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rechtslage nummernschild am dachträger?!

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    #16
    §60a (5a)
    StVZO
    "Kennzeichen .. an beweglichen Fahrzeugteilen sind zulässig, wenn das bewegliche Fahrzeugteil nur eine Normallage für die Strassenfahrt hat .."

    sollte beim dachträger wohl der fall sein

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      #17
      Also ich hab das Problem mit der positionierung meines Schildes auch da ich eine runde Windenstoßstange habe.

      Dachgepäck hatte ich auch im Sinn und da ich jetzt so viele Pro's gelesen habe, werd ichs jetzt einfach tun und dat Dingen oben fest machen.

      Max

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        #18
        Hallo miteinander,

        nach Aussage meines Prüfingeneurs ( DEKRA ) ist ein Dachträger fest mit dem KFZ verbunden, wenn zum lösen des Selbigen Werkzeug bemötigt wird !!!
        (z.B. Feste Klemm / Schraubverbindung an unserer Dachrinne )

        Wird das Nummernschild nun am Dachträger befestigt ist das Selbige fest mit dem KFZ verbunden und das ist nicht verboten !!!!

        Alle rechtlichen Auflagen erfüllt !!!!!
        Das Schild ist vorn zu sehen und fest mit dem KFZ verbunden und die Mindesthöhe von 20 cm ist locker eingehalten !!!

        Gruß
        Bassetfender

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          #19
          Hallo,

          wie sieht es denn mit einem Schild hinten an der Heckklappe (= bewegliches Fahrzeugteil) aus? Der Ligthweight hat das Heckschild serienmäßig in einzeiliger Höhe und normaler Breite (53 cm) an der Heckklappe. Die kann ich doch auch bei längerer Ladung runtergeklappt lassen.

          Einige Lightweights haben das Heckschild nachträglich versetzt: Die haben ein zweizeiliges Schild über der linken Rückleuchte in schmalerer Breite (25 oder 28 cm) montiert. Das hat der TÜVler bei mir mit der Begründung abgelehnt, der Landy hätte ja schon eine Montageposition für ein normalgroßes Schild an der Heckklappe. Die wäre aber doch nach der Regelung mit "Schildern an beweglichen Teilen" in Deutschland nicht zulässig.

          Viele Grüße

          Sailor
          Land-Rover Lightweight Diesel,
          ex Königl. Landmacht der Niederlande

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            #20
            Alle Range Rover haben das Schild an der Heckklappe, auch viele andere Autos. Ist also sicher zulässig. Beim 78er haben wir das Schild noch auf so einem Klappdings an der Klappe, damit es auch lesbar ist, wenn die Klappe runtergeklappt ist.

            Gruß

            Carsten ;-)
            1 RR is never enough, just 1 runnin would be fine!

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              #21
              Moin,



              hier steht drin, wo das Kennzeichen zu sitzen hat... ?(

              Das Kennzeichen darf nicht angeklebt sein und es darf nicht einfach hinter der Windschutzscheibe liegen, wie man es oft bei roten Kennzeichen sieht...

              Der Text in der Verordnung ist oft eine Frage der Auslegung.

              Außerdem kann ich es eigener beruflicher Erfahrung sagen, dass tiefergelegte 3er Cabrios und selbstlackierte Golf II deutlich interessanter sind. Hat oft was mit den Fahrern zu tun... ;)

              Übrigens fährt die Polizei Bremen (bzw. Bremerhaven) auch einen Fender (Serienausstattung)

              Gruß

              Kai

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                #22
                Original von strauchdieb
                §60a (5a)
                StVZO
                "Kennzeichen .. an beweglichen Fahrzeugteilen sind zulässig, wenn das bewegliche Fahrzeugteil nur eine Normallage für die Strassenfahrt hat .."

                sollte beim dachträger wohl der fall sein
                vergesst es, den § gibts nicht mehr

                meine bücher sind wie der landy veraltet ?( ;)
                die bücher kommen weg, aber nicht der landy

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                  #23
                  Original von Difflock
                  Also ich hab das Problem mit der positionierung meines Schildes auch da ich eine runde Windenstoßstange habe.

