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H-Kennzeichen - Auflagen

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    #16
    AW: H-Kennzeichen - Auflagen

    Zitat von Norbert.N Beitrag anzeigen
    Hallo Jörg,

    ... gibt es unterschiedliche Anforderungen, die von einer Versicherungsgesellschaft an den Fahrzeughalter und -führer gestellt werden - die Gesellschaften sind in der Beziehung frei in der Gestaltung der Tarife ...

    Norbert

    ...sicher doch, das sage ich ja - es hängt letztendlich an den Versicherungen - und wenn ich beispielswiese schon mehr als 10 Fahrzeuge bei einem Versicherer hängen habe, fragt der mich auch nicht danach, ob ich 10.000 oder 100.000km mit dem H-Kennzeichen abspule.
    Letztendlich ist das doch alles Verhandlungssache.

    Jörg
    am Öl liegt´s nicht - es ist keins drin!

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      #17
      AW: H-Kennzeichen - Auflagen

      Hallo Krempelmakler,

      ich möchte noch einmal auf deine eigentliche Frage zurückkommen. Fahre selbst 109 SIIa Station mit H-Kennzeichen (also kein 07...).

      Vom Gesetzgeber gibt es keine Einschränkung in der Nutzung des Faherzeugs. Du darfst Hänger ziehen, es für Alltagsfahrten nutzen, fahren wann und wo du willst (auch ohne Rotgelbgrünplakette in die Umweltone) und brauchst auch keinen Zweitwagen. Die Anhängerkupplung wurde mir sogar nachträglich eingetragen, da hatte der Wagen schon sein H.

      Die Beschränkungen sind seitens der Versicherer wenn du den Wagen in ihren Oldtimertarifen platzieren möchtest. Hier aber bedenken, die anmeldetechnische Einstufung hat nicht mit der versicherungstechnischen zu tun. Hatte selbst meinen Landy mit H-Kennzeichen eine Zeit lang auf einem "gewöhnlichen" PKW-Tarif laufen um die Einschränkungen des Versicherers nicht zu haben (rd. 360,- Euro/Jahr, nun mit Oldtimerversicherung und Teilkasko rd. 120,- Euro/Jahr). Versicherer wusste von der H-Zulassung und es war so abgestimmt.

      Also, lass dich nicht verrückt machen.

      Gruß
      Guido

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        #18
        AW: H-Kennzeichen - Auflagen

        ach so,

        im übrigen gibt es auch eine leasing-firma (bestehend aus oldtimer-liebhabern), die dir einen oldtimer als firmenfahrzeug finanzieren!!

        der muss dann aber mindestens zustand 2 oder besser haben, und ich meine es ging so ab einer grössenordnung von 12000 euro kaufpreis los.

        ich will hier keine disk über sinn und unsinn des leasing lostreten ;), nur mal anmerken das es auch das gibt.

        grundsätzlich ist der gesetzgeber bei allen regelungen wohl schon davon ausgegangen, das ein oldtimer eben nicht als alltagsfahrzeug geführt wird.
        ich würde vermuten, dass wir die regelungen und bestimmungen von denen wir hier mit unseren lieblingen profitieren, einigen enthusiasten ( oder eben lobbyisten, wie man es auch nennen will ) zu verdanken haben.

        vielleicht lässt man uns nur deshalb gewähren, weil man denkt: ah, der fährt eine serie. na dann ist der ja "weg" von der strasse :D :D

        anders sieht es natürlich bei den (privaten) versicherern aus:

        für die ist ein oldtimer immer ein "schlechtes" risiko, und viele versichern vermutlich nur, um einen kunden nicht zu verlieren.
        ich weiss nicht, ob es eine auflage des bva für private versicherer gibt, einen oldie-tarif überhaupt anzubieten.
        DER SACHE GEHEN WIR JETZT AUF DEN GRUND!

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          #19
          AW: H-Kennzeichen - Auflagen

          ist es nicht so, dass fahrzeuge mit H kennzeichen
          nicht gewerblich genutzt werden dürfen??

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            #20
            AW: H-Kennzeichen - Auflagen

            nein - das Gerücht kursiert immer wieder. Die H-Zulassung ist eine reguläre Zulassung. Du kannst mit dem Fahrzeug alles machen was du willst - im Rahmen der STVO :-).

            Mögliche Einschränkungen gibt es lediglich seitens mancher Versicherer. Wie ausführlich oben schon dargelegt.

