    Mat
                    Probleme gibt es nicht; Nur Lösungen!

                    Kommentar


                      #11
                      RE: kein Urteil !

                      "Nur Rheinland-Pfalz macht diesbezüglich nicht mit und versendet auch derzeit keine höheren Steuerbescheide."

                      Hmm, wie bitte? Das stimmt wohl nicht so ganz... Ich darf ich seit Mai 681€ fürs Finanzamt berappen. Oder bin ich der Einzige in RLP dens da erwischt hat ?( ?( ?(

                      Thorsten
                      |[__][_][___
                      |__--____ -- ]
                      ~'(o)'-----'(o)'

                      Kommentar


                        #12
                        RE: kein Urteil !

                        Du scheinst mit einem aus K-Town der Einzige zu sein ;(

                        Die Geschichte aus Düsseldorf ist auch nur ein AdV-Antrag, der jetzt erst einmal nach München zum BfH verwiesen wurde.

                        Also eigentlich nichts neues, aber wieder ein "Steinchen in der Mauer..."

                        A N D R E A S
                        Das Rübenschwein

                        Kommentar


                          #13
                          RE: kein Urteil !

                          Schaut mal da:



                          Cust0dei

                          Kommentar


                            #14
                            Bei mir stand gestern sogar schon was von Rückerstattung bis zur endgültigen Entscheidung in der Zeitung... und auch von URTEIL...

                            Und zwar mit der Begründung auf eine EU-Einheitliche Regelung.

                            Bin mal gespannt

                            Gruß Michl

                            Kommentar


                              #15
                              RE: kein Urteil !

                              Hallo Mat,

                              wer lesen kann ist klar im Vorteil.... 8) Volle Zustimmung, handelt sich um ein Beschluß und kein Urteil 8o Aber wie schon von Andreas richtig angemerkt ... wieder ein "Steinchen in der Mauer..."
                              have a nice day
                              ;)
                              LG
                              Knut

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X