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LKW Fahrverbot

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    #16
    AW: LKW Fahrverbot

    Na na, immer ruhig,

    gebe Euch BEIDEN recht, wobei weder der Eine noch der Ander ein Krümelkacker ist, von EUCH BEIDEN.

    ABER, der Kontrolletti, welcher es nicht so sieht wie RockStrongo.

    Kompliment an seine Handlungsweise, welche in meinen Augen von ehrlicher Umsetzung des Gestzes spricht und nicht von Knöllchengeilheit (bitte den Begriff vezeihen, aber mir viel nix besseres ein)!!!


    Alseits eine gute Wochenendfahrt

    wünscht Berni,


    der auch so mit allem schweren am WE völlig anders fahren darf, und auch noch mit Sonderrechten......
    Die Pattex Bruderschaft

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      #17
      AW: LKW Fahrverbot

      Das Sonntagsfahrverbot für kleine LKW mit Hänger ist m.E. eh blödsinn. Hatte jahrelang Ärger damit weil ich am Wochenende mit Pick-Up (LKW) und Hänger gewerblich unterwegs sein musste . Pick-Up 2,8 to und Anhänger 1,5 to geht nicht - hätte ich einen 7,5 Tonner gehabt hätte ich problemlos fahren dürfen. Blos wer finanziert mir den? Und ist der kleiner und behindert den Verkehrsfluss weniger? Wohl kaum. Wo ist denn da die Logik?
      Na ja, so ist es halt im schönen Deutschland.

      Grüsse

      Bernie
      Grüsse
      Bernie

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        #18
        AW: LKW Fahrverbot

        Ist das denn jetzt schon für alle Länder durch? So wie ich es verstanden habe gilt das nur für einzelne Länder.

        Außerdem wars wohl auch net an spezielle Anhänger gebunden, sondern vielmehr der Private "Anhängerverkehr" zulässig und der gewerbliche eben net.
        Who needs luxury?

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          #19
          AW: LKW Fahrverbot

          Hallo,

          hier die Veröffentlichung des ADAC zu dem Thema. Kam heraus, nachdem
          ich den ADAC nach der Umsetzung gefragt habe. An denen ist das auch irgendwie
          vorbei gegangen.
          Angehängte Dateien

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            #20
            AW: LKW Fahrverbot

            das thema sollte jetzt auch in münchen erledigt sein.

            nachdem man mir zuerst eine gebühr für die ausnahmegenehmigung (wie im letzten jahr) berechnet hat, habe die erwähnten dokumente weitergeleitet und heute bestätigt bekommen: "... nach den neuen Anwendungshinweisen ... keine Erlaubnis mehr für Wohnanhänger zu Freizeitzwecken erforderlich ist ..."

            meine schlussfolgerung ist, dass man dann einfach drauflosfahren kann und bei einer kontrolle im zweifelsfall auf die änderung hinweisen sollte. die ausnahmegenehmigung ist nicht mehr erfolderlich

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