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KFZ Steuer die ...te

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    KFZ Steuer die ...te

    Hallo zusammen,

    ich glaube mitlerweile wird das Thema KFZ Besteuerung für Fahrzeuge mit über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht langsam kompliziert.

    Nachdem ich mich nun entschlossen habe meine 110er 200TDI wieder als Wohnmobil zuzulassen und somit die ganzen geforderten Auflagen wie Waschbecken mit Frischwasser, Abwasser und was weiss ich noch alles nachzurüsten, hab ich ich heute erfahren dass teilweise Geländefahrzeuge als PKW's wieder nach Gewicht besteuert werden müssen/können oder was auch immer. Zuerst hatte mir heute ein Arbeitskollege erzählt dass Bekannte von Ihm ihr Geändefahrzeug von LKW auf PKW umgeschrieben haben, da diese am Wochenende mit Anhänger unterwegs sind. Und siehe da wird das Teil nach Gewicht und nicht nach Hubraum besteuert. Als ich dann mal wieder heute Nachmittag bei meinem Bruder beim Schweissen war sind wir auf das Thema gekommen und er hat mir da so nen Artikel von der KFZ Innung gezeigt welcher wie folg lautet:

    Hubraumbesteuerung bei Geländewagen über 2,8 Tonnen

    Seit 1.Mai 2005 werden auch Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen wie PKW nach Hubraum und Schadstoffausstoss statt wie LKW nach Gewicht besteuert. Diese Besteuerung als PKW geschieht zu unrecht, entschieden die Finanzgerichte (FG) Baden-Würtenberg und Köln (Beschluss vom 14.03.2006, AZ: 8 V 4/06; bzw. Beschluss vom 28.11.2005, AZ: 6 V 3715/05). Nach Ansicht der FG Richter sind zumindest Geländewagen des Typs "Land Rover" und Merzedes Benz Typ G 300" bezüglich der KFZ Steuer nicht als PKW sondern europarechtskonform als "andere Fahrzeuge" einzustufen und daher nach Gewicht zu besteuern.
    Under Tipp: Legen Sie Einspruch gegen Ihren KFZ Steuerbescheid ein und verlangen Sie eine Besteuerung nach Gewicht, wenn Sie einen Geländewagen mit mehr als 2,8 Tonnen Gesamtgewicht besitzen.
    Vor dem FK Köln ist übrigens ein weiteres Verfahren zu dieser Frage anhängig. Dort geht es um einen Toyota Land Cruiser Typ J7.

    Wollte das ganze hier nur mal loswerden vielleicht weiss ja jemand mehr zu dem Thema,

    Hasta la victoria siempre

    Rolo

    #2
    Hallo,

    die von den betreffenden Gerichten ausgesprochenen Beschlüsse sind halt nur Beschlüsse für den jeweiligen Fall. Es ist kein Urteil!
    Der Verein http://www.proallrad.com/
    strebt eine Musterklage an, für die es aber noch nicht einmal einen Gerichtstermin gibt. Ich finde auch es sollte langsam einmal Klarheit über die Steuer herrschen. Wohnmobile werden in nächster Zukunft sicher auch wesentlich höher besteuert.
    Abzoke ist es in meinen Augen auf jeden Fall. Wer kein Geld für einen beschissen sind doch wider mal die kleinen, de sowieso schon rechnen müssen. Und die die sich einen neuen neuen X5 oder ähnliches zulegen können/müssen, zahlen weniger Steuer da diese Fahrzeuge ja sooooo sauber sind.

    Gruß
    Achim
    Wenn alle Bohrinseln versenkt und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
    werdet ihr feststellen, dass es im Fahrradladen nachts kein Bier gibt!

