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Hallo,
habe hier im Forum schon einiges über die Probleme mit der Eintragung einer Ramme gelesen. Bei den Anbietern erscheint immer der Zusatz
"kein TÜV erforderlich". Bin mir aber jetzt absolut nicht mehr sicher.
Da diese Teile wirklich nicht sehr billig sind, müsste ich schon vorher genau wissen, ob ich so ein Teil anbringen kann ?(
Weiß jemand den aktuellen Stand ?
Gruss Rovy
Soweit mir bekannt ist, wird die Ramme nicht mehr vom TÜV eingetragen. Hat sich glaub ich irgendwann 2005 geändert. Oder wars Anfang 2006?
Und erlaubt ist sie denke ich nicht mehr.
Ist es nicht so, dass Land Rover diese Anbauteile auch deshalb - für u.a. Deutschland nicht mehr im Programm hat?
Also, ob eine TüV-Eintragung notwendig ist, kann ich dir leider nicht genau sagen, aber ich bin mir sehr sicher, dass du sie nicht mehr montieren darfst. Es gilt wohl nur noch Bestandsschutz für Rammen, die vor dem Änderungszeitpunkt angebaut wurden.
Ich habe mal gesucht. Bei verkehrsportal.de fand ich folgendes: Zum 06.12.2003 ist die EG Rili RL2003/102EG "Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern vor und bei Kollisionen mit KFZ" in Kraft getreten!
Es gibt wohl neuere Bügel aus Kunststoff, die normalerweise keine Probleme machen dürften, weil die ja auch noch aktuell von Land Rover verbaut werden. Alles was aus Metall ist, hat wohl keine Chancen auf zulassung...
Das Gesetz ist Mitte diesen Jahres in Kraft getreten.
Rohrbügel werden immernoch von Gutmeinenden Prüfern eingetragen.
Einfach bei div.Tüvstationen nachfragen.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Jahrelang waren die Rohrkonstruktionen an der Frontpartie von Geländewagen in der Diskussion. Die im Volksmund "Bullenfänger" genannten Gestänge lassen Fußgängern und besonders Kindern bei Kollisionen kaum Überlebenschancen. Jetzt greift die EU per Richtlinie ein.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Frontbügel sind weiterhin EU weit zugelassen und dürfen alle bis zum 25.05.2007 auch weiterhin montiert werden.
Eintragungsfähig mit gültigem Tüv-Gutachten!
Zitat:
Frontschutzbügel - Häufig ist in der Presse von einem Verbot für Frontbügel die Rede. Dies sind Fehlmeldungen. Um den Schutz von Fußgängern bei Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit zu verbessern treten ab 2006 neue Regeln für die Prüfung von Frontschutzbügeln - auch Rammschutz genannt - in Kraft. Alle alten TÜV-Gutachten behalten aber in einer Übergangsfrist bis zum 25.05.2007 ihre Gültigkeit. D.h. Sie müssen einen bei uns erworbenen Bügel mit einem alten Gutachten bis zu diesem Termin beim TÜV eingetragen haben. Sie dürfen den Bügel danach auch weiterhin am Fahrzeug belassen und müssen ihn nicht abschrauben (Bestandsschutz). Alle neuen Bügel werden nach den neuern Regel der EU geprüft und damit wird es auch weiterhin Frontbügel für neue Offroader geben. Viele Gutachten, die in 2005 erstellt wurden, sind bereits nach den neuen Regeln geprüft worden. Quelle:
Habe erst letzte Woche bei einem Freund am T4 einen Bügel montiert und beim TüV eintragen lassen, war kein Problem.
da ist im spiegel-artikel die rede von "gefährlichen"
aber das heisst nicht, das der im dazugehörigen bild ein als gefährlich einzustufender dargestellt ist,
die haben da einfach ein "schönes" bild dazugestellt, was nichts zu sagen haben muss. jaja, so ist das in der presse.
Original von Rovy 46
habe hier im Forum schon einiges über die Probleme mit der Eintragung einer Ramme gelesen. Bei den Anbietern erscheint immer der Zusatz
"kein TÜV erforderlich".Gruss Rovy
Hallo Rovy 46,
das für einen Frontschutzbügel keine Eintragung erforderlich ist halte ich für ein Gerücht.
Schon daher weil er die Abmessungen des Fahrzeugs verändert.
British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.
Anhängekupplungen mit EU-Prüfnummern brauchen angeblich auch nicht mehr eingetragen zu werden.Die verändern auch die Fahrzeuglänge.Vielleicht haben die Bügel auch solche Nummern.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Hmm, vielleicht funktioniert das bei den neuen "weichen", die ja angeblich sogar das Fahrzeug für Fußgänger sicherer machen sollen, tatsächlich mit EU-Prüfnummern...
Aber das sind dann auch nur noch Bügel aus Dosenblech...
British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.
ja ja der liebe rammschutz.... also ich find es sehr gut, dass die nicht geschützten verkehrsteilnehmer sich nicht mehr weh tun könnnen. so kopf auch der motorhaube oder im edelstahlkühlergrill ist doch sehr bequem, ganz zu schweigen von der gut gepolsterten stossstange mit abgedecktem windenseilfenster... :D :D :D, das sind ja schon fast lauschige plätzchen beim unfall. na ja egal mein a-bar wurde vom netten menschen in blau als halterung für zusatzscheinwerfer eingetragen :D :D :D. orginalton prüfer (" ... wenn dir einer davor laüft hat der ganz andere probleme als den bügel.. " ).
war da nicht was, dass für eine Zulassung des Bügels nach einem festgelegten Prüfprozedere nachgewiesen muss, dass das Fahrzeug mit Bügel kein höheres Verletzungsrisiko für Fussgänger beinhaltet.
Somit kann ich mir gerade beim Landy vorstellen, dass so einige diesen test bestehen könnten, da der Landy ehrlich gesagt für eine Fussgänger schon immer eine "Harte Nuss" war.....
ist es sicher, daß der Bestandsschutz aufrecht erhalten bleibt? neulich geisterte da irgendetwas durch die Presse, was dem widersprach. Presse halt- aber vieleicht ist doch was dran?
Zur weiteren Verwirrung nochmal ein Statement meines Tüvers bezüglich der Ramme und meiner Eintragung ...
Ich habe noch schnell einen Rammschutz eintragen lassen, obwohl keiner dauerhaft verbaut ist und mal gefragt, wie das denn nun aussehe. Daraufhin Sagte man mir, daß ich mit meinem offiziell als LKW laufenden Landy sowieso keine Probleme haben kann, da die Bügel bei reinen LKW`s ( also nicht bei PKW und auch nicht bei anderen nach Gewicht besteuerten Fhz wie zb ne Touareg oder ne 2,81 Tonnen Defender ) weiterhin gestattet sind ...
Folglich kann man wohl laut seiner Aussage und der des Tüv Infoflyers zb. an nem 110 Hard Top mit zwei Sitzplätzen oder nem 90`er Soft Top weiterhin alles verbauen. An einem 110`er oder 90`er Station ist es aber dann bald verboten.
@ Maulwurf
Die können doch in diesem Fall einen nicht zwingen das Teil abzubauen und zu verschrotten ?( Ist der Bestandsschutz nicht sogar gesetzlich verankert. Das einzige, was ich mir vorstellen könnte wäre eine zusätzlich anzubringende Schutzvorrichtung à la Windenseilfensterabdeckung o.Ä.
Hoffe ich zumindest für alle die so ein Teil dranhaben und dafür auch reichlich gelöhnt haben.
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