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Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

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    #31
    AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

    Woran erkenne ich denn in welchem Bundesland ich gerade bin? Und wenn ich das nicht eindeutig erkennen kann, wie soll ich dann wissen wie ich mich verhalten soll? Und wenn ich von München nach Flensburg fahre und mitten drin ein kleines Bundesland ist, wo Sonntags nur rosarot lackierte Anhänger fahren dürfen, darf ich also die gesamte Fahrt mit meinem schlüpferblauen Hänger nicht durchführen? Kann eine Landesregierung mir das verbieten? Wo wir doch in Brüssel einen haufen toller Politiker bezahlen, die in Europa alles gleich machen wollen? Laßt euch doch nicht verrückt machen. Auf so eine bekloppte Anzeige warte ich ja nur...

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      #32
      AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

      Willkommen im Land des Förderalismus, der nun mal gerade nochmals gestärkt wurde. Es gehört leider zu den Obliegenheiten speziell des LKW Fahrers sich über die auf ihn zutreffenden gesetzlichen Regelungen und lokalen Verordnungen vorher zu informieren. Der mitteldeutsche Sperrriegel und die SonntagWeiträumigHamburgUmfahraktionMitAnhängerHin terLKWDefender sind ja nun hinlänglich bekannt.

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        #33
        AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

        Zitat von Jak Beitrag anzeigen
        Woran erkenne ich denn in welchem Bundesland ich gerade bin?.
        Zu meiner Schulzeit gab es Atlanten.
        Da gibt es Karten,in denen die Bundesländer eingezeichnet sind.
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #34
          AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

          Die Sichtweise, "das ist doch ein deutsches Gesetz/deutsche Verordnung - wieso kann jedes Bundesland das anders regeln?", ist verständlich, greift aber nicht.

          In den Regeln steht drin: "LKWs+Anhänger sonntags NEIN". Das trifft dann auch Bullys mit Pritsche und Landys (z.B. 130er) etc., die als LKW angemeldet sind.
          Dann gab es Knöllchen und in Folge Beschwerden von Sportlern etc.
          Also hat man per Dekret eine Ausnahme formuliert (das vielzitierte Schreiben), an das sich einige Bundesländer aber jetzt wieder nicht halten wollen.

          1) Wieso machen die ein Gespräch, einigen sich über alle Grenzen und dann gilt es doch wieder nicht? Ein weiterer Beweis für das irre Entscheidungsverhalten deutscher Politiker und Behörden!

          2) Juristisch gesehen ist es gar nicht möglich, per Beschluß eine Verordnung (in Teilen) außer Kraft zu setzen. Wenn sie es so nicht gemeint haben, sollen sie die Verordnung ändern! Würde man also den Text des Schreibens in die Verordnung eins zu eins aufnehmen, wäre sie bundesweit gültig! Warum die Volldeppen das nicht machen *Axelzuk*
          .
          Zuletzt geändert von A N D R E A S; 11.11.2011, 10:47.
          Das Rübenschwein

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            #35
            AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

            Darüber hat der Bundesrat schon entschieden,
            nämlich,dass sie das so nicht in der STVZO stehen haben wollen.
            Den Link zu der Debatte hab ich verbummelt.
            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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              #36
              AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

              Dann dürfte es aber auch die Ausnahme nicht geben!
              Das Rübenschwein

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                #37
                AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                Zu meiner Schulzeit gab es Atlanten.
                Da gibt es Karten,in denen die Bundesländer eingezeichnet sind.
                Gab es zu meier Zeit auch noch, heute eher nicht mehr, zumindest nicht von der BRD. Leider waren die aber in einem gewissen kleineren Maßstab, also eher nicht so 1:1 sonder mehr so in Richtung 1:300.000 oder so. Nun schaffe ich es vielleicht gerade noch so Regensburg Bayern zuzuordnen, aber halte ich mich mehr in Grenznähe auf, dann kann mir der Atlas irgendwie nicht helfen, dazu reicht die Sehkraft in meinem Alter wohl nicht mehr. Die roten Linien im Atlas habe ich in Natura auch noch nicht gefunden, darum interessieren mich solche Verordnungen nicht und ich wiederhole mich, ich bin schon einmal damit durch gekommen, auch wenn es in dem Fall nichts mit dem Hänger zu tun hatte. Und ich bin überzeugt davon das ich auch noch einmal damit durch kommen werde, wobei das "Recht bekommen" ja heutzutage ausgelost wird, denn selbst Richter und Gutachter können dem Paragraphenjungel nicht mehr folgen.

                Also was muss einer machen, der mit seinem Bootsanhänger von DK an's Mittelmeer möchte? Reisevorbereitung dauert dann ein Jahr?

                Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber wo kann ich das denn alles nachlesen? Ich finde wer sich von so einem Müll verrückt machen läßt, der ist auch mit schuld das dieser Wahnsinn immer weiter getrieben wird.

                Demnächst an der UNI: Studiengang "Kraftfahrer in Deutschland".

                Jak

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                  #38
                  AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                  "wo kann ich das denn alles nachlesen?"

