Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Hallo an alle,
heute schonmal bei tagesschau.de geschaut?
Bei den aktuellen Meldungen gibt´s eine Nachricht zu einer Gerichtsentscheidung zur Gewichtsbesteuerung. Das Finanzgericht Düsseldorf hat das Verfahren der Deutschen Steuerbehörden als nicht EU-konform bestätigt. Im konkreten fall wird die Hubraumbesteuerung ausgesetzt und weiter nach Gewicht besteuert. Ging um einen Defender. Klingt sehr sehr gut.
Viele Grüße,
Christian
Daumen drücken, das der Bundesfinanzhof dies ebenso sieht - das würde für uns einen erfreulich niedrigeren Steuersatz für unseren Dicken (kommt ca. Okt/Nov. 2006) bedeuten, als wir das eigentlich eingerechnet haben ... dann wäre dann ja noch ein bßchen extra Zubehör drin :D
Hier das Aktenzeichen zum eingeben und nachlesen:
Finanzgericht Düsseldorf
8 V 2091 / 06 A (Verk)
Ist sehr viel Juristendeutsch- klingt in einigen klaren Teilen allerdings sehr positiv.
Viele Grüße,
Christian
Hat jemand von Euch schon von einem Entscheidungstermin bei der höchsten Instanz gehört? Wäre interessant zu wissen, wie lange man noch hoffen muß / kann!
Ein 110SW hat allerdings 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz), sind damit die Hoffnungen aller 110SW-Fahrer, die nicht extra 2 Sitze austragen lassen wollen, hinfällig? 8o ;(
Original von TommyCat
Ein 110SW hat allerdings 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz), sind damit die Hoffnungen aller 110SW-Fahrer, die nicht extra 2 Sitze austragen lassen wollen, hinfällig? 8o;(
bei meinem FA reichte die aussage, daß die sitze ausgebaut sind und dies jederzeit nachgetragen werden könnte, zu der aussage, daß auf das ende laufender verfahren gewartet wird.
Für alle die sich zu früh freuen...
siehe @ proallrad:
17.08.2006 Kein Urteil! (Pressemitteilung FG Baden Württemberg)
Seit einigen Wochen „geistert“ ein vermeintliches „Urteil“ des Finanzgerichts Baden-Württemberg i. S. Kfz-Steuer durch diverse Fachmagazine, Tageszeitungen und Internetseiten.
Bei dieser meist falsch dargestellten gerichtlichen Entscheidung aus Stuttgart handelt es sich jedoch nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschluss zur AdV (Aussetzung der Vollziehung).
Dieser Beschluss aus Stuttgart ist zudem keineswegs der einzige Beschluss eines Finanzgerichts. Zuvor und danach haben diverse Gerichte genau so entschieden, angefangen vom Finanzgericht Köln aus November letzten Jahres, über Beschlüsse aus Bremen, Düsseldorf, München, Nürnberg, Sachsen etc.
Warum die teilweise viel älteren Beschlüsse mit gleichem Inhalt nicht diese Publizität erreicht haben (obwohl wir bereits mehrfach darauf hingewiesen haben), mag damit zu tun haben, dass bestimmte Meinungsmacher, die unsere Aktivitäten anfangs eher skeptisch bewerteten, wie z.B. der ADAC, den Beschluss aus Stuttgart wohl als würdig empfanden, vermeldet zu werden.
Keiner dieser Beschlüsse bringt jedoch bislang eine Lösung.
Zum einen beantworten diese Beschlüsse prozessual nur die Frage, ob man derzeit die vom Finanzamt geforderten höheren Steuerbeträge schon bezahlen muss, solange über diese Frage noch gestritten wird.
Zum zweiten hat die Finanzverwaltung beschlossen, alle Beschlüsse, die in diesem Sinne für die Steuerzahler ergangen sind, zu ignorieren. Nur Rheinland-Pfalz macht diesbezüglich nicht mit und versendet auch derzeit keine höheren Steuerbescheide.
Zum dritten schließlich hat die Verwaltung gegen jeden dieser Beschlüsse ein Rechtsmittel eingelegt und die jeweiligen Verfahren sind mittlerweile beim Bundesfinanzhof, damit der ein „Machtwort spricht“.
Nochmals in aller Deutlichkeit:
Es gibt bislang keine Urteile der Finanzgerichte - nur Beschlüsse zur AdV. Sollten die Printmedien also weiterhin von einem Urteil aus Baden Württemberg schreiben, so ist dies wohl auf die mangelnde Fähigkeit zurückzuführen, die Überschrift einer gerichtlichen Entscheidung bzw. Pressemitteilung zu lesen und richtig darzustellen.
Aufgrund der Beschlüsse zur AdV verzögert sich i. Ü. eine grundlegende Endscheidung erheblich, da die Finanzgerichte keine Terminzuteilungen in den Hauptverfahren vornehmen, solange nicht der BFH über die AdV Beschlüsse entschieden hat. Voraussichtlich wird eine solche Entscheidung in München im September/Anfang Oktober anstehen.
"Nur Rheinland-Pfalz macht diesbezüglich nicht mit und versendet auch derzeit keine höheren Steuerbescheide."
Hmm, wie bitte? Das stimmt wohl nicht so ganz... Ich darf ich seit Mai 681€ fürs Finanzamt berappen. Oder bin ich der Einzige in RLP dens da erwischt hat ?( ?( ?(
wer lesen kann ist klar im Vorteil.... 8) Volle Zustimmung, handelt sich um ein Beschluß und kein Urteil 8o Aber wie schon von Andreas richtig angemerkt ... wieder ein "Steinchen in der Mauer..."
have a nice day
;)
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar