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heute Nacht ist jemand gegen meinen am Straßenrand abgesellten Trekker gefahern. Der Aufstand mit Gutacher u. Versicherung stellt mich nicht vor irgendwelche Probleme. Nur der Umstand, das der Corsa des auffahrenden kaum noch als solcher zu erkennen war und das der Landy etwa 15 m vom Corsa weggeschossen wurde lässt mich vermuten, das da mehr als die sichtbaren Verformungen sind. Eventuelle Schäden am Antriebstrang/ Getriebe die erst später als Folgeschaden auftreten? Wie sicher ich mich dahingehend ab?Wer kennt eine gute Werkstatt im Raum CUX HB HH
also ich würde mir eine premiumwerkstatt suchen und mir ein kostenvoranschlag machen lassen.
danach würde ich per kostenvoranschlag mir das geld von der versicherung auszahlen lassen (die behalten allerdings die märchensteuer zurück).
mit dem geld würde ich dann eine günstige werkstatt den schaden reparieren lassen.
und von dem übrig gebliebenem geld würde ich mir nen schönen urlaub machen ;-)
Was Du da berichtest ist ECHT WiChTIG zu berücksichtigen. Durch den "Schub" Kann es durchaus zu Schäden und ggf Spätfolgen am Antriebsstrang kommen.
Hier eine "schnelle Lösung" kann meines Erachtens Böse ins Auge gehen.
Hohl dir wenn nötig mehrere Gutachter/n. Ist zwar länger her, aber ich hab damals vor ca 8 Jahre über 400Eu für ein Gutachten bezahlt. Hab ich dem Schädiger mit Aufschalg in Rechnung gestellt! Das war auch "nur so mal leichte vorne Vor"..(LKW rückwärts auf die Motorhaube rangiert auf einer Fähre) und endete im Wirtschaftlichen Totalschaden.
Desweiteren bedenke bitte das wenn spätfolgen auftreten, diese auch NACH deinem Besitz auch auftreten können. Und dann ist die Frage wer Haftet für das Elend.
Bei einem relativen neuen Fzg, KEIN KOMPROMISS eingehen :-)
Werkstädte in HH wären zB T.Schnell/Altona und Offroadmanufaktur/Kollau
Beide mit LR Kompentenz
Zuletzt geändert von DeichChief; 10.07.2011, 17:38.
Grund: Tipex
das Auto ist EZ 08.10 also noch fast neu, daher u wegen eventueller Folgeschäden eigentlich nur Vertragswerkstatt; oder??
Beim Altwagen ist die Abrechnung auf Gutachtenbasis meist ganz nett, aber so....
Je nach Schadenshöhe / Reperaturaufwand würde ich auch einen Fahrzeugwechel in Betracht ziehen. Werd mich dann mogen ersteinmal nach einem kompetenten Gutacher umsehen. Ideeen dazu?
Wenn ich am Pc niccht ganz so unfähig wäre könnte ich auch Bilder einstellen.
Lass dich eher 2 mal als 1 Mal beraten wenn dir das ganze nicht koscher ist.
Wenn es tatsächlich so sein mag wie Du schilderst (rüberbringst) weiss ich nicht ob mann vom Wirtschaftlichen Totalschaden absehen kann.
Ein Antriebstrang der 15 Meter starr geruckt wird... könnte böse sein.
Kenne deine Ecke leider nicht persönlich, aber freie Gutachter gibts genug. Ev deine Versicherung (Wenn auf Gutem Fuss mit Vertreter) auch anhacken wg Gutachtertips.
Nix überstürtzen :-)
also ich würde mir eine premiumwerkstatt suchen und mir ein kostenvoranschlag machen lassen.
danach würde ich per kostenvoranschlag mir das geld von der versicherung auszahlen lassen (die behalten allerdings die märchensteuer zurück).
mit dem geld würde ich dann eine günstige werkstatt den schaden reparieren lassen.
und von dem übrig gebliebenem geld würde ich mir nen schönen urlaub machen ;-)
mmmmmmh, bei so ner Aktion sollte man vom Fach sein......und auf die Günstigreparatur kommt ja auch nochmal die Märchensteuer, also bekommst Du diese von der Versicherung abgezogen um sie nochmal aus eigener Tasche an die Werkstatt zu bezahlen. Sehr Sinnig.
