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Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

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    Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

    Hallo, liebe Fahrfreunde,

    ich warte hier mal mit 2 Problemen auf.

    Vor ca. 1,5 Jahren habe ich mir als Einstiegs- bzw. Versuchsobjekt einen Discovery von `98 gegönnt, das Model Trophy, also 3türig. Ursprünglich brauchte ich ein Zugfahrzeug für meine Hausbaustelle und ein Fahrzeug, mit dem ich mal in den Wald kann zum Holz machen. Damals war es mein Zweit/Spaßauto, was sich sehr schnell änderte, Er ist nun mein Hauptfahrzeug. Entsprechend zufrieden bin ich mit meinem Dico. Den geb ich nicht mehr her.

    So, nun aber mal zu meiner ersten Problematik:

    Als ich ihn kaufte, und heute auch noch, ist ein Frontschutzbügel verbaut gewesen, an dem Zusatzscheinwerfer montiert waren. Der Verkäufer gab mir auf die Frage, weshalb der nicht eingetragen ist, die Antwort, dass der Wagen damals von LR so ausgeliefert wurde, und deshalb nicht eingetragen werden muß, ist das richtig? Ich muß nämlich nächsten Monat zum TÜV zur HU und will da kein böses erwachen haben. Meines Wissens kann man diese Bügel auch nicht mehr eintragen lassen, weil sie aus Metal sind und der Passantenschutz um Falle eines Unfalls nicht gegeben ist. Habt Ihr eine Idee, wie ich den notfalls doch noch eintragen lassen kann? Vielleicht als Festpunkt für eine Winde zum Baumstämme ziehen? Oder braucht der tatsächlich nicht eingetragen zu werden???? Hilfe...... Ich seh mich nämlich das ding schon abbauen....

    So, und mein zweites Problemchen liegt im Umbau bzw. beim Umtragen des Landys zur steuersparenden LKW-Zusassung oder Mischzulassung, oder wie auch immer das heutzutage heißt.

    Seit 1,5Jahren schleppe ich die Fondsitze mit mir durch die Gegend und zahle dafür auch noch extra Steuern, meist sind sie ausgebaut, oder umgeklappt um Baugütern fürs Haus zu weichen, oder den Tauchklamotten oder was auch immer.... So bin ich nun zum Schluß gekommen, dass ich die Dingernicht benötige und ein Umtragen auf LKW z.B. geschlössener Kasten am meisten Sinn macht. Allerdings habe ich auch erfahren, dass das von Seitens des TÜV`s kein größeres Problem darstellt, allerdings die Angleichung über das Finanzamt mit mehr Hürden verbunden ist, Wer hat also in diesem Bereich Erfahrungen gesammelt, von denen ich profitieren kann.

    Mein Kenntnisstand ist: Hintere Scheiben beblechen, Folie reicht nicht. Sitz- und Gurtfixierungen unbrauchbar machen. Trennwand verbauen.

    Vielen Dank für Eure Tipppppppps.

    LG

    Alex

    #2
    AW: Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

    Kurzum:

    die Anforderungen, was für die LKW-Zulassung gemacht werden muss, bestimmt einzig und allein das für Dich zuständige Finanzamt! Auch wenn hier immer wieder von Pseudofachmännern anderes behautet wird.

    Der "Umbau" zum LKW muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet werden, mit diesem Gutachten ändert die Zulassungsstelle dann die Papiere.

    Das Finanzamt ist aber nicht gezwungen, dies so hinzunehmen! Es gibt einige die damit böse auf die Nase gefallen sind, und nun PKW-Steuer und LKW-Versicherung zahlen - damit hast Du dann richtig die Ar...karte gezogen.

    Mein Rat: der Disco I kommt mit Nachrüstkat auf +/- 400€ Steuern p.A., dafür lohnt sich der Zirkus mit LKW-Zulassung nicht.


    Zu Deinem Bügel-Problem: ja, es gab ab Werk zwei mögliche Kuhfänger für den Disco. Leider haben die allerwenigsten TÜVler wirklich Ahnung, was den Kuhfängerkram anbelangt.