                  Dachgepäck hatte ich auch im Sinn und da ich jetzt so viele Pro's gelesen habe, werd ichs jetzt einfach tun und dat Dingen oben fest machen.

                  Max
                  Machs doch unter die Stoßstange. Da kommst du doch trotzdem über 20cm.
                  Who needs luxury?

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                    #24
                    Hallo,
                    Bei meinem ersten Range ist das vordere im Gelände immer abgefallen. Habe es dann hinter die Windschutzscheibe geklemmt und hatte mir vorgenommen bei Kontrollen zu sagen: oh ist mir gerade abgefallen. Bin so jahrelang rumgefahren und in mehrern Kontrollen gewesen, einschließlich TÜV. Ich brauchte meinen Spruch nicht ein einziges Mal aufsagen, hat einfach keinen gestört. Bei meinem zweiten Rangie habe ich das auf der Fahrt zur Neuabnahme mit dem 5-Tage-Kennzeichen auch so gemacht und bin auch promt angehalten worden. Der Polizist ließ keinen Zweifel aufkommen, das das selbstverständlich verboten ist. Habe aber trotzdem keine Strafe gezahlt, er fand das so lustig, dass soviel Moos überall auf dem Auto wächst, hatte er wohl noch nie gesehen sowas und hat mich dann lachend fahren lassen.
                    Grüße Sarotti

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                      #25
                      Original von strauchdieb
                      §60a (5a)
                      StVZO
                      "Kennzeichen .. an beweglichen Fahrzeugteilen sind zulässig, wenn das bewegliche Fahrzeugteil nur eine Normallage für die Strassenfahrt hat .."

                      sollte beim dachträger wohl der fall sein

                      Das meint aber keinen Dachträger, sondern zum Beispiel die Heckklappe...

                      Aber das Argument mit dem Werkzeug leuchtet mir ein.

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                        #26
                        nachdem mich jetzt schon mehrere, unter anderem auch in einer lr-werkstatt auf mein vorderes nummernschild am gepäckträger angesprochen haben,
                        habe ich gestern mal einen prüfingenieur befragt, er wußte es erstmal auch nicht ; )
                        er hat sich aber schlau gemacht, mit dem ergebnis:

                        die maximalhöhe für das vordere kennzeichen ist nicht festgelegt
                        damit ist dieses thema für mich jetzt auch offiziell erledigt

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                          #27
                          Servus,

                          mein Kennzeichen ist auch nach oben an dem Rahmen für das Aufstelldach versetzt worden. Als ich jetzt beim TÜV war wurde ich vom Blaumann darauf hingewiesen, dass diese Veränderung eingetragen werden muß was er dann auch sofort gemacht hat.

                          Wie es aber am Dachträger ist, hab ich nicht gefragt, hatte aber davor mein Kennzeichen auch fast 2 Jahre am Dachträger (EX-TEC)

                          Gruß Jörg
                          Gummierte nach unten, Lackierte nach oben

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                            #28
                            Moin,
                            ich hab meinen auch am Dachträger seit 1 Monat und davor ca. 3 Monate hinter der Scheibe.
                            Ich denke spätestens wenn der Herr TÜV-Mann nicht ans Schild kommt um die Plakette dran zu kleben wird er was sagen.

                            Gruß Difflock

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                              #29
                              Original von il_medico
                              Servus,

                              mein Kennzeichen ist auch nach oben an dem Rahmen für das Aufstelldach versetzt worden.

                              Gruß Jörg
                              Hi Jörg,

                              wie hast du es denn am Rahmen des Aufstelldachs befestigt? Ich möchte meins auch dort befestigen, möchte aber kein Loch bohren.

                              Sikaflex hält sicherlich, bekomme ich es dann aber noch rückstandsfrei wieder ab?

                              Gruß

                              Bernd

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                                #30
                                tach
                                dachgepäckträger zählt als ladung !

                                nummernschild darf aber nicht an der ladung befestigt sein!.

                                aussage eines tüv heinis.

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