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rechtslage nummernschild am dachträger?!

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    rechtslage nummernschild am dachträger?!

    servus,
    kennt einer von euch die rechtslage ob man sein nummernschild vorne am dachträger montieren darf? was sagt der tüv dazu? habt ihr schon erfahrungen damit gemacht und es vl selber so gebaut?

    besten dank im voraus...

    #2


    Da steht schonmal ne Menge dazu...

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      #3
      also wenn ich das richtig sehe gibt es für vorne keine genaueren angaben bzw ja nur eine mindest höhe... aber keine max und das heißt es würde gehen oder liege ich da falsch?

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        #4
        moin moin,

        also beim meinem unimog hab ich das nummernschild vorne oben über der scheibe weil es unten beim bäume umschubsen immer abgefallen und kaputtgegangen ist hinten hab ich es auch an der kabine ganz oben weil nirgendwo sonst platz wegen schild und winden, wurde vom tüv nicht bemängelt sondern wurde einfach so eingetragen auch wenn man das hintere bei mir zumindest jetzt fast nie sehen kann aber die meinten hauptsache es ist drann und geht nirgendwo verloren.
        also von daher ist es möglich bloß sicherlich wie immer vom tüv beamten abhängig.


        gruß daniel

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          #5
          Original von landy110HCPU
          also wenn ich das richtig sehe gibt es für vorne keine genaueren angaben bzw ja nur eine mindest höhe... aber keine max und das heißt es würde gehen oder liege ich da falsch?
          ich verstehe das so, daß die max. höhe im normalfall 1,20 m ist und nur in ausnahmefällen überschritten werden darf - oder ??(
          Grüsse Steini
          Ich würde aufhören zu suchen, wenn ich wüsste wo irgendwo ist.

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            #6
            @steini bei welchem auto sind denn schon 1.20m?

            ... es stand nur was von mindesthöhe vorne von min. 20cm... werde mal denn tüver meines vertrauens fragen wenn ich ihn sehe...

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              #7
              Hi @all,

              sorry, hatte mich verlesen. Die 1,20 m bezogen sich auf des hintere Kennzeichen.
              Grüsse Steini
              Ich würde aufhören zu suchen, wenn ich wüsste wo irgendwo ist.

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                #8
                Salve,

                ich habe mein Kennzeichen vorne am Dachträger (EXTEC) und wurde heute von der Polizei kontrolliert.

                Aber nicht wegen dem Kennzeichen sonder weil die Jungs meinen Fender sehen wollten. Keine Frage wegen einer Eintragung von Schnorchel, Reifen, Ersatzrad auf der Motorhaube usw.. Nur nach den Verbandskasten haben Sie mich gefragt und wollten Ihn aber dann gar nicht sehen, als ich gesagt habe dass ich einen habe.

                Gruß
                Jörg
                Gummierte nach unten, Lackierte nach oben

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                  #9
                  ich habe das kennzeichen ebenfalls am dachgepäckträger befestigt (siehe bild). es ist sogar nichtmals direkt über dem scheibenrahmen sondern noch nach hinten versetzt weil es ein kurzer dachgepäckträger ist.

                  kürzlich hat jemand, der mit dem auto fuhr, es nicht für nötig gehalten an ner roten ampel auch zu stoppen. der zeugenbefragungsbogen kam dann auch prompt. an dem kennzeichen schien sich niemand gestört zu haben.

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                    #10
                    Hä?

                    Hallo,

                    weil ich noch nicht weiß, wohin mit meinem Schild fahre ich es jetzt seit knapp zwei Monaten in der Tasche hinter dem Fahrersitz spazieren.
                    Da kommt es nicht weg und gestört hat sich bis jetzt auch noch niemand dran.
                    Auf den Allradtagen in Beuern habe ich letztens jemand gesehen, der es sich einfach an die Beifahrerlüftungsklappe genietet hat.
                    Wäre auch für mich eine denkbare Lösung.
                    Vielleicht mit nen Klebenummernschild und ein bißchen ausschneiden, wegen des Scheibenwischers.

                    Liebe Grüße,
                    christoph

                    Mal als Suchbild:
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                      #11
                      Re: Hä?

                      Original von Hattinger

                      Auf den Allradtagen in Beuern habe ich letztens jemand gesehen, der es sich einfach an die Beifahrerlüftungsklappe genietet hat.
                      Wäre auch für mich eine denkbare Lösung.
                      Vielleicht mit nen Klebenummernschild und ein bißchen ausschneiden, wegen des Scheibenwischers.
                      Muss das hier mal aufwärmen:

                      Hat jemand Erfahrung mit dem Anbringen an den Lüdtungsklappen?? Gibt es Ärger mit Tüv oder "Men/Woman in green"??

                      Mal wieder unwissende Grüße
                      Stefan

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                        #12
                        Re: Hä?

                        Original von Danlandy
                        Hat jemand Erfahrung mit dem Anbringen an den Lüdtungsklappen?? Gibt es Ärger mit Tüv oder "Men/Woman in green"??

                        Mal wieder unwissende Grüße
                        Stefan
                        NÖ!
                        Who needs luxury?

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                          #13
                          Re: Hä?

                          Also Klebenummernschilder gibt es nicht mehr...

                          Das vordere Kennzeichen muß annähernd senkrecht angebracht werden.

                          Und das Kennzeichen muß am FAHRZEUG montiert sein.
                          Damit steht eigentlich fest, dass es NICHT am Dachgepäckträger montiert sein darf....

                          Den TÜV juckt die Position des Kennzeichens sowieso nicht...

                          Aber es könnte einen übereifrigen Beamten in Grün stören...

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                            #14
                            Somit würde Dachgepäckträger auch gehen: Wenn er fest mit dem Fahrzeug verbunden und eingetragen ist. So viel zur Theorie- in der Praxis scheint sich da keine Behörde groß drum zu kümmern. Ich habe schon mehrere Positionen ausprobiert und muss jeden Tag mehrmals am relativ stark polizeifrequentierten Paderborner Flughafen vorbei- gestört hats noch niemanden.

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                              #15
                              @ Mole

                              Das glaub ich gerne.
                              Ich denke auch, dass die meisten Polizisten von unseren Auto kaum Ahnung haben und daher auch nicht wissen, was geht und was nicht...
                              Die meisten trauen sich wohl kaum an die Autos. Und wenn dann nur aus Neugierde.

                              Aber die Frage des Fredstarters war halt nach der Rechtslage...

                              :D

                              Der fest montierte und eingetragene Dachgepäckträger ist wohl auch ein Sonderfall...

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