    Frag vorher an, wenn er sich daran stört baust Du ihn ab (4 Schrauben, 10min) und nach der HU wieder dran.

    Kommentar


      #3
      AW: Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

      Was die LKW-Zulassung angeht habe ich was
      geschrieben, was hier steht :




      Unser neues Baby ist seit gestern ein :
      LKW
      und gleichzeitig ein Pannenhilfsfahrzeug.


      Der Zusatz : Pannenhilfe hat nur den Sinn, die gelben Rundumleuchten
      zu legalisieren, die sonst 3 Punkte und Euro 100,- je Kontrolle
      "wert" sind.


      Der Ablauf ist in der Regel so :
      - Gutachten,
      - Zulassungsstelle,
      - Finanzamt.

      Bei uns kommt erst das Finanzamt !


      Ausserdem geht es nicht mehr zum TÜV,
      sondern zur GTÜ !




      Da Du in Braunschweig sitzt kann ich Dir nur die GTÜ-Niederlassung
      bei Hannover empfehlen. Anschrift per PN.
      Auch "die GTÜler" haben gestern unser Baby "auf links" gedreht,
      die sind aber in zwei Bereichen "schmerzfreier" :
      a) Kein überflüssiger Nebenzirkus wie Gewerbeschein oder
      Fahrzeugbeschriftung, wie beim TÜV-Nord.
      b) "Kollegialer Umgang", was bedeutet, man spricht wie unter
      "Kollegen" über Technik, also ohne emotionales Bla-Bla. Ein
      gewisses Maß an Einsichtsfähigkeit, bsplw. zum Thema
      Ladungssicherungsmöglichkeit, sollte man aber auch dorthin
      mitbringen !



      .
      Zuletzt geändert von Wohnwagenonkel; 26.07.2011, 05:12.
      Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
      :);)

      Kommentar


        #4
        AW: Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

        sir landy hat recht. aber was die aussage,

        "Mein Rat: der Disco I kommt mit Nachrüstkat auf +/- 400€ Steuern p.A., dafür lohnt sich der Zirkus mit LKW-Zulassung nicht."

        angeht outet er sich aber auch als pseudofachmann :D. der kat wird schon seit jahren nicht mehr anerkannt.

        desshalb erst zum finanzamt dann (manchmal ist das noch nicht einmal nötig) zum tüv und anschliessend wieder zum fin.amt zur abnahme.

        Kommentar


          #5
          AW: Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

          Zitat von Wohnwagenonkel
          Unser neues Baby ist seit gestern ein :
          LKW
          und gleichzeitig ein Pannenhilfsfahrzeug.
          http://www.blacklandy.de/blboard/for...ad.php?t=69404

          Der Zusatz : Pannenhilfe hat nur den Sinn, die gelben Rundumleuchten
          zu legalisieren, die sonst 3 Punkte und Euro 100,- je Kontrolle
          "wert" sind.
          Wer erzählt denn so einen Blödsinn??? Lies mal §53a (3) der StVZO.

          Die Eintragung braucht nur, wer im fließenden Verkehr mit Gelblicht fahren will...und so wichtig bin ich nicht ;)

          Deinen Beitrag zum Thema LKW-Zulassung will ich nicht weiter kommentieren, das habe ich oben schon ausreichend getan Wenn DEIN Finanzamt eingezogene Aluplatten in den Fenstergummi akzeptiert - freu Dich! Die meisten Finanzämter fordern einschweißen. Ebenso reicht eine Ladekante hier bei uns nicht aus, die Trennwand muss komplett bis zur Decke gehen und ebenfalls aus Metall und eingeschweißt sein.

          Unfallhilfsfahrzeug nur wegen dem Gelblicht halte ich für sehr unglücklich. Ich hätte jedenfalls wenig Lust, immer...

          Ausrüstungsgegenstände der unter 3. und 4. genannten Fahrzeuge:
          a) Ausrüstung zur Absicherung der Unfall- oder Arbeitsstelle:
          - 2 Unterlegkeile
          - 1 Warnflagge weiß-rot gestreift
          - 3 Warndreiecke und 2 Warnleuchten, jeweils in amtlich
          Genehmigter Bauart
          - 5 Leitkegel („Lübecker Hüte“)
          b) Ausrüstung zur Behebung von Pannen:
          WERKZEUG
          b11)
          - je 1 Dorn, Körner und Meißel
          - je 1 Kontakt-, Flach-, Halbrund- und Rundfeile
          - 1 Satz Gabelschlüssel (Schlüsselweiten 6 – 32)
          - je 1 Satz Ringschlüssel (Schlüsselweiten 6 – 32)
          Gerade und gekröpft
          - 1 Satz Steckschlüssel (Schlüsselweiten 6 – 32)
          - 1 Satz Innensechskantschlüssel (Schlüsselweiten 4 – 12)
          - 1 Radkreuzschlüssel
          - 2 Zündkerzenschlüssel (Schlüsselweiten 21 und 26)
          - 1 Magnet an biegsamer Verlängerung
          - 1 Satz Schraubenzieher
          - Je 1 Kombi-Zange, Seitenschneider und Wasserpumpenzange
          - 1 Zündkerzenbürste
          - 2 Hämmer (300 und 800 Gramm)
          - 1 Gummi- oder Plastikhammer
          - 2 Montierhebel
          b12)
          - 1 Satz Kleinwerkzeuge (z.B. Fräser und Rauhwerkzeuge)
          - 1 Kleinwerkzeug-Koffer (Schraubenziehen, Zangen etc.)
          - 1 Steckschlüsselkasten mit Wechselsteckschlüssel in langer
          Ausführung (Schlüsselweiten 24 – 36 mm)
          - 2 Hämmer (300 und 800 Gramm)
          - 1 Satz Montierhebel
          - 1 Satz Pumpenringe
          - 1 Radkreuzschlüssel
          - 1 Radmutternlöser
          - 1 Drehmomentschlüssel für 150 Nm bis 760 Nm
          ( ¾ mit Verlängerung und Adapter für 1“)
          GERÄTE
          b21)
          - 1 Wagenheber
          - 1 Unterstellbock oder -klotz)
          - 1 Luftpumpe oder 1 Druckluftflasche
          - 1 Spaten
          - 1 Prüflampe
          - 1 Arbeitslampe
          - 1 Öleinspritzkanne
          - 1 Abschleppseil
          - Startbatterieausrüstung (12 Volt) mit Starthilfekabel, ausgelegt
          für Dieselmotoren
          b22)
          - 1 Wagenheber
          - 1 Satz Unterstellböcke
          - 2 Unterlegkeile
          - 1 Kompressor oder ein Druckluftflasche
          - 1 Hand-Reifenfüllmesser
          - 1 Arbeitslampe mit Verlängerungskabel (25 m)
          ERSATZMATERIAL
          b31)
          - Isolierband
          - Ventileinsätze
          - Zündkerzen verschiedener Art (Gewinde, Wärmewert, etc.)
          - Ersatz-Kabel für Kraftfahrzeugelektrik in gängigen Querschnitten
          - Kabelbinder verschiedener Länge
          - Benzinschlauch mit passenden Schlauchschellen
          - Bindedraht
          - Ersatz-Glühbirnen für die vorgeschriebene Fahrbahn- und
          Fahrzeugbeleuchtung
          - Sicherungen gängiger Art für unterschiedliche Stromstärken
          b32)
          - Gebräuchliche Ventile und Ventilverlängerungen
          - Gebräuchliche Radmuttern und Dichtringe
          - Reifenreparaturmaterial
          KRAFT- UND SCHMIERSTOFFE, WASSER
          b41)
          - 10 Liter Superbenzin, unverbleit
          - 5 Liter Dieselkraftstoff
          - 10 Liter Wasser
          - 2 Liter synthetisches Motoröl


          ...durch die Gegend zu fahren. Wenn Du mal an den richtigen Polizist gerätst und diese Ausrüstung fehlt, wirds ganz sicher mächtig interessant...