                  Darüber geben die jeweiligen Staaten großzügig Auskunft im Internet.
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #39
                    AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                    Zitat von A N D R E A S Beitrag anzeigen
                    Dann dürfte es aber auch die Ausnahme nicht geben!
                    Das ist doch das interessante an unserer Gesetzgebung,
                    es gibt für alles eine Ausnahme.
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                      #40
                      AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                      Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                      Darüber geben die jeweiligen Staaten großzügig Auskunft im Internet.
                      Das kann es auch nur in Deutschland geben, da wo alle brav vor der roten Ampel warten auch wenn weit und breit kein Auto zu sehen ist. :p Wenn man mir verbietet privat mit dem Hänger zu fahren, dann beschneidet man meine Persönlichkeitsrechte in dem freien Land für freie Bürger und das sehe ich als Problem :( aber das führt jetzt hier zu weit. Also lass mal gut sein. ;) Mehr dazu dann auf einem Treffen mit Glas in der Hand. :D

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                        #41
                        AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                        Ich bin der gleichen Meinung wie Kollege Andreas und hatte das im letzten Jahr schon mal hier unter #34 geschrieben.



                        Wer also sonntags von Bundeland zu Bundesland mit seinem Sankey durchs Gehölz bricht, sollte die einschlägigen "Ausnahmegenehmigungen" mitnehmen, um sie den Blauen oder dem Grünen vor die Brille zu halten.

                        Man wird sich wohl noch auf rechtswidrige Vorschriften berufen können, denn die klügsten sind ja die, die sie in die Welt gesetzt haben. Selbst dann, wenn von der Anhängerlobby gesponsort.

                        Gruss Wolfgang
                        I am driving in stealth mode

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                          #42
                          AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                          So, kleines Update - der Bescheid ist eingetroffen.

                          Kurz: keine Anhänger andere als mit grünem Kennzeichen hinter LKW zugelassenen Fahrzeugen in Schleswig-Holstein und Ausnahmegenehmigung für private Fahrten bzw Kastenanhänger gibt es auch nicht.



                          ... und noch zur Erinnerung, wir reden hier von einem Werksstandard 90er Station Wagon S MJ11 LKW Zulassung PKW Steuer.
                          Zuletzt geändert von Gast; 19.11.2011, 15:59.

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                            #43
                            AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                            tja, kann man sich mit abfinden, muss man aber nicht. Es gibt ja Urteile, wo das Gericht davon ausgeht das es NICHT darauf ankommt was im Schein steht sondern ausschließlich auf den Zweck der Fahrt. Also ein Bulli der als PKW angemeldet ist aber mit dem Güter befördert werden kann als LKW angesehen werden. Umgekehrt kann ein LKW unter 3,5 Tonnen auch als PKW angesehen werden, wenn der Zweck der Fahrt privat ist. Geh doch den Beamten noch ein bischen mehr auf die Nerfen und frag noch einmal nach ob er da nicht falsch liegt ;):D Man muss die halt mit eigenen Waffen schlagen... ;)

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                              #44
                              AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                              Dann helft doch mal bitte alle mit eine Liste von rechtskräftigen Urteilen zu sammeln in denen von den Zulassungspapieren abgewichen wurde - also LKW Zulassung und Gericht sagt ist aber PKW und PKW Zulassung, aber Gericcht sagt LKW. Wichtig ist beide Seiten zu belegen. Ich kenne leider nur den Weg PKW wurde LKW gleichgestellt und bräuchte vor allem die andere Richtung.

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                                #45
                                AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                                na gut, dann spendier ich mal so ein Ur-Teil :



                                Kurzes Zitat daraus :

                                "Jedoch muss es sich bei der von einem Fahrverbot ausgenommenen Fahrzeug"art" um eine Gruppe von Kraftfahrzeugen mit einem bestimmten Verwendungszweck handeln, der sich auf die Bauart des Kraftfahrzeuges ausgewirkt hat (zu vgl. VRS 96, 233 - 236 m.w.N.). Eine andersartige Einschränkung des Verbots ist dagegen nicht zulässig (zu vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 44 Rdnr. 15). Die Richtigkeit dieser Ansicht ergibt sich außer aus dem Wortlaut von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG auch aus dem Zusammenhang der gesetzlichen Vorschriften sowie aus praktischen Erwägungen. Auch § 69 a Abs. 2 StGB verwendet den Begriff "bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen" in dem Sinne, daß sie von dem Verbot, eine Fahrerlaubnis zu erteilen, ausgenommen werden können. Die Bedeutung des Begriffes ist hier eindeutig. Diese Ausnahme ist nur sinnvoll, wenn die Verwaltungsbehörde von der Ausnahme auch durch die Erteilung einer Fahrerlaubnis Gebrauch machen kann. Es entspricht der überkommenden Vorstellung davon, was Inhalt einer Fahrerlaubnis sein kann, dass die "einzelne Fahrzeugart", auf die die Erlaubnis beschränkt werden kann, nach Verwendungszweck und Bauart definierbar sein muss. Das ist schon deshalb nötig, weil sonst die Kontrolle - beispielsweise durch die Polizei -, ob sich das Führen eines Fahrzeuges im konkreten Fall innerhalb der Grenzen der Fahrerlaubnis hält, nicht mit der erforderlichen Schnelligkeit und Eindeutigkeit möglich ist."

                                praktischer Fall:

                                Fahren zwei Defender TD4 - beide sind blau (metallic) - mit ihren Sankeys am Sonntag auf der Bahn. Der eine ist MY 2010, der andere MY 2012. Die Rennleitung zeigt Interesse an beiden.

                                Wie ist die Rechtslage ?

                                Schönen Sonntag

                                Wolfgang
                                Zuletzt geändert von Disco911; 20.11.2011, 08:47.
                                I am driving in stealth mode

                                Kommentar

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