Meines erachtens nach ist es Ladung, solange es nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist (zB. durch Schrauben). Dann ist auch keine Eintragung nötig.
Aus StVO §22:
Fahrzeug + Ladung
-Breite max. 2,55m
-Höhe max. 4m
Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5m nicht über das Fahrzeug hinausragen, im Übrigen darf der Ladungsüberstand bis zu 50cm über das Fahrzeug hinausragen.
Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50m hinausragen, jedoch bei einer Beförderung von nicht mehr als 100km bis zu 3m.
Ab einem Überstand von mehr als 1m kenntlich machen, Nachts mindestens eine Leuchte und ein roter Rückstrahler.
Seitlicher Überstand von ab 40cm (von Rückleuchten gemessen) nach vorn und hinten mit Lampe und Rückstrahler kenntlich machen.
Ladung muß derart gesichert werden, das sowohl das Herabfallen sowohl als auch Lärm verhindert wird.
Auszug Ende
In der Zulassungsordnung ist zum Thema Ladung nichts Vermerkt. Eine genaue Definition von "Ladung" habe ich nicht gefunden.
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