          Kommentar


            #6
            AW: Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

            Zitat von Wohnwagenonkel Beitrag anzeigen

            a) Kein überflüssiger Nebenzirkus wie Gewerbeschein oder
            Fahrzeugbeschriftung, wie beim TÜV-Nord.

            .

            wo soll denn diese vorschrift stehen ??? das klingt wohl eher nach fin.amt als nach tüv. kein mensch muss eine beschriftung auf einem lkw haben, genauso spielt der gewerbeschein keine rolle. da ham`se dir beim tüv aber einen schwank erzählt :D.

            Kommentar


              #7
              AW: Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

              Zitat von gisli Beitrag anzeigen
              sir landy hat recht. aber was die aussage,

              "Mein Rat: der Disco I kommt mit Nachrüstkat auf +/- 400€ Steuern p.A., dafür lohnt sich der Zirkus mit LKW-Zulassung nicht."

              angeht outet er sich aber auch als pseudofachmann :D. der kat wird schon seit jahren nicht mehr anerkannt.
              Keine Ahnung wer sowas in die Welt setzt, aber der Nachrüstkat von RMR hat eine ABE und wird anstandslos eingetragen. Lediglich mit normalem TÜV-Gutachten geht seit 01.01.2009 nix mehr.

              Davon ab, ich kenne einen Disco 300 TDI mit Rußpartikelfilter(!) und entsprechender Besteuerung...man kann sich auch anstellen :D

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                #8
                AW: Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

                richtig, eingetragen wird das teil aber die fin.ämter schlüsseln nicht mehr um, und das ist ja das ziel. ansonsten kostet das teil ja nur geld.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

                  Hallo Leute,

                  vielen Dank für die vielen Kommentare, entstanden aus Euren Erfahrungen. Allerdings zeigen mir die durchaus unterschiedlichen Erfahrungen, dass das Thema LKW-Zulassung wohl doch ein Buch mit sieben Sigeln ist, und hier wohl jede Stelle ihre eigenen Regelungen hat, beziehungsweise unterschiedlich umsetzt.

                  So werde ich wohl als Einzelkämpfer losziehen, und zu aller erst mal einen Termin beim Finanzamt machen müssen, sobald ich mit meinen Gedanken und Planungen was den Nutzraum angeht abgeschlossen habe.

                  VIELEN DANK noch einmal an dieser Stelle.

                  LG aus dem schönen braunschweiger Land.

                  Alex

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

                    Zitat von gisli Beitrag anzeigen
                    wo soll denn diese vorschrift stehen ??? das klingt wohl eher nach fin.amt als nach tüv. kein mensch muss eine beschriftung auf einem lkw haben, genauso spielt der gewerbeschein keine rolle. da ham`se dir beim tüv aber einen schwank erzählt :D.
                    eben ..................... :)
                    Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
                    :);)

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

                      Zitat von gisli Beitrag anzeigen
                      richtig, eingetragen wird das teil aber die fin.ämter schlüsseln nicht mehr um, und das ist ja das ziel. ansonsten kostet das teil ja nur geld.
                      Gisli, tut mir leid, aber das ist Nonsens was Du da behauptest.

                      Den letzten Nachrüstkat (allerdings für Defender 300 TDI, trotzdem mit ABE) habe ich vor 2 Wochen verkauft und eingebaut, Umschreibung auf der Zulassungsstelle gewohnt problemlos, 3 Tage später bekam der Kunde den geänderten Steuerbescheid.

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                        #12
                        AW: Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

                        =SirLandy;703870]Wer erzählt denn so einen Blödsinn??? Lies mal §53a (3) der StVZO.

                        Die Eintragung braucht nur, wer im fließenden Verkehr mit Gelblicht fahren will... und so wichtig bin ich nicht ;)
                        Oder, warum aus welchen Gründen auch immer, im fließenden
                        Verkehr stehen will / muss.




