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Ich habe mir einen Thule Fahrradträger zugelegt und dieser passt nun nicht auf den viel kurzen Kugelkopf (90 mm 2-Loch-ca. 50 mm Abstand zur Platte).
Ich denke es wird mindestens 10 -11 cm Abstand zu Platte benötigt -
hat jemand vielleicht eine Idee ??
Hatte die letzten Tage ähnliche Probleme mit gleichem Kugelkopf (90mm Lochabstand, ca. 55mm Abstand Mitte Kugel bis Befestigungsplatte). Will einen Mietanhänger ziehen, der leider mit Antischlingerkupplung ausgestattet ist - passte leider nicht bei mir drauf. Nach vielem hin und her habe ich nun eine Kugel-Maulkombi von Dixon drauf mit ca. 100mm Abstand zur Befestigungsplatte.
immer noch bin ich auf der Suche nach einer anderen Hängerkupplung.
Ebenfalls aus den bereits von anderen Fahrern bekannten Gründen.
Bei der Original Kupplung (der originale Kugelkopf) an der Heckstossstange mit Trittfläche, ich kann den Wohnwagen mit Anti Schlinger Kupplung nicht montieren.
Am Liebsten wäre mir eine AHK, die alle 4 Schrauben zur Befestigung nutzt, denn in Island hatte ich damals gesehen, wie es die einfache Variante mit den zwei Schrauben einfach abgerissen hatte....
Jedoch zurück zum Problem, ich benötige ebenfalls einen grösseren Abstand wegen des Wohnwagens sowie der Montage eines Fahrradträgers.
Zum Thema Fahrradtransport am 110er TD4 - hat schon einmal jemand Fahrräder seitlich am Defender auf der Höher der hinteren Fenster montiert?
Muss ich nochmals intensiver hier im Forum schauen, habe auf die Schnelle nichts gefunden, da es mir vorrangig erst einmal um die verlängerte AHK geht.
Danke für die tollen Infos immer hier im Forum!
Zum Thema Fahrradtransport am 110er TD4 - hat schon einmal jemand Fahrräder seitlich am Defender auf der Höher der hinteren Fenster montiert?
Muss ich nochmals intensiver hier im Forum schauen, habe auf die Schnelle nichts gefunden, da es mir vorrangig erst einmal um die verlängerte AHK geht.
Danke für die tollen Infos immer hier im Forum!
schöne Grüße
A L E X
Da mW die STVzO nur Überhänge nach hinten erlaubt und nicht nach vorne, geschweige denn seitlich, dürfte das in Deutschland mindestens nicht zulässig sein.
Es stimmt schon, dass Ladung weder vorne noch seitlich über das Fahrzeug hinausragen darf. Dabei gelten die Außenkanten der Rückspiegel bzw die Frontstoßstange als Refernzmaß. Die schmalen Kisten an den Heckfenstern bzw. Kanister oder Sandbleche am Dachträger sind da kein Problem. Bei Wohnmobilen mit Hochdach sieht man gelegentlich sogar Kajaks seitlich am Dach hängen. Da dieses aber in der Regel nach oben hin schmaler wird, ist auch das ok. Fahrräder aber seitlich an unseren Kästen zu befestigen ist doch sehr gewagt und wird mit Sicherheit zu einer Fahrtunterbrechung beim Erstkontakt mit den freundlichen Menschen in blau führen.
Es stimmt schon, dass Ladung weder vorne noch seitlich über das Fahrzeug hinausragen darf. Dabei gelten die Außenkanten der Rückspiegel bzw die Frontstoßstange als Refernzmaß.
nö... also wie gesagt, ist Ladung und das steht dann nicht in der StVZO sondern in der StVO:
§ 22 Ladung
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.
Hi Alex, die Befestigung guckst Du Dir am besten auf den Bildern an:
Gruß
Runesfar
Das ist ja ein ganz schöner "Brummer" der hier montiert ist.
Aber verständlich wegen dem Reserverad.
Aber der Kugelkopf alleine - ist das auch ein anderer?
Denn um diesen Abstand zur vertikalen Platte geht es mir eigentlich. Da hier die Antischlingerkupplung bei meinem originalen Kugelkopf eben nicht drauf passte.
Ist eine AL-KO Kupplung am Wohnwagen.
Schöne Grüße und Danke für die Bilder
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