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H-Kennzeichen - Auflagen

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    H-Kennzeichen - Auflagen

    Hallo Landy Fahrer,

    ich bin dabei mir einen Land Rover 109 Bj. 80 anzuschaffen - möchte ihn mit H-Kennzeichen anmelden.

    Jetzt werde ich von aller Welt verunsichert.....Es heißt: du darfst keinen Hänger ziehen - du darfst ihn nicht für alltagsfahrten nutzen - Werktags darfst du garnicht fahren - du brauchst einen 2. Wagen für den Alltag usw. usw.

    Also wer hat Erfahrung mit H-Kennzeichen und seinen Auflagen - und kann mir mit Tipps helfen?

    Gruss - ein Landy Anwärter

    #2
    AW: H-Kennzeichen - Auflagen

    Hallo erstmal!

    Sobald du einen Landy hast, bitte Bilder einstellen und dann beim MOD Antrag stellen und in die Anstalt einweisen lassen:D:D

    du darfst keinen Hänger ziehen - du darfst ihn nicht für alltagsfahrten nutzen - Werktags darfst du garnicht fahren
    alles Blödsinn, nur wenn er als LKW zugelassen ist, darfst du am Wochenende keinen Hänger ziehen, ausgenommen Sportanhänger.

    du brauchst einen 2. Wagen für den Alltag
    das ist nicht ganz falsch. Ein Landy fährt nicht immer und ist nur mit viel Enthusiasmus als daily driver geeignet.

    Grüße, Dieter
    Bei denen, die eine Schraube locker haben, war mit Sicherheit die Mutter Schuld!

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      #3
      AW: H-Kennzeichen - Auflagen

      Hi,

      1. natürlich darf man Anhänger ziehen
      2. es gibt einige Versicherer, die verlangen einen "Alltagswagen" um einen günstigen Oldtimertarif zu gewähren
      3. Du darfst fahren wann immer Du möchtest und auch in alle Umweltzonen.
      4. Du kannst ein Fahrzeug mit H Kennzeichen sogar bei der Lohn/Einkommenssteuer in der Anlage N bei Fahrten zum Arbeitsplatz angeben/absetzen

      Gruß
      Johannes

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        #4
        AW: H-Kennzeichen - Auflagen

        @Landie
        @entenhannes

        ich gehe davon aus Ihr sprecht aus Erfahrung.... ich habe es mir gleich gedacht - viel Wind um nix.

        Bilder werde ich reinstellen - komme erst nächste Woche Sonntag dazu ihn abzuholen....und ich will nicht das ihn mir einer wegschnappt!!

        so long.....

        Kommentar


          #5
          AW: H-Kennzeichen - Auflagen

          Moin,

          das Meiste ist schon gesagt.

          - Hänger, kein Problem
          - zu jeder Tages- und Nachtzeit fahren, kein Prolem
          - in Umweltzonen fahren, kein Problem
          - Auslandseinsätze, kein Problem
          - Kilometeranzahl p.a. und Zweitwagen ohne H, abhängig von Deinem Versicherer. Hier gibt es Unterschiede. Informiere Dich. Die Regelungen sind da um dem einen Riegel vorzuschieben, dass alle Welt nur noch in günstig versicherten und versteuerten H-Wägen durch das Land fährt.

          Wie gehts? Mit dem Neuerwerb zu den einschlägigen Prüfstellen wie TÜV (vorher auch informieren, weiss nicht genau ob ALLE das Gutachten machen dürfen), Gutachten erstellen lassen. Die Bedingungen für H sind ziwschenzeitlich auch recht locker. Wenn Du also nicht die letzte Möhre vorfährst die dann auch noch in rosa mit Chromtiefbettfelgen glänzt dürfte das kein Problem darstellen. Zulassen beim Landratsamt mit H, Steuer wird dann automatisch erhoben.