Ein Rabattdeal ist bei sowas allemal drinn....
Ertrinkt der Bauer, hat immer die Badehose schuld.
Bei einem solchen Schaden an einem neuen Auto würde ich mich hier in der Nähe entweder an die Allradmanufaktur in Hamburg wenden oder an eine Vertragswerkstatt. Gutachter haben die alle, sonst ist z.B. die DEKRA allgemein anerkannt und Du kannt Dir den Gutachter auswählen.
In Deiner Nähe gibt es auch HIRO in Oldenburg, nichts schlechtes von da gehört. Sich da an Michael Stenzel wenden.
Du hast in einem solchen Fall grundsätzlich das Recht auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu nehmen. Im Zweifel würde ich das auch Nutzen und die Sache einem Fachanwalt übergeben. Der sollte dann auch taugliche Gutachter kennen.
War nicht dein primäres Problem, aber der Anwalt weiß sicher auch wie mit dem Thema der verdeckten Schäden umzugehen ist.
Hallo,
der Wagen ist noch nicht einmal 1 Jahr zugelassen. Da würde ich mir keine grössere Reparatur mit ev. später auftretenden Folgeschäden aufdrängen lassen, sondern einen Neuwagen verlangen.
Gruß
Teufelsmoor
@ Teufelsmoor:
ich würde mir in so einem Fall auch einen Neuwagen wünschen, aber bei dem frommen Wunsch bleibt es dann auch.
Der Verursacher bzw. dessen Versicherung haften für den Schsden der durch den Verursacher entstanden ist. Da ein Auto (wie fast alle anderen Gebrauchsgüter auch) einem Wertverlust unterliegen kann der entstandene Schaden nach fast einem Jahr nicht der Neuwert und damit auch kein Neuwagen sein.
Das ist zwar bitter da der praktische Wert für den Geschädigten schon irgendwie (zumindest gefühlt) der Neuwert ist.
Hallo DonHermy,
ist mir bekannt, aber verlangen würde ich es trotzdem. Abstriche wegen des Wertverlustes nach knapp einem Jahr sind berechtigt und die sind auch zu akzeptieren. Nur mit der Forderung nach einem Neuwagen ist die Verhandlungsbasis viel günstiger. Ist natürlich abhängig vom verursachten Schaden, und ob das beschädigte Fahrzeug am fliessenden Verkehr teilgenommen hat, oder ob es geparkt war.
Gruss
Teufelsmoor
Moin,
aus eigener leidvoller Erfahrung würde ich Dir raten, such ersteinmal einen Fachanwalt, den bezahlt die Versicherung des Verursachers gleich mit. Dieser kann besser mit Versicherungen auf Augenhöhe verhandeln. Zweitens such Dir einen Gutachter. Du mußt keinen von der Versicherung akzeptieren.
Die Versicherung wird versuchen zu reparieren oder dich arm zu rechnen. Sie werden einen Zeitwert ansetzen, da Neuwagen nur bis längsten 6 Monate alter geht, es sei denn es liegt ein außergewöhmlich giter Zustand vor oder es gibt nichts vergleichbares am Markt.
Rede mit dem Gutachter, diese rechnen schon im vorwege mit Schadenshöhen, Zeitwerten und sprechen Empfehlungen aus.
Viel Erfolg
landyandy99
... Im Zweifel würde ich ... die Sache einem Fachanwalt übergeben. Der sollte dann auch taugliche Gutachter kennen. ...
Der Hinweis mit dem F a c h a n w a l t (für Verkehrsrecht) ist gut! Denn ein Anwalt etwa für Familienrecht wird sich weniger gut mit Verkehrsrecht auskennen. Und ein Anwalt der "das auch macht" ist sicher auch der falsche Anwalt.
Ob der Anwalt allerdings einen tauglichen Gutachter nennen kann, der sich mit der Technik des Defenders auskennt, möchte ich bezweifeln. Da sollte man vielleicht besser selbst auf die Suche gehen und rumtelefonieren, welcher Gutachter evtl. sogar einen Defender fährt.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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