            Ich denke übrigens, dass die Oldtimer für die Versicherer doch interessant sind. Weil man auf die Schätzle besser achtet und langsamer fährt, passieren auch weniger Unfälle. Meine Vers. für den 88-er mit H-Kennzeichen kostet 75 €.

            ca. 120 € zahle ich für den Magirus Mercur - WoMo- ebenfalls mit H-Kennzeichen.

            viele Grüße

            Captain T

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              #21
              AW: H-Kennzeichen - Auflagen

              H-Kennzeichen

              ich freue mich total, 1 Stunde haben wir gebraucht - Resultat - er (TÜV-Ürüfer) springt über seinen eigenen Schatten - ist der Meinung "es handelt sich um ein erhaltungswürdiges Fahrzeug" und kann es mit seinem Gewissen vereinbaren......und gibt mir, mit/trotz nachgerüsteter Gas Anlage, die Vollabnahme, AU und das begehrte H-Kennzeichen........
              So - jetzt warte ich noch auf die Papiere aus Italien - Wunschkennzeichen ist Reserviert - und dann sollte es ab nächste Woche losgehen.

              So long....Joachim

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                #22
                AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                Hallo Glückwunsch .....zu allem !!!

                Du hast ein H bekommen ...trotz Nachgerüsteter Gasanlage !!!???
                Wo ist dieser Tüv ?

                LG Ralf
                Der Weg ist das Ziel, und Entdecke Die Gelassenheit.....................Fahr Unimog ..... und Landy III 88er

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                  #23
                  AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                  Da wundere ich mich jetzt auch, ich habe zwar keine aber einmal spasseshalber nachgefragt...is nich.
                  Dann also doppelten Glühstrumpf!
                  Und willkommen in der Gemeinde, also geschlossene Ortschaft.

                  ;)
                  Nu ersma en Teechen....I like it a little brit different.
                  Denis

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                    #24
                    AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                    ich denke captain t meint hier die haftpflicht, und nicht die vollkasko.

                    die haftpflicht zahlt aber nur die fremden schäden, nicht die eigenen. insofern ist denen wurscht, was deine fuhre für schaden nimmt.

                    für eine oldtimer-vollkasko brauchst du ein differenziertes wertgutachten ( liegt meiner kenntnis nach so bei ca. 1000 euro ), und wirst dann nach wagenwert eingestuft.
                    und dann solltest du peinlichst darauf achten, das gutachten in abständen aktualisieren zu lassen, sonst läuft ab gutachten die uhr (zeitwertverlust) für deinen oldie.

                    m.e. nur für sehr hochwertige oldtimer sinnig. und auf die passt der halter dann bestimmt sehr gut auf....
                    DER SACHE GEHEN WIR JETZT AUF DEN GRUND!

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                      #25
                      AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                      Gibt auch Versicherer, die bei nicht so hochwerrtigen oldtimern auf das Wertgutachten verzichten. Bei anderen läuft ohne Gutachten nichts, das stimmt, aber ob die so gerne eine Serie versichern? :-) Habe festgestell das die Anforderungen und Tarife sehr unterschiedlich sind und bin letztendlich dort gelandet, wo ich es am wenigsten erwartet habe. Haftpflicht + Vollkasko (500 € Selbstbeteiligung) für etwas über 200 € jährlich (genauen Betrag müßte ich raussuchen).

                      Hoffentlich A... versichert.
                      Grüße vom Niederrhein,
                      Rolf

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                        #26
                        AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                        das ist ein ziemlich günstiger tarif!!!

                        als versicherer würde ich für einen nicht so hochwertigen oldtimer natürlich auch unbedingt auf ein wertgutachten verzichten.

                        denn dann gilt (bei verlust oder totalschaden): maximal wiederbeschaffungswert!

                        in meinem fall: serie 3, 109, bj. 78, 2,25 petrol: gibt es schon für 800 euro!

                        wie? ihr wagen war in besserem zustand? haben sie dafür beweise?

                        ach, sie haben ein wertgutachten. so, so, der wagen entspricht also gar nicht einem wagen dieses alters, sondern war neu aufgebaut, vielleicht noch besser als neu.
                        tja, das hätten sie uns aber mitteilen müssen......

                        nicht etwa, dass ich versicherungsgesellschaften misstraue. absolut nicht. in keinem denkbaren fall.
                        versicherungsunternehmen sind die letzten bastionen von rechtschaffenheit und redlichkeit.
                        hat schon irgend jemand mal davon gehört, dass eine versicherung eine leistung abgelehnt hätte??