          Gruss Dirk
          Aktuell... vakantio.de/the-icarus-experiment

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            #6
            AW: H-Kennzeichen - Auflagen

            Hallöchen,

            Du mußt unterscheiden zwischen dem (schwarzen) H-Kennzeichen und der (roten) 07er Nummer (Wechselkennzeichen für mehrere Oldtimer).
            Bei H gilt alles, was die Vorredner schon gesagt haben, Du darfst sogar ins Auslandfahren.
            Bei 07er gibt es länderspezifische Vorschriften, so darft Du teilweiße nur zu Oldtimeranstaltungen etc. fahren und Hänger ist auch tabu (es sei denn Oldtimer und nicht zu Transportzwecken).
            Schau bei der Zulassung, das Du Pkw eingetragen bekommst, dann kostet die Versicherung ca. € 70,-- - € 80,--, als Lkw musst Du mit dem doppelten rechnen.
            Steuer bei H generell € 191,--.

            Gruß

            Jürgen
            you can go fast ??? I can go everywhere !!!!

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              #7
              AW: H-Kennzeichen - Auflagen

              ich habe zwei Oldtimer (H-Kennzeichen) laufen:
              Du kannst prinzipiell mit H-Kennzeichen das Fahrzeug genauso nutzen wie ein normales Altagsfahrzeug - straßenverkehrszulassungstechnische Auflagen oder Einschränkungen gibt es nicht! Zusätzlicher Vorteil: Umweltzonen brauchen nicht beachtet zu werden.
              Anhänger darfst Du aber auch einem mit H-Nummer laufendem LKW oder Zugmaschine am Wochende ebensowenig ziehen wie mit einem Nicht-Oldtimer...
              Einschränkungen gibt es höchstens bezüglich der Versicherungsverträge (habe schon gehört, dass manche Versicherer einen zweiten normal zugelassenen PKW in der Familie gefordert haben, um eine Oltimerversicherung abschließen zu können).

              Jörg
              am Öl liegt´s nicht - es ist keins drin!

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                #8
                AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                Hallo!

                Ich habe eine Versicherung, da soll der Landy

                - min. 30 Jahre alt sein
                - LKW Zulassung
                - ein Alltagswagen auf Dich oder die Partnerin
                - Du musst min. 25 sein.

                Kostet ca. 160 Euro im Jahr. Keine KM Bergenzung, keine Garagenpflicht. Bei Interesse bitte PM.

                Edit: H-Kennzeichen oder Ohne ist WURSCHT.

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                  #9
                  AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                  Moin,

                  Räusper.
                  Gemäß FZV §2 Nr. 22 sind Oldtimer 'Fahrzeuge, die ... zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.'
                  Das bedeutet das die Nutzung dieser Fahrzeuge jeweils einen Akt zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes darstellt. Der Fahrer eines Oldtimers muß sich also vor und während jeder Fahrt darüber im Klaren sein daß sein Tun in jeder Hinsicht einen kulturellen Akt darstellt. Diesen muß er also jederzeit vor sich und dem Gesetze rechtfertigen können. Man muß sich also jederzeit die Frage stellen ob diese Fahrt auch den strengen Anforderungen an die Fahrzeugkultur genügt. Wenn er zum Brötschen holen fährt dann ist es eben nicht eine einfache Fahrt wie mit jedem DummRumSitzAuto, nein, es ist eben etwas besonderes, eben eine Handlung zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischem Kulturgutes.
                  Auch das Parken im Halteverbot stellt somit eine kulturelle Handlung dar die unglücklicherweise nicht von jedem Gesetzeshüter auch als solche erkannt, verstanden und gewürdigt wird.
                  Bedauerlicherweise scheinen sich nicht alle Fahrer eines Oldtimers über ihre kulturelle Verantwortung im Klaren zu sein. Nicht das H-Kennzeichen des Fahrzeuges sondern die kulturelle Kompetenz des Fahrers sollte beurteilt und geprüft werden ob sie den hohen Ansprüchen an die Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kuluturgutes genügt.
                  Das zur Klarstellung.

