Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
mein Vorhaben:
meinen V8 jetzt doch in die Schweiz zu holen.
nun stellen sich mir ein paar fragen.
Was brauch ich alles:
Datenlatt, ist klar,aber woher??
Eventuelle Zollgebühren und einfuhr kosten??
und was sollte ich noch beachten??
Ich kann den wagen nichtmehr als umzugsgut deklarieren, das hätte ich bei dem 1sten
"einreisen" angeben müssen, hab ich aber nicht.
vieleicht kann mir ja jemand was genaus dazu sagen.
Guck mal auf der "Hallo Schweiz"-Seite nach. http://www.hallo-schweiz.ch/ Unter Auto->Import müsste eigentlich das stehen, was du suchst. Zumindest habe ich dort bis jetzt alle meine Fragen beantworten können, im Bezug auf Umzug und Nachholen von Gütern in die Schweiz. ;)
ohne Kosten läuft das nicht ab...habe ich versucht und dann gelassen, ist aber eine Frage des Fahrzeugwertes zum heutigen Zeitpunkt. Es fallen etwa 10% des Wertes an Zollgebühren an - exakt bestimmt das der freundliche Herr S. im HZA Zürich unter Angabe des Wertes. Dann ist eine Fahrzeugprüfung nötig - als Papiere reicht alles Deutsche was Du derzeit hast. Die Einfuhrsteuern sind gering und gehen wenn ich mich richtig erinnere pro Kilogramm/...CHF - also nach Fahrzeugmasse. Schau mal ins Web da steht bereits eine Menge auf den schweizerischen Zollseiten.
Was dort nicht steht:
Bist Du Wochenaufenthalter oder hast einen Wohnsitz in D, dann kannst Du das Fahrzeug unter richtiger Argumentation (!) zollfrei stellen lassen - bis zu 2 Jahren zunächst. Dadurch reduziert sich der Wert und Du kannst dann erst verzollen. Wird günstiger. Eventuell kommst Du in dieser Zeit auch wieder zurück, dann brauchst Du eben garnichts ummelden.
Aber: der Betrieb ohne Zollfreistellung und Sondergenehmigung den deutschen Fahrausweis zu behalten (...Schalter 9, Verkehrsamt in ZH ;) Herr H.) ist bei einer Kontrolle - und die kommt sicher - sehr teuer.
Die Ämter sind aber sehr pragmatisch.
Kommt der Fall der Freistellung in Frage dann bitte PN für nähere Infos.
LPG gibts doch nur 14x im gesamten Nationalpark...
ausserdem kannst du doch nachweisen, dass dir die Karre schon ein paar Tage gehoert, also gar nix zahlen...
Dienstag, 1. Dezember 2009 - Umzug in die Schweiz
Wer sein Auto vor dem Umzug weniger als sechs Monate besitzt, muss es bei der Einreise in die Schweiz verzollen und versteuern lassen. Ansonsten kann das Auto unverzollt und unversteuert in die Schweiz eingeführt werden, es muss lediglich beim Grenzübertritt angemeldet werden.
Muss das Auto verzollt werden, fallen folgende Einfuhrabgaben an: Zoll, Automobilsteuer sowie Mehrwertsteuer. Die Zollansätze sind für neue und gebrauchte Fahrzeuge gleich. Die Höhe der Zollgebühren hängt vom Fahrzeugtyp und -gewicht ab. Autos aus EU- und EFTA-Staaten können zollfrei importiert werden, wenn ein Ursprungsnachweis in Form einer Rechnung oder einer Warenverkehrsbescheinigung (EUR 1) vorliegt.
Die Automobilsteuer beträgt 4 Prozent des Fahrzeugwerts, die Mehrwertsteuer 7,6 Prozent. Zusätzlich werden noch 30 Franken für die Abwägung des Fahrzeugs berechnet sowie 20 Franken für die Ausstellung des Prüfberichts.
Der Zollstelle müssen Sie für die Autoeinfuhr folgende Unterlagen vorlegen: Die Rechnung oder den Kaufvertrag, Ihren Führerschein und den Fahrzeugbrief, Identitätspapiere sowie den Ursprungsnachweis (EUR 1) bei Fahrzeugen die in einem Staat der EU, der EFTA oder in einem Land, mit dem die Schweiz ein Freihandelsabkommen hat, hergestellt werden.
mwst ist unterdessen 8%. wenn die karre schon länger als 6 monate (vor zuzugs-datum) dir ist, solltest du sie auch nachträglich als umzugsut einführen können
.- www.granviaje.ch -.
Panamericana von Nord nach Sued; Start: May 2017
der hobel gehört schon seit 2 jahren mir.
ich hatte das nur so verstanden das der wagen nur zollfrei ist, wenn du ihn binnen X- monate, unter anmeldung beim erstzuzug nachholen kannst, (soweit verständlich oder)
das heisst, ich hätte angeben MÜSSEN das da noch ein KFZ nach kommt.
Deswegen frag ich halt....................
LPG gibts doch nur 14x im gesamten Nationalpark...
ausserdem kannst du doch nachweisen, dass dir die Karre schon ein paar Tage gehoert, also gar nix zahlen...
Dienstag, 1. Dezember 2009 - Umzug in die Schweiz
Wer sein Auto vor dem Umzug weniger als sechs Monate besitzt, muss es bei der Einreise in die Schweiz verzollen und versteuern lassen. Ansonsten kann das Auto unverzollt und unversteuert in die Schweiz eingeführt werden, es muss lediglich beim Grenzübertritt angemeldet werden.
Muss das Auto verzollt werden, fallen folgende Einfuhrabgaben an: Zoll, Automobilsteuer sowie Mehrwertsteuer. Die Zollansätze sind für neue und gebrauchte Fahrzeuge gleich. Die Höhe der Zollgebühren hängt vom Fahrzeugtyp und -gewicht ab. Autos aus EU- und EFTA-Staaten können zollfrei importiert werden, wenn ein Ursprungsnachweis in Form einer Rechnung oder einer Warenverkehrsbescheinigung (EUR 1) vorliegt.
Die Automobilsteuer beträgt 4 Prozent des Fahrzeugwerts, die Mehrwertsteuer 7,6 Prozent. Zusätzlich werden noch 30 Franken für die Abwägung des Fahrzeugs berechnet sowie 20 Franken für die Ausstellung des Prüfberichts.
Der Zollstelle müssen Sie für die Autoeinfuhr folgende Unterlagen vorlegen: Die Rechnung oder den Kaufvertrag, Ihren Führerschein und den Fahrzeugbrief, Identitätspapiere sowie den Ursprungsnachweis (EUR 1) bei Fahrzeugen die in einem Staat der EU, der EFTA oder in einem Land, mit dem die Schweiz ein Freihandelsabkommen hat, hergestellt werden.
Das Übersiedlungsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten besteht diesbezüglich kein Problem. Die Voraussetzung der 6-monatigen Benützung im Ausland vor der Wohnsitzverlegung muss jedoch erfüllt sein. Für spätere Nachsendungen kann die Abgabenbefreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.
ist das was ich meine, ich hätte es angeben müssen, mal sehen vieleicht komm ich demnächst mal zum zoll.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar