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Ich habe mir einen Dachgepäckträger angeschaut (von einem nahmhaften Off-Road Ausrüster) der für meinen 110 Landy ein Eigengewicht von 50kg hat. Laut LR darf ich aber nur 75kg auf das Dach laden. In meinem Fall bedeutet das, dass ich nur 25kg Zuladung auf den Dachgepäckträger packen darf, wenn ich mich an die Vorgabe von LR halte.
Andere Dachgepäckträger aus Alu wiegen auch nicht viel weniger.
Dann kann ich doch gleich auf Dachbeladung verzichten!
Und wenn da irgendwo was von 5kg Dachlast steht...
Solange der Verkehr nicht gefährdet wird, ist der Wert, der irgendwo in einer verträumten Bedienungsanleitung steht, Schall und Rauch.
Das Gelöt überm Kopf darf nur nicht im Falle des Falles als Unfallursache taugen.
Gruß, Heiko
... könnt ihr alles in der Gegend "in the middle of nowhere machen" Wo es weder StVo gibt und Eure Versicherung nur mal müde lächelt weil Ihr dort hingefahren seit...
Wenn ihr den Karren in Deutschland (EU?) in der Kurve umschmeisst, das Zeug vom Dach fliegt oder das gesamte Dach mit wegfliegt im Falle eines Unfalles - Wird sich jemand finden der genau das als Unfallursache feststellt... und wenn es Eure eigene Versicherung ist um Geld zu sparen.
Viele Grüsse
Peter
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ich lebe in meiner eigenen Welt - aber das ist schon ok, man kennt mich dort....
Das mit der EU mag schon stimmen, wo es keine StVo gibt mag auch sein, aber dann ist jeder Landy mit Dachzelt eigentlich schon "illegal" unterwegs. Mein Dachtäger wiegt fertig aufgeödelt 210kg und ich hatte bis auf den merklich höheren Schwerpunkt beim Kurven oder Geländefahren noch keine negativen Erfahrungen bzgl. irgendwelchen Verwindungen etc.
Ich sag ja auch nicht das es der Landy nicht kann...
Der Gegenbeweis liegt ja aus anderen Ländern mit schlechteren Strassen tausendfach vor :)
Viele Grüsse
Peter
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ich lebe in meiner eigenen Welt - aber das ist schon ok, man kennt mich dort....
Die Zuladung ist keine Frage des Trägers .
Das ist eine Frage des Fahrzeugs - bzw. dieser Wert steht in der Betriebsanleitung.
Viele Grüsse
Peter
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ich lebe in meiner eigenen Welt - aber das ist schon ok, man kennt mich dort....
So, nachdem ich bei LR Deutschland angefragt habe, fahren die meisten von uns mit "Überdachlast" herum.
Der LR Dachgepäckträger Typ "Expedition" wiegt 38kg
Die erlaubte Dachlast im dynamischen Betrieb, also während der Fahrt, ist 75kg
Die erlaubte Dachlast im statischen Betrieb, also wenn das Fahrzeug steht, ist 150kg
Das bedeutet eigentlich, dass viel mehr als ein Reserverad nicht aufs Dach darf. Alles darüber ist in eigener Verantwortung, d.h. LR bleibt im Schadensfall draussen vor. Für mich ist das Ganze ein Witz von LR, denn auch ein Dachzelt ohne alles wiegt in der Regel mehr als 37kg, die Differenz von 38kg zu 75kg.
@siegerlandy...
das ist ja nicht wirklich als Original Dach zu bezeichnen :)
@all
also ich hatte mal direkt vorne auf der A-Säule einen Querträger befestigt, dann hinten noch mal einen und dort meinen Canadier draufliegen.. So das er möglichst lang auf liegt.
Am Ende des Urlaubs nach 3 Wochen durch MeckPom - also nicht wirklich Offroad - hatte sich vorne die Regenrinne vom Dachblech gelöst und ein wenig nach unten gebogen.
Viele Grüsse
Peter
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ich lebe in meiner eigenen Welt - aber das ist schon ok, man kennt mich dort....
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