                        Deinen Beitrag zum Thema LKW-Zulassung will ich nicht weiter kommentieren,
                        DANKE
                        das habe ich oben schon ausreichend getan Wenn DEIN Finanzamt eingezogene Aluplatten in den Fenstergummi akzeptiert
                        wo soll ich das denn geschrieben haben ???????????
                        Scheibe raus, Gummi raus, ALUplatte verschraubt und geklebt !

                        - freu Dich! Die meisten Finanzämter fordern einschweißen. Ebenso reicht eine Ladekante hier bei uns nicht aus, die Trennwand muss komplett bis zur Decke gehen und ebenfalls aus Metall und eingeschweißt sein.

                        Die Vorschriften sind BUNDESWEIT gleich !

                        Unfallhilfsfahrzeug nur wegen dem Gelblicht halte ich für sehr unglücklich.
                        Wieso "Unfall", ich schrieb "Pannen" .............


                        Ich hätte jedenfalls wenig Lust, immer...

                        Ausrüstungsgegenstände der unter 3. und 4. genannten Fahrzeuge:
                        a) Ausrüstung zur Absicherung der Unfall- oder Arbeitsstelle:
                        - 2 Unterlegkeile
                        - 1 Warnflagge weiß-rot gestreift
                        - 3 Warndreiecke und 2 Warnleuchten, jeweils in amtlich
                        Genehmigter Bauart
                        - 5 Leitkegel („Lübecker Hüte“)
                        b) Ausrüstung zur Behebung von Pannen:
                        WERKZEUG
                        b11)
                        - je 1 Dorn, Körner und Meißel
                        - je 1 Kontakt-, Flach-, Halbrund- und Rundfeile
                        - 1 Satz Gabelschlüssel (Schlüsselweiten 6 – 32)
                        - je 1 Satz Ringschlüssel (Schlüsselweiten 6 – 32)
                        Gerade und gekröpft
                        - 1 Satz Steckschlüssel (Schlüsselweiten 6 – 32)
                        - 1 Satz Innensechskantschlüssel (Schlüsselweiten 4 – 12)
                        - 1 Radkreuzschlüssel
                        - 2 Zündkerzenschlüssel (Schlüsselweiten 21 und 26)
                        - 1 Magnet an biegsamer Verlängerung
                        - 1 Satz Schraubenzieher
                        - Je 1 Kombi-Zange, Seitenschneider und Wasserpumpenzange
                        - 1 Zündkerzenbürste
                        - 2 Hämmer (300 und 800 Gramm)
                        - 1 Gummi- oder Plastikhammer
                        - 2 Montierhebel
                        b12)
                        - 1 Satz Kleinwerkzeuge (z.B. Fräser und Rauhwerkzeuge)
                        - 1 Kleinwerkzeug-Koffer (Schraubenziehen, Zangen etc.)
                        - 1 Steckschlüsselkasten mit Wechselsteckschlüssel in langer
                        Ausführung (Schlüsselweiten 24 – 36 mm)
                        - 2 Hämmer (300 und 800 Gramm)
                        - 1 Satz Montierhebel
                        - 1 Satz Pumpenringe
                        - 1 Radkreuzschlüssel
                        - 1 Radmutternlöser
                        - 1 Drehmomentschlüssel für 150 Nm bis 760 Nm
                        ( ¾ mit Verlängerung und Adapter für 1“)
                        GERÄTE
                        b21)
                        - 1 Wagenheber
                        - 1 Unterstellbock oder -klotz)
                        - 1 Luftpumpe oder 1 Druckluftflasche
                        - 1 Spaten
                        - 1 Prüflampe
                        - 1 Arbeitslampe
                        - 1 Öleinspritzkanne
                        - 1 Abschleppseil
                        - Startbatterieausrüstung (12 Volt) mit Starthilfekabel, ausgelegt
                        für Dieselmotoren
                        b22)
                        - 1 Wagenheber
                        - 1 Satz Unterstellböcke
                        - 2 Unterlegkeile
                        - 1 Kompressor oder ein Druckluftflasche
                        - 1 Hand-Reifenfüllmesser
                        - 1 Arbeitslampe mit Verlängerungskabel (25 m)
                        ERSATZMATERIAL
                        b31)
                        - Isolierband
                        - Ventileinsätze
                        - Zündkerzen verschiedener Art (Gewinde, Wärmewert, etc.)
                        - Ersatz-Kabel für Kraftfahrzeugelektrik in gängigen Querschnitten
                        - Kabelbinder verschiedener Länge
                        - Benzinschlauch mit passenden Schlauchschellen
                        - Bindedraht
                        - Ersatz-Glühbirnen für die vorgeschriebene Fahrbahn- und
                        Fahrzeugbeleuchtung
                        - Sicherungen gängiger Art für unterschiedliche Stromstärken
                        b32)
                        - Gebräuchliche Ventile und Ventilverlängerungen
                        - Gebräuchliche Radmuttern und Dichtringe
                        - Reifenreparaturmaterial
                        KRAFT- UND SCHMIERSTOFFE, WASSER
                        b41)
                        - 10 Liter Superbenzin, unverbleit
                        - 5 Liter Dieselkraftstoff
                        - 10 Liter Wasser
                        - 2 Liter synthetisches Motoröl