                  Happy rovering - Birger

                  PS
                  Hannoveraner Fahrzeuge stellen einen Sonderfall dar da diese trotz H-Kennzeichen in der Regel den hohen Anforderungen an die Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes nicht genügen.
                  Land-Rover Series - serious!

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                    #10
                    AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                    Zitat von Schleif Beitrag anzeigen
                    Hallo!

                    Ich habe eine Versicherung, da soll der Landy

                    - min. 30 Jahre alt sein
                    - LKW Zulassung
                    - ein Alltagswagen auf Dich oder die Partnerin
                    - Du musst min. 25 sein.

                    Kostet ca. 160 Euro im Jahr. Keine KM Bergenzung, keine Garagenpflicht. Bei Interesse bitte PM.

                    Edit: H-Kennzeichen oder Ohne ist WURSCHT.
                    Was ist denn das für ein Versicherungstarif???

                    Wenn Du einen Landrover hast, der die Anforderungen an eine H-Zulassung erfüllt (30 Jahre alt, originaler + guter Zustand), dann sollte die Oldtimer-Haftpflicht dafür rund 80 Euro/Jahr kosten (z. B. ADAC-Versicherung). Und keine 160 Euro/Jahr.

                    Viele Grüße

                    Sailor
                    Land-Rover Lightweight Diesel,
                    ex Königl. Landmacht der Niederlande

                    Kommentar


                      #11
                      AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                      Zitat von Schleif Beitrag anzeigen
                      Hallo!

                      - min. 30 Jahre alt sein
                      - LKW Zulassung
                      - ein Alltagswagen auf Dich oder die Partnerin
                      - Du musst min. 25 sein.

                      Kostet ca. 160 Euro im Jahr. Keine KM Bergenzung, keine Garagenpflicht. Bei Interesse bitte PM.

                      Edit: H-Kennzeichen oder Ohne ist WURSCHT.
                      komische Versicherung...
                      ...mind.30 Jahre ist ja logisch, sonst ist es kein Oldie;
                      ... LKW Zulassung - gibt´s neuerdings nur noch LKW-Oldtimer???
                      ... Alltagswagen zusätzlich - diese Forderung gibt es nur bei wenigen Versicherungen
                      ... mind. 25 Jahre alt - diese Forderung kenne ich auch nicht

                      Kosten: die Versicherungen, die ich kenne verlangen zwischen 65 und 105 EUR (Allianz liegt z.B. bei paarundneunzig) - teurer habe ich auch noch nicht gehört, oder ist der Rest Vermittlungsprovison???

                      Jörg
                      am Öl liegt´s nicht - es ist keins drin!

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                        #12
                        AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                        Zitat von sailor Beitrag anzeigen
                        Was ist denn das für ein Versicherungstarif???
                        M.E. LKW - Oldtimertarif, habe ich auch für einen meiner 88er, da Lkwzulassung, dafür Steuer wieder billiger ca. € 120,--, beides zusammengerechnet läuft es sich wieder tod.
                        Man hat halt die Nachteile der Lkwzulassung (kein Hänger am Sonntag etc.)
                        und auch keine freie Fahrt in der Umweltzone (ohne H).

                        Gruß

                        Jürgen
                        you can go fast ??? I can go everywhere !!!!

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                          #13
                          AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                          ich fahre auch mit "h".

                          mein kenntnisstand ist folgender:

                          adac ist so ziemlich der günstigste versicherer. die haben aber ein wenig gescheut, weil ich kein wertgutachten hab machen lassen.
                          deren argument war: wir versichern hochwertige oldtimer, die selten gefahren werden...
                          habe dann lieber abgewunken, und bei der signal-iduna versichert ( 130/a), dafür (fast)
                          ohne jede beschränkung!
                          ausnahme: keine fahrer unter 23 jahre.
                          meine serie hat lkw-zul., was hier aber nicht interessiert hat!!

                          ich habe allerdings auch nur haftpflichtversichert ( der schaden entsteht ja meist nur beim unfallgegner :D ), deshlab wurde auch kein wertgutachten verlangt.

