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Hallo Leute,
wie Ihr wisst, ist mir ein LR 88 zugelaufen, der hat Jahrgang '82 und war schon lange in der Schweiz eingelöst.
2008 wurde er als 7 Sitzer (3 + 4 Einzelsitze ) ohne Sitzgurte hinten geprüft und Zugelassen, das Prüfungsdokument habe ich dazu.
Der Verkäufer hat Ihn gestern neu prüfen lassen und da wurde das fehlen der Sitzgurte hinten beanstandet, somit ist er nur als 3 Sitzer zugelassen .
In einem Jahr bekommt der LR den Veteranenstempel ( Code 180 ) und dann wäre es orginal ohne Gurte , was würdet Ihr unternehmen ?
Gruss aus der Schweiz, Philipp
whatever is rightly done, however humble, is noble
Also es gab nen Datum ab dem mussten hinten Gurte sein. Das hab ich nicht im Kopf, aber 82 dürfte gerade so auf der Kippe stehn. Mein 78er braucht jedenfalls hinten nichts!
Allerdings hab ich die Erfahrung gemacht das gerade junge TÜV-Prüfer sich das nicht vorstellen können. Bei mir musste auch mal einer erst "nach Haus telefonieren" :D um sich dann von nem Kollegen bestätigen zu lassen das es ok so ist.
Für Längssitze gab es sogar nochmal andere Vorgaben!
LG Lennart
Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!
In der Bundesrepublik Deutschland wurden Dreipunkt-Sicherheitsgurte für die Vordersitze von neu zugelassenen Pkw mit dem 1. Januar 1974 Pflicht. Die Nachrüstung älterer Autos mit Zulassung nach dem 1. April 1970 wurde am 1. Januar 1976 mit zweijähriger Übergangsfrist (TÜV-Termin) vorgeschrieben, ab 1. Mai 1979 auch Sicherheitsgurte (2- oder 3-Punkt) für die Rücksitze neuer Pkw.
Da hast du mit 82 wohl leider wirklich Pech gehabt. Allerdings müssen es keine 3-Punkt-Gurte sein. Im Defender waren ja auch nur einfache Beckengurte.
Es geht doch um einen 88er, also hintere 4 Plätze die Bänke in Längsrichtung, richtig? Bei den Bänken sind doch nie 3Punkt Gurte eingesetzt worden oder? Zumindest bis tdi nicht...
@MacLandy: könnte mir vorstellen, dass das nur für Sitze in Fahrtrichtung gilt. Aber gut zu lesen, da ich überlegt hatte vorne auf Beckengurte umzurüsten :)
Ich habe jetzt keinen 88er, sondern einen Ninety Bauhjahr '84 (ist ja nicht so viel jünger) und hab hinten auch keine Gurte, aber 7 Sitze eingetragen. Hat der TÜV bisher noch nie beanstandet...
bitte prüfen wann in der schweiz die gurtpflicht für die hinteren sitze eingeführt wurde!!! (laut wikipedia erst 1994) Dann gilt in deutschland schweizer "recht"...die erstzulassung wird ja auch von der schweiz übernommen, also keine gurtpflicht auf den rückbänken!!!
Hatte das gleiche problem mit meinem 79ger aus österreich, hab mir dann eine ausnahmegenehmigung beim regierungspräsidium geholt...hat 25 € gekostet und nun hab ich ruhe...
Ich habe jetzt keinen 88er, sondern einen Ninety Bauhjahr '84 (ist ja nicht so viel jünger) und hab hinten auch keine Gurte, aber 7 Sitze eingetragen. Hat der TÜV bisher noch nie beanstandet...
Haben die vermutlich übersehen. Du darfst keine Sitze verwenden, die keine Gurte haben!
Hatte mich mal erkundigt, wegen der 9 Sitze. Ob man da schon einen Personenbeförderungsschein braucht. :)
Gesetz ist: Sind die Sitze eingetragen und mit Gurten, dann darfst du die auch verwenden. Sind mehr als 9 Sitze drin, dann darfst du das Fahrzeug, ohne Personenbeförderungsschein, nicht bewegen!
Danke , für eure sehr geschätzen antworten.
Diesen entnehme ich folgendes :
Will ich die hinteren Sitze benutzen, braucht es Beckengurte aber keine Gurtstange wie im Defender.
Hat mir jemand Bilder wie die Gurte befestigt sind ?
Wäre Euch sehr dankbar.