                        ...durch die Gegend zu fahren. Wenn Du mal an den richtigen Polizist gerätst und diese Ausrüstung fehlt, wirds ganz sicher mächtig interessant...[/QUOTE]



                        Der "richtige Polizist" wird mit Sicherheit nicht so dämlich sein und
                        das komplette Fahrzeug ausräumen zu lassen, um bsplw. nach einem
                        "fehlendem Kleinteil" zu suchen, wie "Magnet mit biegsamer Verlängerung".

                        Welchen Zweck Du mit Deinem Fahrzeug verfolgst oder welche
                        Lustgefühle Du hast, oder nicht hast, spielt bei der Eingangsfrage-
                        stellung keine Rolle.

                        Und weil es Dir möglicher Weise nicht gefällt, werde ich das Werkzeug,
                        welches bei mir geladen ist und die oben aufgeführte Liste weit
                        übersteigt, nicht ausräumen :) :)









                        So werde ich wohl als Einzelkämpfer losziehen, und zu aller erst mal einen Termin beim Finanzamt machen müssen, sobald ich mit meinen Gedanken und Planungen was den Nutzraum angeht abgeschlossen habe.


                        Das Problem ist : das die Finanzämter anerkennen können, aber nicht
                        müßen ! "Früher" kamen besondere Schlaumeier auf die Idee ihren
                        "Luxuswagen" als LKW fahren zu wollen.

                        Diese Nummer läuft schon lange nicht mehr !

                        Daher kommt es beim Finanzamt auch NICHT darauf an, was in den
                        Papieren der Zulassungsstelle steht. Die entscheiden selbst !

                        .
                        Zuletzt geändert von Wohnwagenonkel; 26.07.2011, 11:41.
                        Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
                        :);)

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                          #13
                          AW: Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

                          Zitat von Wohnwagenonkel
                          Oder, warum aus welchen Gründen auch immer, im fließenden
                          Verkehr stehen will / muss.


                          Wer steht, der steht. Ob auf dem Standstreifen oder mitten im Verkehr (kann ja mal passieren, bspw. Motorschaden auf der Überholspur) ist reichlich egal.

                          Und wer steht, dem genügt eine nach §53a (3) StVZO zugelassene Gelblichtleuchte, gibts bspw. von Hella, FG Hänsch, Federal Signal,...

                          Dazu braucht es keine Eintragung.

                          Zitat von Wohnwagenonkel
                          Die Vorschriften sind BUNDESWEIT gleich !


