Obwohl ich schon beim ersten Versuch ein Foto mit Maßen des S3 Hecks dabei hatte, wollten sie auf dem Amt das Fahrzeug unbedingt selbst vermessen. Da aber damals der Wagen noch gar keine Zulassung in Deutschland hatte, konnte ich damit auch nicht bei der Zulassungsstelle vorfahren. Alternativ hätte ich ein Gutachten vom TÜV beibringen können. Wer also sowieso zum TÜV fährt, um dort eine Vollabnahme machen zu lassen, soll sich am besten dort auch den maximalen Platz unter der Kennzeichenleuchte bescheinigen lassen.
Nun bin ich 11,40 EUR für eine neue Zulassungsbescheinigung I, 17,00 EUR für ein neues Rückschild 280x200, 4,10 EUR für zwei neue Aufkleber auf dem Schild und 45,20 EUR für die Ausstellung einer Sondergenehmigung ärmer.
Das macht zusammen 77,70 EUR extra, nur weil der Amtsschimmel mir nicht im ersten Anlauf geglaubt hat. Die Abbildungen der verschiedenen Kennzeichen gemäß Zulassungsverordnung §10 gibt es übrigens hier zu sehen. Es hilft, sich vorher darüber zu informieren, denn die drei Sachbearbeiterinnen, waren mit dem Thema ein klein wenig überfordert.
Aber jetzt sitzt und passt das Schild mit fetter Engschrift wenigstens dort, wo es hin gehört! Vielleicht kann mir mal jemand erklären, warum die einerseits so gern lange Nummern vergeben, aber sich andererseits so sehr davor zieren, Ausnahmegenehmigungen für Engschrift zu erteilen.
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