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Mal andersrum von D nach CH

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    Mal andersrum von D nach CH

    Nabend ihr alles wissendes forum.

    mein Vorhaben:
    meinen V8 jetzt doch in die Schweiz zu holen.
    nun stellen sich mir ein paar fragen.

    Was brauch ich alles:
    Datenlatt, ist klar,aber woher??
    Eventuelle Zollgebühren und einfuhr kosten??
    und was sollte ich noch beachten??

    Ich kann den wagen nichtmehr als umzugsgut deklarieren, das hätte ich bei dem 1sten
    "einreisen" angeben müssen, hab ich aber nicht.
    vieleicht kann mir ja jemand was genaus dazu sagen.

    Gruß
    Jochen

    #2
    AW: Mal andersrum von D nach CH

    Moin!

    Guck mal auf der "Hallo Schweiz"-Seite nach. http://www.hallo-schweiz.ch/ Unter Auto->Import müsste eigentlich das stehen, was du suchst. Zumindest habe ich dort bis jetzt alle meine Fragen beantworten können, im Bezug auf Umzug und Nachholen von Gütern in die Schweiz. ;)

    Gruß,

    Lars

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      #3
      AW: Mal andersrum von D nach CH

      ohne Kosten läuft das nicht ab...habe ich versucht und dann gelassen, ist aber eine Frage des Fahrzeugwertes zum heutigen Zeitpunkt. Es fallen etwa 10% des Wertes an Zollgebühren an - exakt bestimmt das der freundliche Herr S. im HZA Zürich unter Angabe des Wertes. Dann ist eine Fahrzeugprüfung nötig - als Papiere reicht alles Deutsche was Du derzeit hast. Die Einfuhrsteuern sind gering und gehen wenn ich mich richtig erinnere pro Kilogramm/...CHF - also nach Fahrzeugmasse. Schau mal ins Web da steht bereits eine Menge auf den schweizerischen Zollseiten.
      Was dort nicht steht:
      Bist Du Wochenaufenthalter oder hast einen Wohnsitz in D, dann kannst Du das Fahrzeug unter richtiger Argumentation (!) zollfrei stellen lassen - bis zu 2 Jahren zunächst. Dadurch reduziert sich der Wert und Du kannst dann erst verzollen. Wird günstiger. Eventuell kommst Du in dieser Zeit auch wieder zurück, dann brauchst Du eben garnichts ummelden.
      Aber: der Betrieb ohne Zollfreistellung und Sondergenehmigung den deutschen Fahrausweis zu behalten (...Schalter 9, Verkehrsamt in ZH ;) Herr H.) ist bei einer Kontrolle - und die kommt sicher - sehr teuer.
      Die Ämter sind aber sehr pragmatisch.

      Kommt der Fall der Freistellung in Frage dann bitte PN für nähere Infos.

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        #4
        AW: Mal andersrum von D nach CH

        Moin.........

        @ Outdoor Junkie

        vielen dank für den Link, werd ich mir heute abend mal genauer durchlesen.


        @Talaos

        auch dir ein dankeschön für die erklärung, mein wohnsitz ist dauerhaft und durchgehent,

        versteh ich das richtig, 10% Zollgebühren, von WAS??, neuwert, oder der jetzige wert???


        Gruß
        Jochen

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          #5
          AW: Mal andersrum von D nach CH

          LPG gibts doch nur 14x im gesamten Nationalpark...

          ausserdem kannst du doch nachweisen, dass dir die Karre schon ein paar Tage gehoert, also gar nix zahlen...

          Dienstag, 1. Dezember 2009 - Umzug in die Schweiz

          Wer sein Auto vor dem Umzug weniger als sechs Monate besitzt, muss es bei der Einreise in die Schweiz verzollen und versteuern lassen. Ansonsten kann das Auto unverzollt und unversteuert in die Schweiz eingeführt werden, es muss lediglich beim Grenzübertritt angemeldet werden.

          Muss das Auto verzollt werden, fallen folgende Einfuhrabgaben an: Zoll, Automobilsteuer sowie Mehrwertsteuer. Die Zollansätze sind für neue und gebrauchte Fahrzeuge gleich. Die Höhe der Zollgebühren hängt vom Fahrzeugtyp und -gewicht ab. Autos aus EU- und EFTA-Staaten können zollfrei importiert werden, wenn ein Ursprungsnachweis in Form einer Rechnung oder einer Warenverkehrsbescheinigung (EUR 1) vorliegt.

