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als ich neulich etwas am Auto gemacht habe, hatte ich die Motorhaube ab und festgestellt, dass mir etwas fehlt,
was ich schnell im 12 km entfernten Baumarkt holen konnte. Da stellte sich natürlich die Frage, Haube drauf oder schnell so gefahren?
Weiter drübernachgedacht, kann ich ohne Türen fahren, bzw. ohne "wieviel" darf ich fahren?
Was ist mit abgeklappter Frontscheibe usw.?
fahren ohne Haube ist nicht zulässig, bei einer Kollision mit einem Fußgänger erleidet dieser zusätzlich erhebliche Verletzungen, welche die Haube verhindern würde (scharfe Kanten etc im Motorraum).
in meinem Iltis steht "sinngemäss":
Abklappen der Frontscheibe im öffentlichen Strassenverkehr verboten.
Bei ausgehängten Türen muss eine Kette verwendet werden.
Bei meinem Lightweight steht nichts dergleichen in den Papieren. Der Lightweight ist ohne Türen, ohne Heckwannenoberteile, ohne Frontscheibe und ohne Upper Bulkhead lt. Landrover voll fahrfähig. Ein VW-Buggy fährt schließlich auch ohne Türen. Rausfallen darf natürlich nichts, darf es aber auch sonst nicht.
Ohne Motorhaube würde ich aus o. g. Gründen aber lieber nicht fahren.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
Zur Windschutzscheibe... ein Bekannter hatte im Schein, das er die abklappen darf aber dann muss er mit Brille fahren. Das ist aber ja sowieso notwendig.
Wenn du mal schnell ohne fahren willst, nim die Kinstoffdinger von den Scharnieren raus, sind sonst weg.
Ob man mit oder ohne Türen fahren darf ist eine Sache damaligen Abnahme, ob die Türen bestandteil der ABE sind oder eben nicht. Manche Jeeps dürfen mit und manche auch ohne rumfahren.
in meinem Iltis steht "sinngemäss":
Abklappen der Frontscheibe im öffentlichen Strassenverkehr verboten.
Bei ausgehängten Türen muss eine Kette verwendet werden.
........................................rt.:D
Gruss
Stef
Für Filmaufnahmen (Landschaft) sind wir mal mit der TV-Kamera und
meinem VITO mit offener Tür gefahren, um die Aufnahmen in den
Kasten zu bekommen.
Vorn weg ein "blau-silbernes-KFZ", hinten eins hinterher .......
Das ging auch nur deshalb schmerzfrei, weil der "Hauptdarsteller"
selbst diese komischen Klamotten anhat.
Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
:);)
Danke für eure Antworten,
ich nehme an, dass ich auch nicht mit abgenommener Laderaumwanne fahren darf, ohne das das eingetragen ist? (Schutzbleche einmal vorausgesetzt)
ich nehme an, dass ich auch nicht mit abgenommener Laderaumwanne fahren darf, ohne das das eingetragen ist? (Schutzbleche einmal vorausgesetzt)
Doch! Schau mal wie LKWs überführt werden, die besondere Aufbauten beim Fremdhersteller bekommen sollen. Oder wie leere Containertransporter fahren. Kotflügel über den Rädern und gut ists.
Nur scharfkantiges oder sonstiges was Unfallgegner beschädigen könnte muss besonders abgedeckt/gesichert sein. Letztendlich bist Du aber als Fahrer/Halter immer in der Pflicht.
Gruß Rainer
https://www.ecosia.org/ Die Suchmaschine die Bäume pflanzt!
Ich bin mal auf Probefahrt mitm Unimog angehalten worden, natürlich ohne Haube:D
Die wollten dann aber nur das ich die wieder anbau weil das Kennzeichen da dran ist. Ansonsten hat die das nich interessiert...oder sie habens nicht gewusst:D
Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!
nun, abgeklappte Windschutzscheibe ist im Strassenverkehr nicht zulässig und bei fehlenden Türen wird eine Kette oder Seil verlangt. So vor Jahren mal die Auskunft auf Nachfrage beim TÜV.
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