                          die h-zulassung bekommst du beim tüv/dekra ja eh nur mit zustand "3" ( und beim "british elend" gelten da andere kriterien als z.b. bei einem MG o.ä., so zumindest mein prüfer), und das wiederrum hat meinem versicherer "gereicht" um sie als "h" zu versichern.
                          DER SACHE GEHEN WIR JETZT AUF DEN GRUND!

                          Kommentar


                            #14
                            AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                            Zitat von landycollector Beitrag anzeigen
                            komische Versicherung...
                            ...mind.30 Jahre ist ja logisch, sonst ist es kein Oldie;
                            ... LKW Zulassung - gibt´s neuerdings nur noch LKW-Oldtimer???
                            ... Alltagswagen zusätzlich - diese Forderung gibt es nur bei wenigen Versicherungen
                            ... mind. 25 Jahre alt - diese Forderung kenne ich auch nicht
                            Hallo Jörg,

                            wie dieses Beispiel zeigt, gibt es unterschiedliche Anforderungen, die von einer Versicherungsgesellschaft an den Fahrzeughalter und -führer gestellt werden - die Gesellschaften sind in der Beziehung frei in der Gestaltung der Tarife ... bei der H-Zulassung ist die Zulassungsstelle die Hürde, die Du mit einem entsprechenden Gutachten (das kann auch ein Kurzgutachten eines freien Kfz-Sachverständigen sein) überzeugen musst - dann darfst Du auch die Umweltzonen verpesten

                            Auch wenn es immer wieder anders geschrieben wird - die privaten Fahrten mit einem als LKW zugelassenen Landy mit Hänger an einem Sonntag sind in Deutschland unkritisch - aufgrund einer Übereinkunft der Länderverkehrsminister vor einigen Jahren wird das geduldet ... wurde zwar nicht überall in Landesrecht umgesetzt und erst recht nicht in Bundesrecht, aber in der Praxis hat die Rennleitung kein besonderes Interesse an einer rechtlichen Auseinandersetzung wegen solcher Lapalien.

                            Viele Grüße vom Südrand vom Pott

                            Norbert
                            ... nach der Tour ist vor der Tour ...

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                              #15
                              AW: H-Kennzeichen - Auflagen

                              Zitat von sailor Beitrag anzeigen
                              Was ist denn das für ein Versicherungstarif???

                              Wenn Du einen Landrover hast, der die Anforderungen an eine H-Zulassung erfüllt (30 Jahre alt, originaler + guter Zustand), dann sollte die Oldtimer-Haftpflicht dafür rund 80 Euro/Jahr kosten (z. B. ADAC-Versicherung). Und keine 160 Euro/Jahr.

                              Viele Grüße

                              Sailor
                              Das ist so nicht richtig. Das gilt nur bei einem Landrover, der eine Zulassung als Oldtimer PKW hat.

                              ADAC (und viele andere) versichern KEINE Oldtimer LKW. Und die Oldtimer LKW Versicherungen, die es gibt kosten halt alle das Doppelte eines PKW und haben die bekannten Einschränkungen, besonders was die Jahresfahrleistung angeht.

                              Die Allianz verlangt u.A., dass das Erstfahrzeug auch bei Ihnen versichert ist. Mein Touran kostet dort fast das Doppelte von meiner Kravag Prämie. LVM auch.

                              Meine Versicherung verlangt auch kein H-Kennzeichen.

                              Besonders interessant ist die Geschichte mit der Garage - ich habe hier einen Parkplatz gemietet, eine Garage im Umkreis der Stadt kostet mindestens 50 Euro im Monat - eher 100.

                              Ich strebe zwar eine Zulassung als PKW an (Hänger am Sonntag, mehr als 3 Sitzplätze), habe hier aber noch keinen Tüv gefunden, der meine Engländerin (Candy the Landy) als PKW anerkennen will (Und zwar als Hardtop-Combi 109er ohne Abschlepphaken)
                              Zuletzt geändert von Gast; 03.09.2011, 07:46.

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