          Die Automobilsteuer beträgt 4 Prozent des Fahrzeugwerts, die Mehrwertsteuer 7,6 Prozent. Zusätzlich werden noch 30 Franken für die Abwägung des Fahrzeugs berechnet sowie 20 Franken für die Ausstellung des Prüfberichts.

          Der Zollstelle müssen Sie für die Autoeinfuhr folgende Unterlagen vorlegen: Die Rechnung oder den Kaufvertrag, Ihren Führerschein und den Fahrzeugbrief, Identitätspapiere sowie den Ursprungsnachweis (EUR 1) bei Fahrzeugen die in einem Staat der EU, der EFTA oder in einem Land, mit dem die Schweiz ein Freihandelsabkommen hat, hergestellt werden.


          Quelle:
          G4Dachträger RR LM für 600€ zu verkaufen

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            #6
            AW: Mal andersrum von D nach CH

            mwst ist unterdessen 8%. wenn die karre schon länger als 6 monate (vor zuzugs-datum) dir ist, solltest du sie auch nachträglich als umzugsut einführen können
            .- www.granviaje.ch -.
            Panamericana von Nord nach Sued; Start: May 2017

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              #7
              AW: Mal andersrum von D nach CH

              Hallo allerseits.......

              Danke erstmal euch allen für die info's.

              der hobel gehört schon seit 2 jahren mir.
              ich hatte das nur so verstanden das der wagen nur zollfrei ist, wenn du ihn binnen X- monate, unter anmeldung beim erstzuzug nachholen kannst, (soweit verständlich oder)
              das heisst, ich hätte angeben MÜSSEN das da noch ein KFZ nach kommt.
              Deswegen frag ich halt....................

              Kommentar


                #8
                AW: Mal andersrum von D nach CH

                Zitat von delSilencio Beitrag anzeigen
                LPG gibts doch nur 14x im gesamten Nationalpark...

                ausserdem kannst du doch nachweisen, dass dir die Karre schon ein paar Tage gehoert, also gar nix zahlen...

                Dienstag, 1. Dezember 2009 - Umzug in die Schweiz

                Wer sein Auto vor dem Umzug weniger als sechs Monate besitzt, muss es bei der Einreise in die Schweiz verzollen und versteuern lassen. Ansonsten kann das Auto unverzollt und unversteuert in die Schweiz eingeführt werden, es muss lediglich beim Grenzübertritt angemeldet werden.

                Muss das Auto verzollt werden, fallen folgende Einfuhrabgaben an: Zoll, Automobilsteuer sowie Mehrwertsteuer. Die Zollansätze sind für neue und gebrauchte Fahrzeuge gleich. Die Höhe der Zollgebühren hängt vom Fahrzeugtyp und -gewicht ab. Autos aus EU- und EFTA-Staaten können zollfrei importiert werden, wenn ein Ursprungsnachweis in Form einer Rechnung oder einer Warenverkehrsbescheinigung (EUR 1) vorliegt.

                Die Automobilsteuer beträgt 4 Prozent des Fahrzeugwerts, die Mehrwertsteuer 7,6 Prozent. Zusätzlich werden noch 30 Franken für die Abwägung des Fahrzeugs berechnet sowie 20 Franken für die Ausstellung des Prüfberichts.

                Der Zollstelle müssen Sie für die Autoeinfuhr folgende Unterlagen vorlegen: Die Rechnung oder den Kaufvertrag, Ihren Führerschein und den Fahrzeugbrief, Identitätspapiere sowie den Ursprungsnachweis (EUR 1) bei Fahrzeugen die in einem Staat der EU, der EFTA oder in einem Land, mit dem die Schweiz ein Freihandelsabkommen hat, hergestellt werden.


                Quelle:
                http://www.comparis.ch/comparis/pres...e_schweiz.aspx
                Das ist schon alles richtig.

                aber das:

                gefunden bei http://www.weka-treuhand.ch/praxisre...axisreport=502

                Das Übersiedlungsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten besteht diesbezüglich kein Problem. Die Voraussetzung der 6-monatigen Benützung im Ausland vor der Wohnsitzverlegung muss jedoch erfüllt sein. Für spätere Nachsendungen kann die Abgabenbefreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

                ist das was ich meine, ich hätte es angeben müssen, mal sehen vieleicht komm ich demnächst mal zum zoll.

                Gruß
                Jochen

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                  #9
                  AW: Mal andersrum von D nach CH

                  naja, probieren geht über studieren. beim zoll anrufen und fragen, vielleicht haben sie ja mitleid und lassen dich die karre auch so noch "zügeln".
                  .- www.granviaje.ch -.
                  Panamericana von Nord nach Sued; Start: May 2017

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