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      #3
      Hi,

      in der Veröffentlichung von pro-allrad steht, dass die bereits gelaufenen Gerichtsverfahren sich ausschließlich um die "Aussetzung de Vollzuges" (ADV) des Steuerbescheides gehandelt haben. Es wird dort ausdrücklich betont, dass es sich bei den bisherigen Verfahren nicht um Verfahren der eigentlichen Steuerbescheide gehandelt hat! Des Weiteren gibt es immer noch keinen Termin für die Musterklage von pro-allrad.
      Alles Andere ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung, da wir doch alle Wissen, dass in unserem vereinigten Deutschland sowieso alles unterschiedlich, je nach Bundesländchen, gehandhabt wird. ?(

      Ich habe die Steuer bezahlt und nicht gegen den Vollzug Einspruch erhoben, sondern gegen den Steuerbescheid.
      Dann musste ich letzte Woche meinen 130er beim Finanzamt vorstellen.
      Der zuständige Finanzbeamte war sehr nett und Verständnisvoll, aber gegen die Vorgaben aus dem Finazministerium kann auch er halt nichts machen, und hat das Längenverhältnis des Innenraumes mit der Ladefläche geprüft.
      Jetzt gibt es entweder ein Zustimmung zu meinem Einspruch oder eine Ablehnung.
      Im Falle einer Ablehnung werde ich dann eine gerichtliche Klärung anstreben.

      Also bisher nichts neues an der Steuerfront.

      Grüße von der Sonnenküste

      LR 130


      Unterschätze niemals die dunkle Seite (Steuergesetzgebung) der Macht! :evil:
      Wer ständig sein Handeln erklären kann, bliebt permanent unter seinen Möglichkeiten! ;)



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        #4
        Original von LR130
        Hi,

        in der Veröffentlichung von pro-allrad steht, dass die bereits gelaufenen Gerichtsverfahren sich ausschließlich um die "Aussetzung de Vollzuges" (ADV) des Steuerbescheides gehandelt haben. Es wird dort ausdrücklich betont, dass es sich bei den bisherigen Verfahren nicht um Verfahren der eigentlichen Steuerbescheide gehandelt hat! Des Weiteren gibt es immer noch keinen Termin für die Musterklage von pro-allrad.
        AdV und Klage sind eigentlich "zwei Verfahren". Im Fall der Musterklage wurde vom Gericht der AdV zugestimmt und in der Hauptsache noch nicht entschieden. Gegen die AdV hat das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof eingereicht.
        Das Finanzgericht in Köln will nun in der Hauptsache erst entscheiden, wenn sich der BFH zum AdV geäußert hat, weil die AdV eben doch so eine Art "Vorentscheid" (Richtungshinweis) in der Hauptsache ist!

        Der BFH wird also in den nächsten ca. 15 Monaten über die Revision des AdV entscheiden und erst dann entscheidet das Kölner Finanzgericht in der Sache. Danach ist wieder Revision vor dem BFH zugelassen. In 3 bis 5 jahren wird die Sache durch sein :(

        A N D R E A S
        Das Rübenschwein

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          #5
          pro allrad ist in meinen augen augenwischerei - passt mal auf, das geht aus wie das hornberger schiessen und irgendwann verschwindet der club sang- und klanglos in der versenkung.

          was wollt ihr denn, es herrscht doch ne einheitliche regelung: geländewagen sind eben PKW, wie kombis, cabriolets, coupes etc. auch. und die werden alle einheitlich nach hubraum sowie dem entsprechenden faktor je nach schadstoffausstoß besteuert - fertig. ist doch nicht so schwer.

          und die womos werden auch noch kommen, wetten!?

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            #6
            Bernie,
            wenn es jemand zu Aussetzungen geschafft hat, dann dieser kleine Augenwischer Verein, der eine Menge Wirbel in den FA geschafft hat.

            In Deutschland hat jeder eine Lobby, die Schwulen, die Golfer, die Linkshänder, die Kleinwüchsigen, die Angler ... jeder, nun über das Internet auch ein wenig die GW Fahrer.

            Ohne Camperline würde KEIN Womofahrer gemerkt haben, das es Abzocke ist.

            Die Industrie ist nicht daran interessiert, klar.