Gruss Philipp
whatever is rightly done, however humble, is noble
zuerst muss ich gestehen, dass ich vom Schweizer Verkehrsrecht keine Ahnung habe und ich deshalb empfehle, sich an jemanden zu wenden, der Selbige hat!
Ein paar Dinge möchte ich jedoch ins richtige Licht rücken.
Mein SIII 88" EZ:´83 in der Schweiz, jetzt eben in D hat 7 eingetragene Sitze, davon 4 in Längsrichtung.
Warum? Hängt mit einer EG-Richtlinie (siehe hier unter 4. http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2003/0493-03.pdf) zusammen.
Die StVO lässt sich darüber in §21 nicht weiter aus, jedoch ist in D das Verbauen von Sitzen längs zur Fahrtrichtung bis ins neue Jahrtausend OHNE Gurte möglich gewesen!
Übrigens so auch in TD5 Defendern einige Zeit geschehen!
Personenbeförderungsschein gibbet hingegen schon seit Jahren nicht mehr...war glaube ich schon vor dem EU-Führerschein nicht mehr richtige Bezeichung. Ist zwischenzeitlich obsolet, sofern man über den geeigneten Führerschein der Klasse D verfügt.
Fazit: Serien dürfen, Eintragung in den Fhzg.-papieren vorausgesetzt, mit Sitzbänken längs zur Fahrtrichung in D ohne Gurte (hinten) betrieben werden.
Ich würde den Prüfer einfach mal fragen, worauf (Rechtsgrundlage) er seine Behauptung stützt...schließlich hat er für sein qualifizierten Kommentar ja Geld bekommen?!
Wir befinden uns in einer überbürokratisierten Welt, in der es selbst für Fachleute manchmal schwierig ist, den Überblick zu behalten. Zu guter Letzt gilt ohnehin, niemand weiß Alles!
Gruß
FG
Zuletzt geändert von Fieldguide; 07.07.2011, 16:02.
denn is ja alles in Ordnung. Meins ist übrigens auch ein ex-Schweizer. Habt ihr die 7 Sitze denn richtig eingetragen, das ohne Gurte, oder einfach unter Punkt "S.1" in der Zulassungsbescheinigung die "007" stehen? Letzteres ist bei mir der Fall.
also mein 109er hat auch hoch offizell Hinten 6 Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung ohne Gurtbefestigung und der ist laut Schätzung des Amtes ein 81iger.
Meines bescheidenen Wissens nach gibt es bis heute keine Gurtpflicht für Sitzplätze die nicht in oder gegen die Fahrtrichtung liegen! Ich meine auch das mal so gelesen zu haben in einem Text mit nem § davor....
Also ich würde an deiner Stelle nochmals alles an Gesetzestexten durchforsten nach genau diesem Fall mit den Sitzplätzen quer zur Fahrtrichtung!
Also ich war heute auf der MFK ( Strassenverkehrsamt ) um den Ländy einzulösen. Folgende Rechtssituation jetzt gültig ohne Diskussion :
Mein Vorbesitzer hat's verpennt !
seit 1991 sind auch hinten Beckengurte nach zurüsten ( Pflicht ) ohne wenn und aber !
Vor 1981 zugelassene Landy's brauchen weder Gurte noch ein Nachweis und müssen auch nichts nachrüsten !
Wenn die Gurten vor dem 1.1.2010 eingebaut und geprüft worden wären, hätte es kein Verankerungspunkt Nachweis der Beckengurte gebraucht.
( und wenn meine Oma Räder hätte, wäre sie ein Omnibus ! ..... )
Weil das aber erst jetzt zur Diskussion kommt, muss ich die Gurte mit Gutachen von entweder DTC ( Dynamic Test Center AG ) oder FAKT ( FAKT AG ) Widnau, beibringen dass das Statisch richtig gemacht ist und nur so werden die Beckengurte auf Längsbänke inkl. 4 Einzelsitze in der Schweiz zugelassen, NOCH.......eigentlich wollen die das voll abschaffen!
Da wiehert doch der Amtsschimmel kräftig !!!!!
Mein Ratan an alle die in der Schweiz einen Ländy zulassen oder fahren: sofort gurte eintragen lassen, ob ihr sie braucht oder nicht, denn bestimmt kommt der Tag an dem es nicht mehr zugelassen wird, Gurte nachträglich einzutragen !
Grüsse aus der ach so vorbildlichen Schweiz !!!
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