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Hi, hab grade zufällig in der StVZO gelesen...
Im § 52a Abs. 4 steht folgendes...
(4) Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn
die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet,
in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so
dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben.
Also bei meinem Oneten geht es wenn ich das VT auf neutral stelle aber trotzdem :p
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