Dein letzter Link gilt nur für NRW und den Rest kennen wir auch schon.
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Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?
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AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?
interpretiere ich anders (weil ich das so will ;)) - dies ist eine Info an das Bundesamt und es wird darüber informiert, dass die Verkehrsminister der Länder einstimmig ... - was willst Du mehr?
Viele Grüße vom Südrand vom Pott
Norbert
... irgendwo im Netz gibt es auch das Protokoll zu der Veranstaltung, auf die hier Bezug genommen wird ... - falls sich jemand an dem Landeswappen NRW stört... nach der Tour ist vor der Tour ...
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AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?
Zitat von Norbert.N Beitrag anzeigendass die Verkehrsminister der Länder einstimmig ... -
Sie haben aber ihre Ministerien nicht einstimmig instruiert.
Es gibt im Netz auch einen Bericht zur Bundestagsdebatte
zu diesem Thema,kannst du ja auch mal suchen.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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derDoc
Neues(?) zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW Defender in Schleswig-Holstein
Da nun mein neuer Defender TD MJ11 (LKW) bald vor der Tür steht, habe ich eine offizielle Anfrage an die Behörden in S-H zur Bestätigung des berühmten Frei-Erlasses für Sport- und Wohnanhänger gestartet und folgende Antwort erhalten:
das Sonntagsfahrverbot gilt, wie sie dem beigefügten Auszug des § 30 StVO entnehmen können, auch für Anhänger hinter Lastkraftwagen. Eine Ausnahmegenehmigung kann für LKWs bis 3,5 t die einen Sportbootanhänger mitführen erteilt werden. Diese Genehmigung währe maximal 1 Jahr gültig und Gebührenpflichtig (260,00 €/Jahr).
Also scheint Schleswig-Holstein Verbotszone, bzw kostenpflichtig für die LKW zugelassenen Defender und der Befreiungserlass nicht mehr gültig zu sein.
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derDoc
AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?
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AW: Neues(?) zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW Defender in Schleswig-Holstein
Hej,
ich verstehe das so dass das nicht nur für Schleswig- Holstein gilt. Die STVO ist ja schließlich ein Bundesgesetz.
Sowas kann doch nicht auf Landesebene geregelt sein. Sonst würde das ja bedeuten dass ich, wenn ich aus Ba-Wü nach Flensburg fahre, mich vorher über die Regelungen aller Bundesländer die durchfahren möchte schlau machen müsste- vom Aufwand für ausländische Verkehrsteilnehmer ganz zu schweigen!
Aber dass die Ausnahmegenehmigung Gebühren kostet wundert mich, ich dachte alle Sportanhänger wären vom Sonntagsfahrverbot befreit.
Greez
Hermy
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derDoc
AW: Neues(?) zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW Defender in Schleswig-Holstein
Doch, leider ist das wohl je Bundesland geregelt und es hat wohl auch schon einige böse Überraschungen bei Urlaubern gegeben. Es paar Dinge findet man hier: http://www.blacklandy.de/blboard/for...ad.php?t=66720 und man muss davon ausgehen, dass die in dem dort verlinkten ADAC Dokument und anderen Quellen getätigten Aussagen über eine generelle Befreiung für Sport- und Wohnanhänger NICHT korrekt ist.
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derDoc
AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?
Aus dem Mailverkehr zur Anfrage an die Zulassungsbehörde in Schleswig-Holstein ob der Beschluss der Verkehrministerkonferenz vom 09. und 10. Oktober 2007 zu der Verwaltungsvereinbarung der Bundesländer (TOP 7.1) und die sich darauf beziehende Verfügung in Schleswig-Holstein mit dem Geschäftszeichen: VII 423 – 621.122.5; 621.154.20; 621.154.21-3 für einen Kastenanhänger zur Anwendung kommt:
Natürlich wird der von ihnen genannte Erlass in Schleswig-Holstein beachtet. Eine generelle Ausnahme für Kastenanhänger gibt es jedoch nicht. Die Ausnahme bezieht sich nur auf die im Erlass genannten Zwecke.
Hinweisen möchte ich noch, dass diese generelle Befreiung für die im Erlass genannten Zwecke in einigen Bundesländern u. a. in Hamburg keine Anwendung findet. Hier ist nach meinem derzeitigen Kenntnisstand weiterhin eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Zu ihrer Mail teile ich mit, dass das Verbot nicht gilt für Wohnwagenanhänger und Anhänger die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t geführt werden. Die Bezeichnung Sportanhänger muss aus der Zulassungsbescheinigung ersichtlich sein. Da diese Anhänger auch steuerbefreit sind, darf eine andere Verwendung (z. B. Umzüge, Materialtransporte) verständlicher Weise nicht erfolgen.
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AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?
Info aus dem bayrischen Land.
Nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes (LRA Marktoberdorf) ist der letzte Absatz von derDOC in Bayern gültig. Also, bayrische Landys auch Sonntags mit entsprechendem Anhänger! Sollte ein grün uniformierter Geselle einhaken wollen, soll auf den
Anwendungshinweis zur genehmigungsfreien Ausnahmeregelung
hingewiesen werden.
Ich werde mir den Passus und die Bezeichnung zusammenschreiben und zu meinem KFZ Schein legen. Im Falle des Falles komme ich bestimmt nicht auf die genaue Bezeichnung
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AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?
"Also, bayrische Landys auch Sonntags mit entsprechendem Anhänger!"
Falsch gedacht.
Landies in Bayern ,ja.
Bayrische Landies in anderen Bundesländern,nicht unbedingt.
Und im benachbarten Ausland siehts noch ganz anders aus.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?
@Caruso: Du hast natürlich Recht!
Das habe ich missverständlich formuliert, aber das gleiche gemeint.
Was mich natürlich auf ene Idee bringt.
Wenn jeder in seinem Bundesland recherchiert, haben wir in Kürze eine Übersicht wo überall mit Anhänger gefahren werden darf.
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derDoc
AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?
Und nochmals Achtung, die Richtlinien haben in aller Regel Wirkung nur in den definierten Regierungsbezirken! Im schlimmsten Fall muss man quasi jede Gemeinde auf dem Weg anfragen, weil die das einzeln regeln dürfen, wenn es keine generelle Regelung gibt.
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