            Der Fahrzeugbestand in D ist durchschnittlich 8 Jahre alt, so alt wie NIE zuvor, der muss weg, um die Wirtschaft anzukurbeln .. aber wem schreib ich das, Du hast es ja studiert.

            Ralf
            Mein Auto ist kein Dicker.

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              #7
              ja ist schon richtig daß da viel staub aufgewirbelt wurde. aber defacto bisher doch ohen wirklich eine nacvhhaltige wirkung zu erzielen.

              ich würde es dem verein und vergleichbaren initiativen echt gönnen daß sie dauerhaft erfolg hätten. aber augen auf - die kassen sind leer, die wollen an das geld und die drehen es letztlich so hin daß sämtliche initiativen ins leere laufen. ich wette meinen a... drauf, daß es bei den womos auch so kommt.

              genau ich habe studiert - deswegen kann ich das auch bestätigen daß du da ganz recht hast. der konsum muss zunehmen - also weg mit den alten büchsen und neue autos kaufen. dann nimmt auch die investitionsneigung der unternehmen wieder zu und d.h. es werden arbeitsplätze geschaffen die dann wieder konsumieren - ach ne halt, die kette war ja schon längst unterbrochen. bei der investitionsneigung der unternehmen.

              also langer rede gar kein sinn. sie kriegen euch alle, mich auch. und trotzdem sind die kassen leer.

              so long

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                #8
                Tja, die Kette ist nicht nur unterbrochen, sondern die Spirale hat sich geewendet und der Kreis dreht sich jetzt rückwärts. Je merh der vielzitierte "kleine Mann" merkt, daß der Staat ihm an allen nur erdenklichen Stellen in die Taschen greift, desto mehr spart er! Soll er ja auch, denn die Sozialsysteme sind ja auch leer, geplündert von einer früheren Regierung... Also sagt man ihm, dem kleinen Mann, er solle besser privat vorsorgen. Na gut, sparen ist eine deutsche Tugend, machen wir das. Ach nee, jetzt hat der Staat ja weniger Einnahmen, moment, kein Problem, Steruen erhöhen... Und schon haben wir einen schönen Teufelskreis. Da kommt man nur raus, wenn man die Staatsquote reduziert, aber eben nicht durch Erhöhungen.

                Das dauert aber noch, bis es in die Politikerhirne vorgedrungen ist.
                Gruß Alex.

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                  #9
                  Folgendes meldete die Agentur Global Press Ende Juni:

                  Besteuerung von Geländewagen verstößt gegen EU-Recht


                  Schwere Geländewagen mit über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht dürfen bei der Kfz-Steuer auch weiterhin als Nutzfahrzeug behandelt werden.
                  Die im Mai 2005 eingeführte Neuregelung verstoße gegen EU-Recht, hat das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt entschieden.

                  In dem verhandelten Fall hatte die Besitzerin eines Mercedes-Benz-Geländewagens geklagt. Bis Mai 2005 war ihr Fahrzeug steuerlich als Nutzfahrzeug behandelt worden, so dass nur 172 Euro Kfz-Steuer fällig wurden. Dann hatte die Bundesregierung die bis dato gültige Unterscheidung von Pkw und Lkw in der Zulassungsordnung geändert,
                  so dass für den Geländewagen plötzlich 820 Euro Pkw-Kfz-Steuer fällig wurden.

                  Das verstoße jedoch gegen EU-Recht, zitiert die Zeitschrift "Autoflotte"
                  aus dem Urteil; demnach ist ein Geländewagen ein "Mehrzweckfahrzeug" und kann als Lkw besteuert werden (FG Baden-Württemberg, Stuttgart Az.: 8 V 4/06).

                  Der Streit um die Steuervorteile für Geländewagen ist damit jedoch noch
                  nicht beigelegt. Laut einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" wollen
                  einige für die Steuereintreibung zuständigen Oberfinanzdirektionen auf der höheren Steuer beharren. Einigung könnte eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs bringen.

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