                        ihre armseligen hütten bauen versicherungen bestimmt mit provisionsabtretungen ihrer vertreter.
                        selbst die sonst recht professionellen huren finden sich von zeit zu zeit bereit, diesen helden des ehrenwerten mal eine kleine entspannung auf ehrenamtlicher basis zu gewähren. wovon sollten sie auch bezahlt werden? die beiträge fliessen ja in form von leistung wieder an die versicherten.......

                        in diesem sinne: frag mal, wie hoch dein wagen im falle verlust/diebstahl versichert ist. denn in diesem falle kann ein gutachter nicht einmal im nachhinein den wert ermitteln.

                        grüsse
                        helmut
                        DER SACHE GEHEN WIR JETZT AUF DEN GRUND!

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                          #27
                          AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                          Hallo Helmut,

                          absolut berechtigte Frage, habe direkt mal die Unterlagen rausgeholt. Im Vertrag steht ein Marktwert bei Versicherungbeginn, der dem Kaufpreis des aufbereiteten Fahrzeugs entspricht. Grundlage dafür war mein Kaufvertrag.

                          Weitere Bedingungen für die Oldtimerversicherung waren:
                          - Alltagsfahrzeug muss vorhanden sein
                          - Das Fahrzeug wird ausschließlich von mir gefahren
                          - Max. 9000 km im Jahr
                          - Das Fahrzeug wird nachts regelmäßig auf einem beliebigen Parkplatz abgestellt (haben die wirklich so rein genommen :-) )

                          Das Auto mal rundherum zu fotografieren und die Fotos zu den Akten zu legen kann sicherlich auch nicht schaden.

                          Gruß Rolf
                          Grüße vom Niederrhein,
                          Rolf

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                            #28
                            AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                            für eine oldtimer-vollkasko brauchst du ein differenziertes wertgutachten ( liegt meiner kenntnis nach so bei ca. 1000 euro ), und wirst dann nach wagenwert eingestuft.

                            Womit mal wieder bewiesen wäre, was von solchen absoluten Behauptungen in Foren zu halten ist.

                            Mein Magirus Mercur z.B. ist ohne Gutachten vollkaskoversichert aufgrund meiner Wertangaben und Bildern. Also immer vergleichen, beraten lassen - nicht nur in Internetforen :-) differenziert betrachten und mehrere Meinungen einholen.

                            Ja, ich meint die Haftpflichtversicherung bei den günstigen Beiträgen, weil die Oldies eben vorsichtiger und oft auch seltener bewegt werden.

                            viele Grüße aus dem schwarzen Wald

                            Captain T

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                              #29
                              AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                              also nur mal hypothetisch:

                              ich mache mal bilder von einer vollrestaurierten serie 3 (oder noch einfacher: beschaffe mir welche), verkaufe meine serie 3 einem "freund" ( setze dann mal das preisgefüge des L-punktes an ), sagen wir mal so: 24.000,00 euro,
                              und nächstens ist die karre geklaut....

                              klingt mir zu simpel. irgendwo ist hier ein haken.

                              ich könnte mir eher vostellen, dass ein seriengetriebe 20 jahre lang "dicht" bleibt, als das hier ein versicherer bezahlt.

                              ich habe meine info bzgl. der forderung der versicherer auch nicht aus dem net. das waren die forderungen, die sowohl die signal iduna als auch die adac-versicherung gefordert haben.

                              ich habe letztendlich auf eine vollkasko aus vielen gründen verzichtet ( und fahre beruhigt damit ).

                              auch will ich hier absolut nichts schlecht reden, ich habe aber einschlägige erfahrungen mit verschiedenen versicherern. das geht von der betriebshaftpflicht über berufsgenossenschaft bis zur rentenversicherung usw. usw.

                              meine erfahrung und meine vorgehensweise: ich lasse j e d e versciherungspolice von einem anwalt gegenlesen, dem ich vorher mitgeteilt habe, gegen was ich mich mit dieser police "versichern" möchte.
                              und dabei habe ich entsprechend überraschungen erlebt, die dem fass den boden rausschlagen!

                              daher meine leicht zynische beurteilung von versicherungs-"bedingungen".

                              nichts für ungut ;)
                              DER SACHE GEHEN WIR JETZT AUF DEN GRUND!

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                                #30
                                AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                                Deine Zweifel sind angebracht. So funktioniert das nicht. Der Marktwert im Zeitpunkt des Versicherungsfalles ist versichert - (mit oder ohne Gutachten) nicht irgendein Mondpreis. Wer so was behauptet ist unseriös.

                                Grüße aus dem Schwarzwald

                                Captain T

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