                          Schön wärs, leider Unsinn. Wie ein LKW-Umbau auszusehen hat, entscheidet jedes Finanzamt individuell. Es gibt eine Richtlinie, aber die ist eben nur eine Orientierungshilfe, nicht mehr.

                          Es gibt von einigen Fahrzeugherstellern Fertigteile zur LKW-Umrüstung, bspw. von VW gibts für den Golf II Seiten- und Heckscheibe aus Blech, die in den vorhandenen Fenstergummi gezogen werden. Das wird hier (Main-Kinzig-Kreis) nicht anerkannt, die Fenster müssen solide verschweißt sein. Keine Popnieten, kein Sikaflex, sondern einschweißen.

                          Zitat von Wohnwagenonkel
                          Wieso "Unfall", ich schrieb "Pannen" .............
                          Tippfehler meinerseits, Unfallhilfsfahrzeuge baue ich ab und an auf, und die dürfen Blau- statt Gelblicht führen.

                          Die Werkzeugliste war allerdings fürs Pannenhilfsfahrzeug.

                          Zitat von Wohnwagenonkel
                          Das Problem ist : das die Finanzämter anerkennen können, aber nicht
                          müßen ! "Früher" kamen besondere Schlaumeier auf die Idee ihren
                          "Luxuswagen" als LKW fahren zu wollen.

                          Diese Nummer läuft schon lange nicht mehr !
                          Doch, das geht nach wie vor ganz wunderbar.

                          Was nicht mehr geht, ist die Auflastung > 2800kg zGG, und Deklaration als "Kombinationsfahrzeug". Das gibts nicht mehr.

                          Wie ich finde, zu Recht. Ein Mercedes ML mit 4 Liter Diesel-CDI dessen einzige Existenzberechtigung es ist die Hausfrau Samstags zu Ihrem Pferd zu kutschieren, der soll auch schön mit PKW-Steuer besteuert werden!


                          Zitat von Wohnwagenonkel
                          Daher kommt es beim Finanzamt auch NICHT darauf an, was in den
                          Papieren der Zulassungsstelle steht. Die entscheiden selbst !
                          Richtig. Deswegen unbedingt noch der Rat, sich die Bedingungen zum LKW-Umbau SCHRIFTLICH aushändigen lassen.

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                            #14
                            AW: Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

                            So, Freunde, habe grade mal mit dem Finanzamt telefoniert, und mich schlau gemacht, die haben da extra 2 Leute sitzen, die sich mir Umtragungen auf LKW (geschlossener Kasten) auskennen.

                            Aussage des örtlichen FA:

                            1. Es ist absoluter Quatsch, dass Rußparikelfilter nicht mehr steuerwirksam berücksichtigt werden.

                            2. Ein Gewerbeschein und eine Beklebung sind auch nicht notwendig. Helfen aber bei der Nachvollziehung der Gründe für die steuerliche Umtragung.

                            3. Ob die Fenster in den Dichtungen beblecht werden, das ist denen sehr relativ, kommt drauf an, wie der entsprechende KFZ-Sachverständige das sieht.

                            4. Das Fahrzeug muß offensichtlich als LKW erkennbar sein, und nicht als PKW durchgehen.

                            5. Eine steuerlich Umtragung erfolgt individual, und kann nicht pauschalisiert werden. Denen ist es wichtig, eine das Nachvollziehen, für die Umtragung verstehen zu können, um nicht aus jeder unökologischen Fahrmaschine einen steuerlich subvetionierten Fahruntersatz zu machen. (Das war ungefähr der O-Ton.)

                            So, ich setz mich jetzt mal mit der Begründung für die Umschreibung auseinander, mir schwebt irgendwas vor, wie: The Transporter - Wir liefern Alles überall aus. Mal sehen....

                            P.S. Streitet Euch nicht!
                            Zuletzt geändert von Smiles; 26.07.2011, 12:46. Grund: Hab was vergessen...

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                              #15
                              AW: Disco 1 Tropy Rammschutzbügel & LKWzulassung

                              mal einige bilder üben
                              Angehängte Dateien
                              Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
                              :);)

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