ich bekomme im November oder Dezember meinen 110 SW TD5 geliefert und liebäugele schon für den ersten Winter mit einer Wasser-Standheizung zwecks Motorschonung etc. Da ja beim Einbau an den Kühlkreislauf und die Treibstoffleitung rangegangen werden muss, frage ich mich nun, ob die Standheizung nur von LR-Vertragswerkstätten eingebaut werden darf, wenn man seine LR-Garantie nicht riskieren will, oder ob das auch freie Werkstätten machen können. Die entsprechenden Kandidaten will ich nicht direkt fragen, weil die in dieser Sache ja durchaus eigene Interessen haben könnten... ;)
Danke für die Hilfe...
Gruß
Holger
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